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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #91  
Alt 07.10.2011, 07:42
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
... liebe Wortverdreher ...
... spricht der Wortverdreher vor dem Herrn ...

Naja, ich fuettere dann mal nicht weiter, bevor die Trolle fett und traege werden ...
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  #92  
Alt 07.10.2011, 09:18
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mighty Beitrag anzeigen
Das zweite ist die Übersetzung des Wortes "accidentally" mit "unabsichtlich". Das ändert schon die Bedeutung.
...du hast ja sooooo recht!!!!!
http://dict.leo.org/ende?lp=ende&lan...h=accidentally


Es müsste mit unbeabsichtigt und nicht mit unabsichtlich übersetzt werden! Das ändert natürlich alles!!!! Ich bin geschockt Das ergibt ja eine völlig andere Bedeutung

Wenn man die beiden nachfolgenden Links mal miteinander vergleicht tun sich, was die unterschiedliche Bedeutung betrifft, wahre Abgründe auf

http://www.duden.de/rechtschreibung/unabsichtlich
http://www.duden.de/rechtschreibung/unbeabsichtigt


Hier mal das Impressum von der LEO GmbH.
http://dict.leo.org/pages.ende/impressumneu_de.html

Dort wird dir bestimmt geholfen und dir wird jemand genannt, mit dem du das Problem der sich ändernden Bedeutung des Wortes accidentally, wenn man es ins Deutsche mit unabsichtlich und nicht mit unbeabsichtigtübersetzt, erörtern kannst

Da die LEO GmbH im schönen Bayern ansässig ist, kann es natürlich auch passieren, dass man dir auf Bayrisch kurz und bündig mitteilt:

accidentally = unabsichtlich

Ja moi, das passt scho...

So, nun bist du wieder dran

Kannst dir mit einer wohlüberlegten Antwort auch etwas Zeit lassen, ich habe übers WE anderes zu tun

Ich wünsche dir ein schönes Wochenende
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  #93  
Alt 07.10.2011, 10:04
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Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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Hallo Brett, ich muss Dich massiv korrigieren (unten in Rot), da Deine kohlfalsche Übersetzung ins Bayrische komplett die Bedeutung verändern und ein furchtbares Chaos anrichten würde:

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Da die LEO GmbH im schönen Bayern ansässig ist, kann es natürlich auch passieren, dass man dir auf Bayrisch kurz und bündig mitteilt:

accidentally = unabsichtlich

Ja moi, das passt scho...
Ja mei, des passt scho

Da wir gerade beim Bayrisch Lernen sind, eine 2. Lektion. Wie lautet die korrekte Antwort des Schiedsrichters am Tisch auf juristische oder mathematische Diskussionen zur Frage, wie er, der SR, die Regeln auszulegen habe ?

Antwort: "Des is mir wurscht !"

So, die Stunde ist um. Schönes WE !
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  #94  
Alt 07.10.2011, 10:32
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Ich gehe mal davon aus, dass die englischen Regeltexte weder von der 5. Klasse der Waldorf-Schule Frankfurt übersetzt wurden noch durch den Google-Übersetzer gejagt wurden - sondern dass da Leute dransaßen, die Ahnung von der Materie haben. Und die deshalb ganz bewusst "accidentally" mit "unabsichtlich" und eben nicht mit "zufällig" übersetzt haben. Wohl, weil "unabsichtlich" dem Sinn der Regel entspricht, und eben nicht ""zufällig".

Was mich interessieren würde, ist die Auslegung der ITTF zu dieser Regel, evtl. mit Beispielen. Gibt es die?
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  #95  
Alt 07.10.2011, 11:46
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Zumindest im "handbook for match officials" wird auf diesen hier diskutierten Aspekt nicht eingegangen
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  #96  
Alt 07.10.2011, 11:48
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@Brett13 : nimm doch ein bißchen Rücksicht darauf dass Mighty kein originärer Deutscher ist, zumindest nicht als Deutscher in Deutschland geboren.
Ich denke er gibt eben Dinge wider wie und was er in seinem Deutschkurs gelernt hat .....
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  #97  
Alt 07.10.2011, 12:39
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Kurze Anmerkung. Wie will ich denn dem Spieler eigentlich ein absichtliches "zerstören" des Schlägers nachweisen.
Ich kann meinen Schläger "werfen", ohne die Absicht zu haben, ihn zerstören zu wollen. ;-) . Demzufolge wäre "zufällig" eine eindeutigere Übersetzung.
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  #98  
Alt 07.10.2011, 13:10
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Variatio Variatio ist offline
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Zitat:
Zitat von long_pips Beitrag anzeigen
Kurze Anmerkung. Wie will ich denn dem Spieler eigentlich ein absichtliches "zerstören" des Schlägers nachweisen.
Das ist wohl im praktischen Leben das kompliziertere - zumindest bei uneindeutigen Situationen.
Andererseits wird i.d.R. kein Hobbyspieler (sagen wir bis OL) seinen teuren Schlaeger zerstoeren, nur um ein einzelnes Spiel zu gewinnen. Und nach der Schlager-Affaire werden Profis einen beabsichtigten Schlaegerwechsel geschickt als Unfall tarnen koennen - mit einem Topspin an der Tischkante haengenbleiben reicht ja.

Zitat:
Ich kann meinen Schläger "werfen", ohne die Absicht zu haben, ihn zerstören zu wollen. ;-) . Demzufolge wäre "zufällig" eine eindeutigere Übersetzung.
Dass das egal ist, habe ich oben schon erlaeutert:
Zitat:
Zitat von Variatio
Wenn man den Schlaeger unabsichtlich zerstoert, dann ist eine aus einer Handlung folgende Zerstoerung des Schlaegers, welche den Schlaeger betrifft und NICHT dessen Zerstoerung zwingend zur Folge hat (ansonsten koennte man von impliziter Absicht sprechen), zufaellig.

Wenn man den Schlaeger zufaellig zerstoert, dann folgt aus der vorausgesetzten Faehigkeit eines jeden TT-Spielers, bei der Absicht einer Schlaegerzerstoerung dies auch mit 100% Sicherheit nicht-zufaellig durchzufuehren, dass die Zerstoerung unabsichtlich war.
Als Beispiel diene der folgende Fall:
Ein Spieler kuendigt die Schlaegerzerstoerung an, und begibt sich zur Bank, um die Kettensaege zu holen - seine Absicht ist also offenkundig. Er legt den Schlaeger normal auf den Tisch ab. Betrachte folgende Situationen:
  1. Er zerstoert den Schlaeger mit der Kettensaege: Das ist weder unabsichtlich noch zufaellig.
  2. Waehrend er die Saege holt, faellt der Schlaeger vom Tisch und die Griffschalen brechen ab. Hierbei ist die Zerstoerung auf jeden Fall zufaellig, und zudem auch unabsichtlich, da sich die eigentliche Zerstoerungsabsicht auf eine bestimmte Handlung (Kettensaege) bezieht und nicht auf das Ablegen des Schlaegers auf den Tisch.
"Unabsichtlich" und "zufaellig" bedeutet also in diesem Kontext das gleiche. Wer anderer Meinung ist, moege doch bitteschoen mal einen Fall konstruieren, in dem der Schlaeger (zufaellig UND absichtlich) ODER (nicht zufaellig UND unabsichtlich) zerstoert wird - man sei sich im Klaren, dass "nicht zufaellig" bedeutet: Mit 100% Sicherheit.
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  #99  
Alt 07.10.2011, 13:11
tate tate ist offline
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Ähnlich gelagerter Fall:

Ein Spieler tritt aus Frust mit voller Wucht gegen die Umrandung, bemerkt aber nicht, dass die direkt an der Wand steht (ja, einen solchen Fall hat's im realen Tischtennisleben tatsächlich mal gegeben). Die Folge ist eine schmerzhafte Verstauchung des Fußes. Hat er nun eigentlich Anrecht auf die 10-minütige Verletzungsunterbrechung, weil er sich die Fußverletzung ja unbeabsichtigt/zufällig/ohne Vorsatz/accidentally/unintentionally/aus Dummheit/wie auch immer zugezogen hat und er nicht damit rechnen konnte, dass die Wand seinem Tritt standhält . Neben der obligatorischen Karte natürlich! Oder verwirkt er das Recht auf eine 10-minütige Behandlungspause, weil er durch seinen Ausraster die Verletzung ja billigend in Kauf genommen hat?
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  #100  
Alt 07.10.2011, 13:22
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Zitat:
Zitat von tate Beitrag anzeigen
Ein Spieler tritt aus Frust mit voller Wucht gegen die Umrandung, bemerkt aber nicht, dass die direkt an der Wand steht ...
Vielleicht noch eindeutiger (und weniger der Dummheit geschuldet):
Hinter der Bande steht eine Bank oder ein Turnkasten, den man dort nicht sofort sieht.
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