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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#91
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Lies Dir mal die aktuellen Regeln durch. Da stehen diese Sachen (Ballgröße, Satzlänge usw.) drin und sind damit zuvor offiziell und regelkonform bestätigt worden. Dass ein Belag zu glatt sein kann, steht (noch) nicht in den Regeln.
Das ist genau der Unterschied, das eine ist eine Regeländerung, das andere nicht. |
#92
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Ich glaube hier verwechseln einige Regeln und Ausführungsbestimmungen (sowie Satzungen oder Geschäftsordnungen). Mag ja sein dass bei einigen Ausführungsbestimmungen (hier : Belagliste) irgendetwas möglicherweise nicht Satzungskonform war - wenn das Protokoll abgezeichnet ist, ist es genehmigt. Wenn niemand offiziell dagegen vorgeht ist es gültig. Punkt.
Zum Thema Reibung : wie der Reibungskoeffizient für TT-Beläge bestimmt wird ist klar festgelegt. Die Bestimmung eines Reibungskoeffizienten "vor Ort" ist nicht machbar - ergo gilt die Belagliste. Auch Punkt. Und noch etwas : es gibt kaum etwas was so schwer allgemeingültig festzulegen ist wie ein Reibungskoeffizient.
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Cogito sum res cogitans |
#93
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Zitat:
In diesem Fall entspricht die aktuelle Zulassungsliste den Regeln nicht, und Schiedsrichter sollten es wissen und bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. In dem Sinne, dass grundsätzlich alle jemals zugelassene Beläge als zugelassen gelten sollen, solange sie den gültigen Regeln entsprechen. Mit Ausnahme von zwei TTMaster-Belägen, vielleicht. |
#94
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Ich habe in vier Wochen einen runden Geburtstag. Kann man irgendwie argumentieren, dass es regelwidrig ist, wenn es an diesem Tag regnet ? Schließlich hat Gott nur Himmel und Erde geschaffen. Von Regen stand da nichts. Ich finde, Petrus sollte das wissen und bei seinen Entscheidungen berücksichtigen.
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www.ittf.com/equipment |
#95
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Zitat:
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#96
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Zitat:
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#97
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Nochmal: Es ist regelkonform, wenn das BoD einem Material die Zulassung entzieht, wenn es das für schädlich für den Sport ansieht. Dies ist in den Regeln festgelegt.
Wenn das BoD die Schnittumkehr als schädlich für den SPort ansieht, die entsprechende Rückendeckung hat, und das als Handlungsanweisung per TEchical Leaflet durch Festlegung eines MIndestreibwerts ans Equipment Committee weitergibt, damit dies bei zukünftigen Zulassungen berücksichtigt wird, ist auch dies im Rahmen der Regelauslegung möglich. "SChädlich für den Sport" ist hierbei der einzig mögliche Rechtfertigungsgrund, und sicher ist das grundsätzlich für AUsnahme-Einzelentscheidungen gedacht und wird hier dann vom BoD ziemlich exzessiv ausgenutzt. Daher bin ich auch dafür, dass man eine "saubere" Regeländerung einführt. Was aber nichts daran ändert, das das BoD die Befufgnis dazu hat, diese Entscheidungen zu treffen und diese dann auch verbindlich sind. DIe Zulassungsliste ist dann ein Hilfsmittel. Ergo: Unglücklich, aber noch regelkonform. Ansonsten: Die Zulassungsliste ist nunmal Teil des Procederes. Es gibt genug Gesetze, die im Nachhinein als verfassungswidrig eingestuft werden - das ändert aber bis zum ZEitpunkt der Rücknahme/Änderung nichts daran, dass sie beachtet werden müssen. Soviel "Rechtsstaat" muss sein - wenn jeder sich aussuchen könnte, was er als illegitim ansieht und daher nicht beachten müsste... dann Gut' Nacht, Marie... |
#98
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Ja, okay, aber wenn "schädlich für den Sport" nirgends offiziell als Begründung angegeben oder benutzt wurde, dann gibt es keinen hinreichenden Grund die Regeln zu umgehen, das ist mein Standpunkt. Und zwischen "der Sport wird ohne vielleicht schöner" und "es schadet dem Sport direkt" liegt für mich auch noch ein ganzes Stück dazwischen. Mit der gleichen Argumentation könnte das BoD zugelassene Beläge einer bestimmten Firma rauskicken oder besonders schnelle oder besonders griffige. Der ganze beschlossene Ablauf zur Regelverabschiedung wird damit ausgehebelt.
Bei Deinem Vergleich hätten wir hier gültige Auslegungen eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Im leaflet wird präzisiert, wie glatt ein Belag sein darf, in den Regeln ist aber nicht beschrieben, dass ein Belag überhaupt zu glatt sein könnte. Die Auslegung greift ins Leere, weil es keine Regel gibt, auf die sie sich bezieht. Welchen Sinn hat dann eine Auslegung? Sollte man sie dann nicht ignorieren, da die Regeln eine höhere Priorität haben? Darf ich aufgrund einer Auslegung zu tun, als gäbe es eine bestimmte Regel bereits, obwohl es sie eben nicht gibt? Wäre das nicht auch ein Regelbruch, der schwerer wiegt als das Verletzen einer nicht offiziell abgesegneten Bestimmung? Wie schon an anderer Stelle angedeutet, habe ich nicht vor, mich bei einem Wettkampf nicht nach der Belagsliste zu richten. Ich fände es schön, wenn Sachen, die in der Praxis wie Regeln behandelt werden, auch zu gültigen Regeln werden. |
#99
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Letzterem stimme ich zu 100% zu. Eine "saubere" Regel sollte sein, das macht es allen einfacher - da ja tatsächlich eine "Regel" durch die Hintertür eingeführt wurde, was sicher nicht die Intention der "schädlich für den Sport"-Passage war.
Ich habe auch keine offizielle Begründung für die Entscheidung gelesen, es wäre aber die einzige, die "rechtens" wäre. Unsauber ist es trotzdem, und nicht im Sinne des Erfinders. Aber vielleicht gibt es ja irgendwann noch eine richtige Regel... begrüßenswert wäre es auf alle Fälle. |
#100
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Wunderbar. Jetzt wäre, vielleicht, ein nächster Schritt möglich, nämlich eine Schlussfolgerung, dass GLN nicht verboten sind.
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