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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 25.04.2007, 11:07
w_W_ w_W_ ist gerade online
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners

Zitat:
Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
Ich halte die Regelung für vernünftig. Die Fahrtkostenerstattung ist ja auch keine Strafe,
sondern es werden dem Verein, der auswärts angetreten ist, die in etwa tatsächlich
erstandenen Kosten für das Hinspiel erstattet.
Ich finde die Regelung auch nicht grundsätzlich schlecht.
Allerdings unterscheide ich zwischen Jugend- und Herrenbereich,
sowie zwischen den Gründen die zum nicht antreten geführt haben.


Zitat:
Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
Grundlage von jedem Mannschaftsspielsystem ist nun einmal, dass ein Spiel Zuhause
und ein Spiel auswärts stattfinden muß. Es kann zwar einen Grund geben, auf die
Erstattung zu verzichten, in aller Regel sollte aber die Erstattung verlangt werden.
Zustimmung zum Grund, nur teilweise Zustimmung zum
Ansatz „in aller Regel sollte verlangt werden.“


Zitat:
Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
Der Verein, der nicht angetreten ist, hat ja auch keinen wirtschaftlichen Schaden.
Wäre er angetreten, wären in etwa die gleichen Kosten entstanden.
Nun ja. Der Verein, der den Gast nicht empfangen hat, hat in
der Regel dafür auch einen kampflosen Sieg erhalten.
Aber das ist eben müßig.

Das Blättern im Ordnungs- Katalog bei dieser Gelegenheit
hat mich schon ein klein wenig erschreckt. Meiner Meinung
nach ist da eine gewisse Überregulierung vorhanden.
Vieles wird ja im Sinne eines friedlichen Spielablaufs
einfach ignoriert, die Regelung damit außer Kraft gesetzt.


Zitat:
Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
Eine andere pragmatischere Überlegung: Ich habe noch nie gehört, daß
eine Mannschaft nicht angetreten ist, weil sie keine Lust haben.
Doch, das gibt es.... wenn auch seltener im Jugendbereich.

Zitat:
Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
Immer sind Verletzungen, Klassenfahrten, Krankheiten usw. der Grund.
Das kann aber nicht sein, weil von den aus diesen Gründen abgesagten
Spielen sicherlich mehr als 90% auswärts stattfinden.
Wenn es einzelne Spieler sind ok.
Dann kann man mit Ersatz oder mit drei Spielern
antreten. Kein Problem.

Wenn Du aber um die Meisterschaft mitspielst und mit dem Tabellenführer
punktgleich mit zwei Minus- Punkten da stehst, dann gehst Du mit einem
anderen Anspruch an die Sache heran. Und wenn Dir dann drei von vier
Spielern der ersten Mannschaft weg brechen, und das auf unbestimmte
Zeit (!), dann liegt der Fall zumindest in dem von mir angeführten Beispiel
meiner Meinung nach eben anders, so daß man mit Fingerspitzengefühl
agieren sollte.

Hier gehen aber unsere Meinungen (grundsätzlich einfordern) auseinander.

Ich kann mich an zahlreiche Spiele im Jugend- und Herrenbereich erinnern,
wo der Gegner nicht angetreten ist. --> Wo wir vor der verschlossenen Halle
standen und der Heimverein nicht bescheid gesagt hat, daß er heute mal
keinen Bock (keine Leute für) auf das Punktspiel habe... was aber seit
Wochen fest stand.

Wo man entweder in der Hinrunde hingefahren ist und das Rückspiel
ausfiel oder aber, was ich schlimmer finde, man sogar angereist ist um
dann unverrichteter Dinge wieder nach Hause gefahren ist.
Eine Rückforderung der Reise kosten stand und steht auch nach
diesem aktuellen Beispiel für uns nicht zur Debatte.


Das geht aber ein wenig am aktuellen Thema, der Frage vorbei.

Das sollte nur ein wenig an ein erforderliches Feingefühl appellieren.


-Man kann die Kosten zurückverlangen

-Grundlage ist die Wegstrecke zwischen den Hallen.

-Als Ansatz pro gefahrenen Kilometer ist in Niedersachsen 26ct
... das ist sowohl beim TTVN als auch beim LSB so angegeben.
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vG,
. . . wW

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  #12  
Alt 15.05.2007, 11:03
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mirco_koerbel mirco_koerbel ist offline
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mirco_koerbel ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners

Also, in unserem Fall ist es eben auch so, dass wir vor vier Jahren mal abgestiegen sind (damals von der Bezirksklasse in die Kreisliga). Der Grund, besagte Mannschaft (damals Tabellenführer und schon sicher aufgestiegen) ist bei einem unmittelbaren Konkurrenten nicht angetreten, und somit war es das.........

Mich stört ungemein, dass es immer wieder die selben Vereine sind, die so permanent den Wettbewerb verzerren. Meines Erachtens macht so ein Verhalten den Sport kaputt. Von Fairneß kann man da nicht mehr sprechen.

Ich habe den Verein am 25.04.2007 angeschrieben. Bis heute konnte ich keinen Geldeingang auf unserem Vereinskonto sehen. Deshalb meine neue Frage:

Was jetzt tun? Anmahnen? Die Staffelleitung anrufen?

Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe und die Antworten von Euch.

Gruß
Mirco
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5. AGGERTALER SCHINKENTURNIER 09.05 - 12.05.13
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  #13  
Alt 15.05.2007, 11:36
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners

Zitat:
Zitat von mirco_koerbel Beitrag anzeigen
Also, in unserem Fall ist es eben auch so, dass wir vor vier Jahren mal abgestiegen
sind (damals von der Bezirksklasse in die Kreisliga). Der Grund, besagte Mannschaft
(damals Tabellenführer und schon sicher aufgestiegen) ist bei einem unmittelbaren
Konkurrenten nicht angetreten, und somit war es das.........
Wegen dieser alten Geschichte kannst Du aber keine Fahrtkosten- Erstattung verlangen ;-)

Zitat:
Zitat von mirco_koerbel Beitrag anzeigen
Mich stört ungemein, dass es immer wieder die selben Vereine sind, die so permanent
den Wettbewerb verzerren. Meines Erachtens macht so ein Verhalten den Sport kaputt.
Von Fairneß kann man da nicht mehr sprechen.
Und wegen der alten Geschichte, die man dort vermutlich
längst vergessen hat willst Du nun wegen einer anderen
aktuellen Geschichte Fahrtkosten erstattet bekommen?


Zitat:
Zitat von mirco_koerbel Beitrag anzeigen
Ich habe den Verein am 25.04.2007 angeschrieben. Bis heute konnte ich keinen
Geldeingang auf unserem Vereinskonto sehen. Deshalb meine neue Frage:
Was jetzt tun? Anmahnen? Die Staffelleitung anrufen?
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe und die Antworten von Euch.

Gruß
Mirco
ist das Auf Kreisebene oder Bezirksebene?
Dann sind wohl entweder Kreis oder Bezirk zuständig.

Oder ist das auf Landesebene?

Hmmm.... Du mußt wissen was du tust.
Denn dann bekommt das einen gemein offiziellen „Tatsch.“


Wenn Du drauf bestehst solltest Du das erst mal anmahnen mit
Hinweis, das Du sonst die zuständigen Gremien verständigst.


Sympathiepunkte bekommst Du so aber vermutlich nicht...
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  #14  
Alt 15.05.2007, 12:52
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners

Na ja, unser Team oder auch der Verein hat im Allgemeinen einen sehr guten Ruf und normalerweise machen wir das auch nicht. Bei einem anderen Team aus unserer Landesligagruppe haben wir die Fahrtkosten nicht verlangt, obwohl diese auch nicht antreten konnte.

Das Problem ist ja, dass diese Mannschaft in jedem Jahr (wenn sie dann gerettet sind) dasselbe Szenario veranstalltet (liegt wohl auch an den gekauften Leuten....). Dieses sollte man nicht durch "Weggucken" oder "Tatenlosigkeit" auch noch honorieren.
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5. AGGERTALER SCHINKENTURNIER 09.05 - 12.05.13
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  #15  
Alt 15.05.2007, 13:11
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners

Wie soll man das von außen erahnen?
Naja..... wenn die eine gekaufte Gruppe haben,
dann sind die Fahrtkosten- Erstattungen am Ende
billiger als die Mannschaft antreten zu lassen?


Die anderen Spieler aus den anderen Mannschaften
des betreffenden Vereins fassen das am Ende auch
(d.h. trotzdem) als persönlich Anmache auf.


Es trifft ja am Ende mehr / andere Leute als die
gekauften Spieler. Die juckt es am Ende nicht mal.



Dein / das Beispiel würde auch zu dem anderen Threat
passen... bei dem viele Leute es gut finden, wenn man
mit einer zusammen gekauften Mannschaft sich in einer
der Kaufkraft entsprechenden Klasse einstufen lassen
kann. Man stelle sich mal vor, diese Mannschaft steigt
wirklich einmal ab.... verkalkuliert.... und holt sich einen
oder zwei starke Spieler dazu, so daß sie wieder in der
LL gemeldet werden können.

Ende der nächsten Saison steigt dann vielleicht jemand
ab, der sonst hätte drinn bleiben können... sind ja nicht
zwei sondern drei Absteiger dann.

ich weiß nicht ob man das wirklich so gut heißen sollte.....
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vG,
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Geändert von w_W_ (15.05.2007 um 13:20 Uhr)
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  #16  
Alt 15.05.2007, 23:51
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners

Zitat:
Zitat von w_W_ Beitrag anzeigen

....
Dein / das Beispiel würde auch zu dem anderen Threat
passen... bei dem viele Leute es gut finden, wenn man
mit einer zusammen gekauften Mannschaft sich in einer
der Kaufkraft entsprechenden Klasse einstufen lassen
kann. Man stelle sich mal vor, diese Mannschaft steigt
wirklich einmal ab.... verkalkuliert.... und holt sich einen
oder zwei starke Spieler dazu, so daß sie wieder in der
LL gemeldet werden können.

.....
Also in dem anderen angesprochnen Thread waren doch die meisten Beführworter - ich eingschlossen - dafür das zumindestens unterhalb der Bundesliga als große Ausnahme zu regeln.

Ich frage mich jetzt eh, ob dieser konstruierte Fall sehr wahrscheinlich ist. Wird man eine Mannschaft, die eh nur dann antrittl wenn noch gegen den Abstieg kämpft weitere Spieler dazu bekommen. Ich würde in diesem Fall eher darauf tippen, dass die Mannschaft auseinander fällt und wenn man mal einen Ruf weg hat, dann tut man sich auch schwer noch einen Spieler zu finden.

Gibts in dem entsprechenden Verband eigentlich keine Strafen und Zwangsrückzüge bei mehrfachem Nichtantreten? Das sollte eher helfen solches Verhalten zu begrenzen.
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