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Umfrageergebnis anzeigen: Wie würdet Ihr Euer politisches Interesse einschätzen?
ich bin politisch interessiert 193 57,10%
ich bin teilweise politisch interessiert 97 28,70%
ich interessiere mich nicht für Politik 19 5,62%
ich verweigere die Aussage 29 8,58%
Teilnehmer: 338. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #20081  
Alt 10.12.2013, 23:49
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Schlautuer
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Zu deinen schleichenden Gefühlen: Scheinbar unterliegst du Wahrnehmungs-Störungen... Ich hatte nirgendwo geschrieben, daß er aufgrund des Bild-Artikels verurteilt werden sollte. WENN er einen schwerwiegenden Übergriff, oder wie auch immer das in Juristen-Sprache heißt (ist mir ehrlich gesagt aber auch scheißegal), SOLLTE er dementsprechend verurteilt werden. Jetzt alles klar?
Meine Wahrnehmensstörung kommen sicher daher, dass du dich ja immer auf meine Äußerungen zum Bildartikel bezogen hast. Allgemein gebe ich dir natürlich recht, dass ein Verbrechen entpsrechend bestraft wird. Solange wir das nicht detaillierter beschreiben entspricht das ganz sicher dem Rechtsempfingen fast aller Menschen.



Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Zum Satz mit dem Baum und der lebenslangen Gefängnisstrafe oder Sicherheits-Verwahrung:
Tja, in zahlreichen anderen Ländern wird das genauso praktiziert bei solchen VERBRECHEN... Alle doof deiner Meinung nach?
Doof ist da schwer untertrieben. Es widerspricht dem grundlegendsten Menschenrecht, also dem auf Leben. Es ist nicht nur doof sondern ein Verbrechen dieses einem Menschen zu nehmen (mit der Ausnahme der Notwehr).


Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Und JA, ich bin in bewiesenen, schwerwiegenden Fällen wie Vergewaltigung, Kinderschändung für LEBENSLANGE Gefängnisstrafe! Das macht keine Tat ungeschehen, würde aber vielen Opfern ihren Gerechtigkeitsglauben wieder geben!
Wie gesagt diese ist in unserem Rechtssystem nicht vorgesehen und wir müssten sie dann auch für Mord aussprechen. Ich nehme an, dass du diesen auch für die schwerere Tat ansiehst.


Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Zum Thema Anmaßend: Anmaßend wäre es genauso, wenn ich sage "mich beschleicht das Gefühl, mithardemb ist auf der Seite der Täter...
Nicht so ganz. Wenn du mir unterstellen wolltest ich würde deren Verbrechen verharmlosen dann wäre das eine Verleumdung. Wenn du damit aussagen willst ich bin für die Bestrafung nach der jetzigen Rechtsordnung (nicht lebenslang wegsprerren und nicht hinrichten) dann entspricht das der Realität.



Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Völliger Blödsinn, verrenne dich mal nicht, nur weil jemand anderer Meinung ist als du (im Übrigen ist Meinungsfreiheit auch ein Menschenrecht in unserem demokratischen Land)...
Wenn jemand eine solche radikale Meinung vertritt, dann werde ich da auch weiterhin darauf hinweisen. Nicht nur du hast ein Recht auf freihe Meinungsäußerung.
  #20082  
Alt 10.12.2013, 23:59
mithardemb mithardemb ist gerade online
Schlautuer
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Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Dein obiges Statement zeigt deutlich, daß der Unterschied in der "persönlichen Betroffenheit" liegt.

Gerade dann müsste du deine Argumente hier für den funktionierenden Rechtsstaat doch im Ernstfall untermauern... Ergo: Passt nicht zusammen!

Passt bei Opfern solcher Verbrechen sicher noch weniger zusammen, das ist das, worauf ich hinaus wollte.

Dieses Thema ist emotional, keine Frage.
Und genau diese Emotionalität sollte nicht bei der Strafzumessung eine Rolle spielen.

Mir fällt da als Beispiel ein Fall ein bei dem es nicht um Vergewaltigung sondern um Mord geht. Mark David Chapman - der Mörder von John Lennon - sitzt noch immer in New York hinter Gittern. Unter anderem weil Yoko Ono seit 2000 bei jedem Bewährungsgesuchs die Behörden dazu auffordert dieses Abzulehnen und dieses im Staate New York dazu reicht die Entlassung zu verhindern.

Ich habe nichts dagegen wenn ein Gericht dieses ablehnt, aber ich habe ein sehr ungutes Gefühl wenn ein Opfer damit zum Richter werden kann.
  #20083  
Alt 11.12.2013, 00:05
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Zitat:
Zitat von Waterhouse Beitrag anzeigen
wenn die Strafe die gleiche ist, wenn ich mein Opfer gleich umbringe und irgendwo verscharre oder wieder freilasse, mit der Gefahr, überführt zu werden...
Das eine wäre Vergewaltigung das andere Mord (wegen Verdeckungsabsicht). Im ersten Fall liegt die Freiheitsstrafe bei 3-10 Jahren im zweiten bei lebenslänglich - also mind. 15 Jahre oder mehr (insbesondere bei besonderer Schwere).
  #20084  
Alt 11.12.2013, 00:06
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Zitat:
Zitat von Waterhouse Beitrag anzeigen
Verstanden...in der Praxis gibt es ja auch echte 100-%ige Fälle. Und es ging mir nur um meine Gefühle dem Täter gegenüber. Und aus dem Grund bin ich auch kein Richter, denn so funktioniert's halt nicht.
Naja ich bezweifle beides.

a), dass es 100% Fälle gibt. Selbst wenn ein Täter eine Tat zugibt, heißt das nicht, dass er sich auch wirklich begangen hat. Auch Lügendetektoren sind nicht zuverlässig.

b), dass man als Richter völlig unvoreingenommen ist. Du sagst es ja. Lass ihn mal Vater einer 12 Jährigen sein. Wie soll man da gänzlich objektiv sein? Funktioniert nicht.
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  #20085  
Alt 11.12.2013, 00:14
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Zitat:
Zitat von Waterhouse Beitrag anzeigen
Von mir aus darf man jedem zu 100 % überführten Täter die Eier abschneiden. Aber ich bin ja kein Richter. Die Rechtsprechung muss nämlich differenzieren. Und da muss es auch Unterschiede im Strafmaß zwischen einem Dutroux und diesem konkreten Fall geben.
Wie man nach Verbüßung der Strafe mit solch einem Menschen vorgeht?
Eine Rückfallwahrscheinlichkeit von max. 1/3 als gering zu bezeichnen ist an Zynismus nicht zu überbieten. 1 % wäre schon viel zu viel. Das hieße, dass jeder 100ste Freigelassene neue Opfer hervorruft. 1/3?
Eine Lösung, die mir auf Anhieb rund erscheint, habe ich leider auch nicht.
Gerade bei dem Thema empfiehlt es sich nicht irgendwas hineinzuinterpretieren, was gerade in die eigene Sichtweise gut passt. Ich habe nicht einfach so "gering" geschrieben sondern gering in dem Sinne wie es sonst in den Medien dargestellt wird. Und das ist ein Riesenunterschied. Genauso wie die gefühlte gestiegene "Kriminalität" in der Bevölkerung, die real überhaupt nicht existiert. Das 1/3 war übrigens nicht auf die Sexualstraftäter bezogen, da sind es weitaus weniger. Deine Aussagen und auch der Anderen lassen den Schluss zu, es könnte sowas wie 100 % Sicherheit geben. Gibt es aber nicht.
  #20086  
Alt 11.12.2013, 00:18
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Zitat:
Zitat von PlasmaLight Beitrag anzeigen

a), dass es 100% Fälle gibt. Selbst wenn ein Täter eine Tat zugibt, heißt das nicht, dass er sich auch wirklich begangen hat. Auch Lügendetektoren sind nicht zuverlässig.
100% Sicherheit gibt es natürlich nie, sondern nur die "an Schicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit". Wenn jemand die Tat gesteht (ohne dass er damit jemanden anderen entlastet) oder wenn du den Täter unzweifelhaft in Flagranti erwischt, dann ist der Fall schon sehr sicher.

Ansonsten ist so ein Fall immer sehr schwer zu entscheiden und es kommt leider auch manchmal zu dramatischen Fehlurteilen wie z.B. diesem: http://www.taz.de/!123631/

Auch heir wurde das Leben eines unschuldigen Opfers zerstört. Auch hier fände ich lebenslange Haft oder gar Verstümmelung und Todesurteil unangebracht.
  #20087  
Alt 11.12.2013, 00:18
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Zitat:
Zitat von powerpaul Beitrag anzeigen
Danke zunächst mal für deine sachliche Antwort, andere kriegen das nicht gebacken

Auch wenn dein Beispiel etwas konstruiert ist und die Frage nach der eindeutigen Rechtslage sicher schwierig ist. Um diese Fälle geht es doch aber auch nicht. WENN die Sachlage klar ist und die Schuld eindeutig bewiesen, wie rechtfertigst du dann eine Rehabilation eines Verbrechers? In meinen Augen gibt dafür einfach keine Gründe...

Zum Fall Mollath: Der Fall ist doch geradezu ein Parade-Beispiel, was in unserem Rechte-System schief läuft. Menschen mit zweifelhaften Befugnissen und noch zweifelhafteren Kontakten sorgen für die Zwangs-Einweisung eines (inzwischen nachweislich) Unschuldigen. Wo sitzt denn in diesem Fall der Täter? Kleiner Tipp: Es war nicht Mollath!

Das kommt auf den Verbrecher an. In einer Doku letztens war einer für 50 Jahre oder so eingebuchtet, weil er als 13 Jähriger jemanden umgebracht hat. Gegenwärtig war er da wohl um die 30. Total netter Typ an sich, der auch Reue gezeigt hat und meinte, er wusste damals als Kind einfach nicht, was er getan hat. Sofern da von Gutachtern ein okay kommt, würde ich ihm eine zweite Chance geben. (Er ist geflohen und hat über die Schulter ohne zu gucken nach hinten geschossen und einen Polizist tötlich verletzt)

Anders verhält es sich da durchaus bei Sexualstraftätern, weil die Psyche da einfach nicht gewährleistet, dass sowas nicht wieder passiert. Sicher ist Mord erst mal grausamer als eine Vergwaltigung oder ein Missbrauch, aber ich würde sagen, dass man dazu keine angeknackste Psyche braucht. Waffe abfeuern erfordert nicht viel Überwindung im Gegensatz zu einem längeren Missbrauch. Naja. Ich entscheide sowas nicht.

Wenn ich da tun müsste, würden bei mir auch sämtliche Politiker im Knast landen, weil sie Truppen befehlen, Menschen in anderen Ländern abzuballern. Das ist für mich auch Mord. Auch wenn die Waffe nicht selbst geführt wurde. Resozialisierung ist eine spannende Sache. Da wo der eine resolzialisiert ist, muss es der andere nicht sein. Kommt auf die Person an. Gibt es gute Filme zu. Ich empfehle die Verurteilten. Grandios. Auch in Serien wie Criminal Minds gibts da hin und wieder mal eine Folge mit dem Thema.
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  #20088  
Alt 11.12.2013, 00:19
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Weil sich so viele auf diese 1/3 Rückfallquote beziehen: Erstens sind diese Studien vorallem in Deutschland sehr selten, zweitens war das meiner Erinnerung nach die höchste gelesene Quote und die war auch nicht auf Sexualstraftaten bezogen. Nur nochmal zur Klarstellung.
  #20089  
Alt 11.12.2013, 00:23
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Um das zu beurteilen müsste im Artikel drinstehen was genau er eigentlich getan hat.
"Verurteilt zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen" Reicht doch als Angabe um zumindest die Maximalstrafe zu finden?

Als ich noch zu Haus gewohnt habe hat mir meine Mutter bestimmt jedes Mal bei so einem Fall gesagt: " Schwanz ab, und fertig". Wenn man sich mal eingehend mit dem Thema beschäftigt ist das leider nicht mehr so einfach und klar wie mans gerne hätte.

Geändert von Rückhandblock (11.12.2013 um 00:27 Uhr)
  #20090  
Alt 11.12.2013, 00:26
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Zitat:
Zitat von Rückhandblock Beitrag anzeigen
"Verurteilt zu schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen" Reicht doch als Angabe um zumindest die Maximalstrafe zu finden?
Jetzt darf er die im Knast auch noch bumsen? Kindergartenausflug zu Papi. Ach herrje ... Du wärst ein toller Richter
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