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Themen-Optionen |
#4291
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)
Lasst einfach unseren Sport in Ruhe.
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#4292
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)
Mit "unserem Sport" meinst du "Trollen" oder????
OK, wir lassen deinen Sport in Ruhe, bitte Du uns in unserem auch, ja? |
#4293
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)
Zitat:
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In der Retrospektive ist jeder allwissend. |
#4294
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)
Also,
Foto ist leider noch nicht eingetroffen, aber ein ganzer Sack voller Infos. Tischtennis-Bälle sind definitiv Gefahrgut. Ein Blick in das ADR zeigt: UN Nummer 2000 Benennung und Beschreibung ZELLULOID in Blöcken, Stangen, Platten, Rohren usw. (ausgenommen Abfälle) Klasse 4.1 Klassifizierungscode 4.1 Verpackungsgruppe III Gefahrzettel 4.1 Sondervorschriften 502 Begrenzte und freigestellte Mengen 5kg E1 Anweisungen P002, LP02, R001 Sondervorschriften PP7 Zusammenpackung MP11 Somit fallen diese Erzeugnisse unter die UN 2000. Lediglich die Zelluloidabfälle werden unter der UN 2002 verortet. Bezüglich der Kennzeichnungspflicht bin ich gerade noch die Grenzen am erfragen. Wer es immer noch nicht glaubt, kann gerne einen Blick in das ADR werfen (in der 2013er Ausgabe auf Seite 418, dort finden sich dann auch die Querverweise auf die Sondervorschriften, Anweisungen, Zusammenpackung etc.). Nach Auskunft der Gefahrgutbeauftragten Petra P. aus B. Axel S. aus S. Michael W. aus R. sind die Ausführungen des ADR hier absolut eindeutig. Bezüglich der Freistellungen gebe ich nochmals Laut. Anbei noch ein kleines Foto von Gefahrgut aus der UN 1950 (sorry, habe leider kein kleineres Bild)
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#4295
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)
Noch ein kleiner Hinweis:
TT-Bälle aus Zelluloid sind ein Gefahrstoff. Sie unterliegen aber nicht der Kennzeichnungspflicht, da sie ein Erzeugnis sind. Beim Transport gelten sie als Gefahrgut und fallen unter die UN 2000. Durch die Freistellungsmenge können Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Beim Transport auf der Straße z.B. wenn die Gesamtmasse 5kg nicht übersteigt. Bei dreizehn Kartons hat man die 5kg aber bereits als Transporteur geknackt, wenn man von einem durchschnittlichen Ballgewicht von 2,7g ausgeht. Beim Seetransport sieht das natürlich anders aus.
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#4296
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)
Zitat:
![]() ![]() Trotzdem würd' mich mal interessieren in welchen Mengen C-Bälle in der Vergangenheit geordert worden sind ![]() Kannste nicht diesbezüglich mal ein wenig forschen? ![]() In Zukunft wird das wegen der P-Ball_Mafia wohl eh nicht mehr so oft passieren ![]() |
#4297
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)
Wenn Du die Meldung aus 2001 liest, dass im Hafen von Hong Kong eine Container abgebrannt ist, da waren es über 500.000 Bälle. Die Bälle, die via Seefracht kommen, landen ja nicht alle in einem Laden oder einem Land.
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#4298
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)
Entschuldigung, aber Du hast von Gefahrgut keinen blassen Dunst. Dann könnte ich auch eine Million Spraydosen in einen Container packen und hätte immer noch kein Gefahrgut?
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#4299
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)
Zitat:
Zitat:
Gäbe es diese Freistellung nicht, bräuchte jeder Paketzusteller einen ADR-Schein inklusive der ganzen Maßnahmen für das Fahrzeug und und und Noch einmal kurz zusammengefasst. Die Bälle sind aufgrund ihrer Zusammensetzung Gefahrstoff, aber nicht kennzeichnungspflichtig, da sie ein Erzeugnis sind. Im Transportbereich zählen sie zum Gefahrgut. Bei Kleinmengen können Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Sorry, aber Du redest von einem Gebiet, von dem Du keinen blassen Schimmer hast. So als kleiner Tipp für den Anfang Gefahrstoff ist nicht gleich Gefahrgut. Ein Gefahrstoff kann ein Gefahrgut sein, muss aber nicht.
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#4300
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AW: Neue Tischtennisbälle (TT-Plastikbälle / Polyball / Nicht-Zelluloid-Ball)
bestehen diese Regelungen schon seit langer Zeit hinsichtlich dessen, dass C Bälle als Gefahrgut gelten?`
Wenn ja, was hat sich jetzt verschärft, wenn es das denn überhaupt hat? Ist es den Herstellern jetzt nicht mehr möglich, auch große Mengen Bälle zu versenden? Oder reden wir hier ausschließlich von einem evtl höheren Gefahrenzuschlag? |
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Antizipation, ball, Butterfly-Jünger, kunststoffball, neue bälle, plastikball, plastikbälle, polyball, zelluloid verbot, Zelluloidfetischisten |
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