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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Im Main-Kinzig-Kreis wurden heute alle Spiele bis vorerst 30.09. abgesetzt.
Grund dafür sind die aktuellen hohen Neuinfektionszahlen. Der MKK hatte für 6 Städte (u.a. Hanau) ab Heute den Wettkampfsport bis auf weiteres untersagt |
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Aus der Homepage des Main-Kinzig-Kreis (Hessen)
24. August 2020. - Der Main-Kinzig-Kreis hat angesichts eines deutlich intensiveren Corona-Infektionsgeschehens in und um Hanau umfangreiche Gegenmaßnahmen beschlossen. Dazu gehören verschärfte Auflagen bei Veranstaltungen, privaten Treffen und Freizeitbeschäftigungen. Ebenso betreffen die Maßnahmen den Schulbereich: Der praktische Sportunterricht wird abgesagt, eine Maskenpflicht gilt nun für alle weiterführenden Schulen, wobei die Maßnahmen zunächst auf vier Wochen und die Städte Bruchköbel, Erlensee, Hanau, Maintal, Neuberg und Nidderau begrenzt sind. Für alle weiteren Kommunen im Altkreis Hanau gilt jedoch die Empfehlung, die Maßnahmen ebenso zu beherzigen. Enge Abstimmung mit Polizei, Ordnungsämtern und Staatlichem Schulamt Der Main-Kinzig-Kreis hat die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der sechs Städte und Gemeinden mit ihren jeweiligen Ordnungsämtern über die Maßnahmen am Mittag informiert. Am frühen Nachmittag traf zudem der Verwaltungsstab des Kreises mit der Polizei und dem Staatlichen Schulamt zusammen, um die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen vorzubereiten. *Das Verständnis für die Maßnahmen ist in den Kommunen und bei allen Beteiligten sehr groß. Wir werden uns täglich eng mit ihnen allen abstimmen und die Wirksamkeit der Einschränkungen regelmäßig fachlich überprüfen*, sagte Landrat Thorsten Stolz. Per Allgemeinverfügung wird der Kreis die einzelnen Maßnahmen in den nächsten Tagen in Gesetzesform gießen. Darüber hinaus bittet der Kreis schon jetzt alle betreffenden Verwaltungen, Gemeinden, Schulen, Betriebe, Vereine bis hin zu Privatleuten um Beachtung und Umsetzung: * Veranstaltungen unter freiem Himmel werden auf 100 Personen begrenzt, * Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden auf 50 Personen begrenzt, * Treffen von Gruppen in der Öffentlichkeit und in Restaurants werden auf 5 Personen oder zwei Haushalte beschränkt, * Treffen von Gruppen im privaten Umfeld und Vereinsveranstaltungen werden auf 20 Personen beschränkt, * Maskenpflicht gilt beim Betreten und Verlassen von Lokalitäten, Gaststätten und Übernachtungsbetrieben, * Sperrzeit für alle Bars, Kneipen und Restaurants von 24 bis 8 Uhr, * öffentliche Verhaltensweisen wie Grillen oder Picknicken sind untersagt, * präventive Maskenpflicht bei der Religionsausübung, * präventive Maskenpflicht für alle im Unterricht sowie zusätzlich auch bei Ganztagsangeboten an den weiterführenden Schulen in Kommunen mit einer Inzidenz von über 20, * Empfehlung zur freiwilligen Umsetzung der Maskenpflicht an allen weiterführenden Schulen in den anderen Kommunen des Altkreises Hanau, zusätzlich auch bei den jeweiligen Ganztagsangeboten, * kein praktischer Sportunterricht in allen Schulen der sechs Kommunen - für die weiteren Schulstandorte im Altkreis Hanau gilt dies als Empfehlung, * bei außerschulischen Bildungsangeboten und der Ausbildung hat der Unterricht mit 1,50 Metern Abstand zu erfolgen * wenn dies nicht sichergestellt ist, herrscht Maskenpflicht, * Sportbetrieb im Trainings- und Wettkampfbetrieb ist eingeschränkt, kontaktfrei darf er mit mindestens 1,50 Metern Abstand - und mit bis zu höchstens 10 Personen * ausgeübt werden, * Empfehlung, Vereins- und Versammlungsräume zu schließen und Umkleide(n), Spinde und sanitäre Anlagen nur unter der Hygieneempfehlung des Robert-Koch-Instituts zu öffnen; der Zutritt zu Sportstätten soll unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgen, * Spielbetrieb im Wettkampfsport wird ausgesetzt, was auch heißt, dass Vereine aus diesen Städten und Gemeinden nicht an Wettkämpfen teilnehmen, * Besucherzahl in Schwimmbädern muss durch den Betreiber weitergehend beschränkt werden, * Einschränkungen der Besuche in Alten- und Pflegeheimen sowie weiterer Einrichtungen dieser Art. |
#93
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Kann jemand erklären, was der Unterschied zwischen
"Sportbetrieb im Wettkampfbetrieb" und "Spielbetrieb im Wettkampfsport" ist ? Zitat:
Spielbetrieb im Wettkampfsport = Schach, Fußball, TT, Tennis, alle Ballsportarten (?) Bleiben VR-Cups erlaubt ? |
#94
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
"Sportbetrieb im Trainings- und Wettkampfbetrieb" scheint sich auf kontaktfreie Sportarten zu beziehen während sich "Spielbetrieb im Wettkampfsport" auf Kontaktsportarten bezieht. Zumindest würde ich das so herauslesen.
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Spielbetrieb im Wettkampfsport = Meisterschaft- und/oder Pokalspiele sowie Turniere die unter der Regie (Namen) des Sportverbandes organisiert (veranstaltet/durchgeführt) werden.
VR-Cups sind nach dieser Definition für 4 Wochen (Stand 24.08.2020) in den angesprochenen Gebieten nicht erlaubt. Sportbetrieb im Trainings- und Wettkampfbetrieb sind Paarungen (ergebnisorientiert) die im organisierten Trainingsbetrieb (Vereine) gespielt werden (Trainingsspiele) oder z.B. 100m Sprint unter 2-8 Personen (Trainingsgemeinschaft). |
#96
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Also definitiv keine Maskenpflicht, wenn man auf der Bank sitzt?
Zählgeräte müssen desinfiziert werden nach jeder Benutzung, obwohl das Virus nicht über Hände übertragbar ist? |
#97
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Zitat:
Wenn dieses eine Maske für Alle, außer den 4 Spielenden, in der Halle vorschreibt (wie bei unserem Spiel gestern bei der TUS Hausen), hat dies offenbar Vorrang. Wir haben uns vor dem Zählen die Hände desinfiziert. Generell haben die Hausener ein gut durchdachtes Hygienekonzept auf die Beine gestellt. |
#98
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Noch einmal – in Abhängigkeit des jeweiligen Hygienekonzeptes
Hessen -> keine Mund/Nasen Bedeckung vorgeschrieben - > Abstandsgebot 1,50m Kreise bzw. Städte /Gemeinden -> können Mund/Nasen Bedeckungen vorgeben -> Pflicht Vereine mit genehmigtem Hygienekonzept der Stadt/Gemeinde - mit Mund/Nasen Bedeckung im Konzept) -> Pflicht - ohne im Konzept - > keine Pflicht kann in einer Stadt/Gemeinde bei zwei Hallen (Vereine - selbe Sportart) unterschiedlich sein – ist leider so! Vereine die seriös sind haben dieses Konzept im Aushang, um ggf. die Abweichungen der Vorgaben gemäß Infektionsschutzgesetz (Land/Kreis/Stadt) zu veröffentlichen. Es hilft nur Informationen von kompetenter Stelle (ob dem so ist?) Stadt/Gemeinde (z.B. XY) anzufragen bzw. sich auf die Aussagen des jeweiligen Vereins (AB) zu verlassen Wir handhaben es so: - E-Mail an die Gastmannschaft mit Info was gegenüber den Vorgaben (Land) gemäß genehmigtem Hygienekonzept für die Halle abweicht (mind. 48 Std.) - Anwesenheitsliste vorab als Anhang mit der Bitte diese an hinterlegte E-Mail Adresse zu senden bzw. Vordruck mitbringen (Zeitersparnis und Datenschutzverordnung – Personenanzahl die berechtigt ist diese einzusehen zu minimieren) - Hinweis bei der Begrüßung, auf was zu achten ist Keine Pflicht Mund/Masen Bedeckung (wir betreiben auch ein Schwimmbad - Erfahrung) Kein Seitenwechsel (Gast – Schwimmbadseite) so bleibt der „Gast“ auf einer Seite (nicht gewünscht aber derzeit sinnvoll – zum Schutz aller Räumliche Trennung der Box durch Umrandungen auf Höhe der Netze (so 2x 5,00m*5,00m) Jede(r) Spieler/in zählt selbst |
#99
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Zitat:
genau genommen dürfen TT Spieler aus dem Gebiet auch nicht woanders spielen .... also Wettkampf trainieren dürften sie aber .....
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TV Okarben |
#100
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Hallo,
noch einmal eine Ergänzung zu maninblack: Die Stadt/Gemeinde/Kreis muss nicht wörtlich auf den Mund-Nasen-Schutz hinweisen, damit die Pflicht entsteht. Es reicht aus, wenn sie sich auf die Konzepte der Sportfachverbände beziehen. |
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