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  #4291  
Alt 28.03.2015, 18:56
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Lasst einfach unseren Sport in Ruhe.
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  #4292  
Alt 28.03.2015, 22:55
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Zitat:
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Lasst einfach unseren Sport in Ruhe.
Mit "unserem Sport" meinst du "Trollen" oder????

OK, wir lassen deinen Sport in Ruhe, bitte Du uns in unserem auch, ja?
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  #4293  
Alt 01.04.2015, 06:07
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Richtig, auch wenn du eine Million Verpackungseinheiten je 144 Bälle in ein Container steckst, ist es immer noch kein Gefahrgut, so ist die Entscheidung des Gremiums zu verstehen.
Genau. Es werden ja immer nur die 144er Kartons einzeln in die Container verbracht. Die Gefahrgutkennzeichnung macht man auch nur deswegen, weil das rot-weiße Zeichen mit der Flamme einfach so klasse aussieht. Mal schauen, ein Kollege vom TÜV-Nord versucht mal, ob er ein Foto eines solchen Containers schicken kann, inklusive der gekennzeichneten Verpackungseinheiten.
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  #4294  
Alt 01.04.2015, 13:31
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Also,

Foto ist leider noch nicht eingetroffen, aber ein ganzer Sack voller Infos.

Tischtennis-Bälle sind definitiv Gefahrgut. Ein Blick in das ADR zeigt:

UN Nummer 2000
Benennung und Beschreibung ZELLULOID in Blöcken, Stangen, Platten, Rohren usw. (ausgenommen Abfälle)
Klasse 4.1
Klassifizierungscode 4.1
Verpackungsgruppe III
Gefahrzettel 4.1
Sondervorschriften 502
Begrenzte und freigestellte Mengen 5kg E1
Anweisungen P002, LP02, R001
Sondervorschriften PP7
Zusammenpackung MP11

Somit fallen diese Erzeugnisse unter die UN 2000. Lediglich die Zelluloidabfälle werden unter der UN 2002 verortet. Bezüglich der Kennzeichnungspflicht bin ich gerade noch die Grenzen am erfragen.

Wer es immer noch nicht glaubt, kann gerne einen Blick in das ADR werfen (in der 2013er Ausgabe auf Seite 418, dort finden sich dann auch die Querverweise auf die Sondervorschriften, Anweisungen, Zusammenpackung etc.).

Nach Auskunft der Gefahrgutbeauftragten
Petra P. aus B.
Axel S. aus S.
Michael W. aus R.

sind die Ausführungen des ADR hier absolut eindeutig. Bezüglich der Freistellungen gebe ich nochmals Laut.

Anbei noch ein kleines Foto von Gefahrgut aus der UN 1950 (sorry, habe leider kein kleineres Bild)
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  #4295  
Alt 01.04.2015, 13:47
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Noch ein kleiner Hinweis:

TT-Bälle aus Zelluloid sind ein Gefahrstoff. Sie unterliegen aber nicht der Kennzeichnungspflicht, da sie ein Erzeugnis sind.

Beim Transport gelten sie als Gefahrgut und fallen unter die UN 2000. Durch die Freistellungsmenge können Erleichterungen in Anspruch genommen werden. Beim Transport auf der Straße z.B. wenn die Gesamtmasse 5kg nicht übersteigt. Bei dreizehn Kartons hat man die 5kg aber bereits als Transporteur geknackt, wenn man von einem durchschnittlichen Ballgewicht von 2,7g ausgeht.

Beim Seetransport sieht das natürlich anders aus.
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  #4296  
Alt 01.04.2015, 14:04
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Zitat:
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Tischtennis-Bälle sind definitiv Gefahrgut.[...]

Wer es immer noch nicht glaubt[...]
Puh, du treibst für einen einzigen Ungläubigen ganz schön viel Aufwand

Trotzdem würd' mich mal interessieren in welchen Mengen C-Bälle in der Vergangenheit geordert worden sind

Kannste nicht diesbezüglich mal ein wenig forschen?

In Zukunft wird das wegen der P-Ball_Mafia wohl eh nicht mehr so oft passieren
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  #4297  
Alt 02.04.2015, 06:12
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Wenn Du die Meldung aus 2001 liest, dass im Hafen von Hong Kong eine Container abgebrannt ist, da waren es über 500.000 Bälle. Die Bälle, die via Seefracht kommen, landen ja nicht alle in einem Laden oder einem Land.
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  #4298  
Alt 02.04.2015, 06:17
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Zitat:
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Entschuldigung, aber Du hast von Gefahrgut keinen blassen Dunst. Dann könnte ich auch eine Million Spraydosen in einen Container packen und hätte immer noch kein Gefahrgut?
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  #4299  
Alt 02.04.2015, 06:31
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Zitat:
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Die Antwort ist leicht in dem Text zu finden, den du zitiert hast: weil es bei diesem Gremium Diskussionen gab, bei vorigen Sitzungen, ob Zelluloidbälle vielleicht doch zum Gefahrgut gezählt werden sollen oder nicht, und wenn schon dann als UN1325 (Entzündbarer organischer fester Stoff) oder UN2000 (Zelluloid, in Blöcken, Stangen, Platten, Rohren usw.). Die Antwort des Gremiums ist NEIN. Freispruch für Zelluloidbälle. Die Antragsteller sind gescheitert.
Der Antrag zielte darauf ab, dass die UN 2000 eben nicht mehr greift und nicht, ob die Bälle vielleicht doch Gefahrgut wären.

Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Die Freistellung ist also erfolgt nicht, weil es vorher anders entschieden wurde, eine solche Regeleung, die Zelluloidbälle als Gefahrgut bezeichnet hat es nie gegeben. Sondern die Freistellung ist nur erfolgt, weil die angebliche Unklarheit von irgendwelchen Antragstellern zu Diskussion gebracht wurde.
Beschäftige Dich mal mit der Freistellung im Gefahrgutrecht. Freistellung bedeutet doch nicht, dass etwas kein Gefahrgut mehr ist, sondern erlaubt den kennzeichnungsfreien Transport unter bestimmten Voraussetzungen. Da es diese Freistellung bereits gibt (nachzulesen in den derzeit und seit Jahren gültigen Vorschriften) ist z.B. DHL in der Lage, einen 144er Karton mit Bällen an einen Shop zuzustellen, ohne dass auf dem Fahrzeug die Kennzeichnung 40/2000 angebracht sein muss.

Gäbe es diese Freistellung nicht, bräuchte jeder Paketzusteller einen ADR-Schein inklusive der ganzen Maßnahmen für das Fahrzeug und und und

Noch einmal kurz zusammengefasst. Die Bälle sind aufgrund ihrer Zusammensetzung Gefahrstoff, aber nicht kennzeichnungspflichtig, da sie ein Erzeugnis sind.

Im Transportbereich zählen sie zum Gefahrgut. Bei Kleinmengen können Erleichterungen in Anspruch genommen werden.

Sorry, aber Du redest von einem Gebiet, von dem Du keinen blassen Schimmer hast.

So als kleiner Tipp für den Anfang Gefahrstoff ist nicht gleich Gefahrgut. Ein Gefahrstoff kann ein Gefahrgut sein, muss aber nicht.
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  #4300  
Alt 02.04.2015, 10:10
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bestehen diese Regelungen schon seit langer Zeit hinsichtlich dessen, dass C Bälle als Gefahrgut gelten?`
Wenn ja, was hat sich jetzt verschärft, wenn es das denn überhaupt hat?
Ist es den Herstellern jetzt nicht mehr möglich, auch große Mengen Bälle zu versenden?
Oder reden wir hier ausschließlich von einem evtl höheren Gefahrenzuschlag?
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Antizipation, ball, Butterfly-Jünger, kunststoffball, neue bälle, plastikball, plastikbälle, polyball, zelluloid verbot, Zelluloidfetischisten

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