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  #11  
Alt 26.05.2007, 16:36
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Brauni Brauni ist offline
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Brauni ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Hölzer aus Japan =Zoll?!?

Soweit ich weiß wird Zoll ab einem Wert von über 175 € fällig. Zumindest war das die Summe, die der nette Herr vom Zoll mir erzählt hat als ich das letzte mal aus den USA zurück kam.
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  #12  
Alt 26.05.2007, 17:43
Michael Michael ist offline
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Michael befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Hölzer aus Japan =Zoll?!?

Nein, 175 Euro gelten nur als "Reisefreimenge für Einfuhren im Reiseverkehr aus Nicht-EG-Ländern".

Ich kenne mich da ziemlich gut aus, weil ich da mal sehr ungute Erfahrungen gemacht habe... seitdem bestelle ich auf keinen Fall mehr bei Anbietern außerhalb der EG.

Das hier ist richtig:
Zitat:
Zitat von ridethelightning Beitrag anzeigen
Das Porto mußt du normalerweise auch versteuern.
Ab 22 € Rechnungswert, werden Steuern fällig. (Sagte man zumindest beim Zoll.)
Oft wird aber auf dem Paket ein geringerer Wert vermerkt, weshalb dann oft keine Einfuhrsteuern erhoben werden.
Das ist dann aber Steuerhinterziehung !
Wenn das Paket nicht direkt verzollt wurde, müßt Ihr zu einem Zollamt in Eurer Nähe und dies verzollen / versteuern lassen. Und das ist eigentlich in den meisten Fällen so, daß es nicht direkt verzollt wird, denn das hat auch den Vorteil, dass man erstmal schauen kann, ob das gelieferte Holz eventuell angebrochen ist oder ob es in Ordnung ist. Hier der offizielle Text:

Zitat:
Für Waren, die in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt werden und dort in den Wirtschaftskreislauf treten sollen, sind die Einfuhrabgaben grundsätzlich im Zeitpunkt des Grenzübertritts zu entrichten. Da die Waren in den meisten Fällen nicht am Grenzort verbleiben, sondern für einen Empfänger im Landesinneren (Binnenland) bestimmt sind, wurde mit dem Versandverfahren ein Verfahren geschaffen, das die Möglichkeit bietet, die Verzollung am endgültigen Bestimmungsort der Waren vorzunehmen.

Die Verlagerung der Abfertigung von der Außengrenze in das Binnenland bietet eine Reihe von Vorteilen für die Wirtschaftsbeteiligten und für die beteiligten Zollverwaltungen:
Durch die Abfertigung in Betriebsnähe kann der Empfänger die Ware begutachten und feststellen, ob sie seinen Ansprüchen genügt oder schadhaft ist. Durch die Verlagerung der zeitaufwendigen Abfertigungshandlungen weg von der Grenze werden die Grenzzollstellen entlastet und der Verkehr kann schneller fließen.
Grundsätzlich muß jede Sendung ab 22,01 Euro verzollt werde! Wer dies nicht macht betreibt u.a. Steuerhinterziehung und macht sich im Bereich des EG-Zollrecht/gesetz strafbar.

Wer meint, er müsse seine Bestellungen aus Japan und anderen Ländern nicht verzollen, das kann vielleicht ein paar Mal gut gehen, aber die "Freunde von der Zollfahnung" sind clever, da kann man durchaus auch mal in eine Falle tappen (*) und darf sich dann mit poststelle@zfam.bfinv.de einen "freundlichen" Schriftverkehr liefern.

Zusammenfassend: Bei Einkäufen in Japan und anderen Ländern muß man ab 22,01 Euro rund 22 % draufrechnen, was an Zöllen / Steuern hinzukommt. Wer Steuerhinterziehung betreibt, wird früher oder später erwischt und das hat sich nicht mal gelohnt, wenn es 10 mal vorher gut gegangen ist. Aus Fehlern lernt man

(*) Das läuft dann so, dass das örtliche Zollamt informiert wird, dass sich bald ein Herr X aus A melden müsse, um ein Paket B zu verzollen. Tja, und wenn der Herr X meint, er müsse das nicht machen, dann klingelt es eben ein paar Tage später an der Haustüre... und dann viel Spaß (ich kann Euch versichern, im Bereich der Zollkriminalität verstehen alle Beteiligten keinen Spaß, der Fachjargon heißt hier "Verhütung und Verfolgung von Straftaten sowie die Aufdeckung unbekannter Straftaten im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen im Außenwirtschaftsbereich." und wenn dann die Jungs von der Zollfahndung (bzw. in diesem Fall macht man sogar mit Beamten des ZKA - Zollkriminalamts Bekanntschaft) vor der Haustüre stehen, dann deshalb: "Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten und Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Steuerliche Ermittlungen, insbesondere Außenprüfungen, die den Zollfahndungsämtern im Einzelfall von den Hauptzollämtern zugewiesen werden").

Wie gesagt, ich weiß von was ich rede. Man macht sich da nicht groß Gedanken, kommt vielleicht nicht mal auf die Idee, daß man selber zum Zollamt muß um die Lieferung versteuern zu lassen (weil davon stand ja auch nirgendwo was ) und man denkt sich, daß da ja eh kein Hahn danach kräht und das bisschen TT-Material nicht interessiert. Denkste...
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  #13  
Alt 04.11.2010, 11:30
wollaa wollaa ist offline
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wollaa gab in der Vergangenheit leider sehr oft Anlass zur Kritik (Renommeepunkte mindestens -40)
AW: Hölzer aus Japan =Zoll?!?

Vielen Dank Michael für deinen ausführlichen Berich. Hab bei ebäh ein Holz+30 Bälle aus China bestellt und darf jetzt bei Regenwetter mit dem Moped 30 km zum Postzollamt fahren und wohl reichlich nachzahlen. wollaa
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  #14  
Alt 04.11.2010, 12:03
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Bebsch Bebsch ist offline
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Bebsch ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Hölzer aus Japan =Zoll?!?

Zitat:
Zitat von Michael Beitrag anzeigen
Zusammenfassend: Bei Einkäufen in Japan und anderen Ländern muß man ab 22,01 Euro rund 22 % draufrechnen, was an Zöllen / Steuern hinzukommt.
Was ist nun aber, wenn man die Ware nicht "einführt" sondern:

Angenommen: Herr Schalger-Boll fährt nach Japan, verbringt dort wegen der landschaftlichen und kulturellen Kostbarkeiten mit seiner Familie ein paar Wochen Urlaub. Weil er und sein Sohn große Tischtennis Liebhaber sind, jedoch beide ihr Material daheim vergessen haben, kaufen sie sich dort jeweils einen Schläger und darauf jeweils 2 Beläge. Sie denken sich, da haben sie ja bestimmt etwas gespart, im Vergleich zu daheim. Weil sie das alles gleich ausprobieren möchten montieren sie die Beläge auf das Holz und fahren in eine öffentliche Tischtennishalle und probieren alles aus.

Sie haben Japan sehr genossen, haben jedoch mal genug Sushi für gewissen Zeit gegessen. Die Heimreise beginnt! Sie kommen in Deutschland an.

So nun meine Frage:

Sie haben die Beläge "verbraucht" oder zumindest ein bisschen "angebraucht". Gibt es einen Unterschied zwischen zum Verbrauch vorgesehen Produkten und zum Beispiel einem Laptop? Ist ein Tischtennis-Belag sowas wie ein Verbrauchsgegenstand?

Muss Familie Schlager-Boll alles verzollen?

Oder war das ein dummes Beispiel und alles gilt wie vorher gesagt: Alles über einem Einzelverkaufswert von 22€ wird verzollt? ^^

Freu mich auf Michaels Antwort. Mfg
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  #15  
Alt 04.11.2010, 12:18
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AW: Hölzer aus Japan =Zoll?!?

Nein das ist nen unterscheid ob du was schicken lässt oder am flughafen (auto, Fußgänger und schiff haben nochmal andere grenzen meine ich) selber mit über die grenze bringst.

Ich meine die werte sind ca (nicht auf nen euiro festnageln)

Post bis 22 euro keine Abgaben. ab 22 euro 19% Umsatzsteuer. ab 120 euro (oder 150) dann noch zusätzlich Zoll der Warenabhängig ist.

Außerdem gibt es auch gewisse Kontingente für bestimmte artikel aus bestimmten Ländern. Da muss man beim Staat nen Teilkontingent abfragen und wenn das für das Jahr erschöpft ist kann man keine weiteren dieser Artikel einführen (Hab mal in nem Nonfood Lager gearbeitet wo wir dauernd tetilien Containerweise aus China usw bekamen)

Am Flughafen bis 430 Euro pro Person abgabenfrei, aber da zählt dann alles zu was man an dem tag mit aus dem Drittland bringt also zb auch Kleidung , Elektronik usw die man dort oder Duty free gekauft(Zigaretten alkohol usw geht extra) . 430 gilt für erwachsene weiß nicht genau wie es unter 18 geregelt ist (teilbeträge und ab wann voll)

ich befürchte allerdings dass sie den Artikel nicht als gebraucht oder angebraucht oder sonstiges einstufen können und werden sondern vollwertig als neu einstufen werden. Ist bei tetilien auch so. selbst wenn die schon 3 mal getragen und gewaschen wurden gelten die als neu wenn man die im Ausland gekauft hat.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (04.11.2010 um 12:22 Uhr)
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  #16  
Alt 04.11.2010, 12:25
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AW: Hölzer aus Japan =Zoll?!?

Tip für Wollää nimm die rechnung/ den eb.. ausdruck mit damit die den richtigen tatsächlichen günstigen wert zugrunde legen. Sonst gucken die womöglich was das hier in nem TT Shop kostet und legen diesen höheren wert zugrunde
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