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#1061
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Meine Meinung:
Streng nach Regeln für beide 0:9 die Wertung. Wieso sich die verlierende Mannschaft ärgert ist mir klar. Aber man darf sich eigentlich nur über sich selber ärgern. Niemand anders hat daran Schuld. Eine Chance auf einen Unentschieden aufgegeben. Die Mannschaft die 8:7 gewonnen hat, hat einfach Glück gehabt. Bei korrekter Anwendung der Regeln (meine Meinung) würden sich beide Mannschaften ärgern.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#1062
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Oder gibt es eine Satzung die dies mit einschließt?
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Die größte Enttäuschung des Lebens,deinen eigenen Erwartungen nicht gerecht zu werden, ist nur dann schlimm, wenn du nicht dein bestmöglichstes versucht hast. |
#1063
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Wenn man streng nach der WO gibt es nur eine Lösung/wertung: 1. Das Spiel war nicht beendet wie du selber festgestellt hast 2. und beide Mannschaften haben nicht weiter gespielt. 3. Lt Wo müßte dann das Spiel mit 0-9 gegen beide gewertet werden, da beide das Spiel abgebrochen haben!!!! G Bestimmungen für den Punktspielbetrieb 55 WO 7/13 7 Wertung von Meisterschaftsspielen 7.1 Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren gewertet, wenn sie • ein Spiel abbricht oder den Abbruch verschuldet Beide Mannschaften sollten eigentlich mit der "falschen" Lösung froh sein. Der Sieger hat 2 Punkte und nicht 0-9 verloren. Die andere Mannschaft hat nur -1 im Spielverhältnis und nicht -9 und die Strafen sind auch erspart geblieben... Was passieren könnte (sofern die Fristen dafür nichtverstrichen sind): Eine dritte Partei die vom beiderseitigen 0-9 profitiert (zb im Auf oder Abstiegskampf) könnte Protest gegen die 8-7 Wertung einlegen und dann würde vermutlich ein Spruchausschuss gemäß WO das ganze umwerten müssen...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (19.01.2014 um 22:05 Uhr) |
#1064
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
WO G 7.1 sagt aus
"Ein Spiel wird einer Mannschaft als verloren gewertet, wenn sie (...) - ein Spiel abbricht oder den Abbruch verschuldet. (...)" Damit scheidet eine Spielwertung 9-0 aus. Ein Abbruch (absichtliches Beenden) ist wohl nicht passiert, vielmehr wohl ein Versehen. Die 8:7-Wertung war die einzig Mögliche. Siehe Anhang Nr. 5. Dort geht es zwar um beanstandete Schläger. Aber es wird analog gewertet, denn es spielen beide Mannschaften nicht weiter, da sie der Meinung sind der Mannschaftskampf sei erledigt. Und es wird gewertet wie gespielt. Warum sollte es in dem Fall des unabsichtlich verkürzten Mannschaftskampfes anders sein?
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Immer schön mit Noppen rühren |
#1065
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
In diesem Zusammenhang ist auch der Punkt 4 der Auslegungen der WO durch den Vorstand für Sport des WTTV interessant. Hier geht es zwar um versehentlich falsch gespielte Doppel (die natürlich direkt nach Entdeckung des Fehlers korrekt nachgeholt werden müssen). Wenn der Fehler im Laufe des Spiels aber nicht auffällt, ist laut Auslegung folgendermaßen zu verfahren:
"Frage: Wie ist der Mannschaftskampf zu werten, wenn der Fehler erst nach Beendigung des Mannschaftskampfes festgestellt wird oder beide Mannschaften einvernehmlich auf die richtigen Spiele verzichten? Antwort: Der Mannschaftskampf ist wie ausgetragen zu werten – nach Abzug der nicht zum jeweiligen Spielsystem gehörenden Einzel/Doppel." Der wichtige Satz ist hier natürlich: "Der Mannschaftskampf ist wie ausgetragen zu werten." Ich würde diese Entscheidung analog auf ein Spiel übertragen, in dem versehentlich auf die Austragung eines Einzels verzichtet wurde.
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TTC Werne III 2017/2018: Das neue Ziel ist wie das alte: Klassenerhalt in der Kreisliga |
#1066
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Was, wenn es so wäre, die WO ad absurdum führen würde...
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#1067
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Hallo zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage. In unserer 1 Herrenmannschaft ist ein verletzter Spieler der wohl die gesamte Hinrunde nicht spielen wird. Da die Nummer 1 der 2. Herren nicht in der 1. spielen möchte soll sich nun die Nummer 1 der 3. Herren in der 1. Herren festspielen. Entweder am 4. oder am 5. Spieltag wird der verletzte Spieler einen Ball im Einzel spielen damit die Nummer 1 der 2. Mannschaft nicht aufrücken muss. Die Nummer 1 der 3. Herren hat nun schon 2 x in der 1. Herrenmannschaft gespielt. Er soll nun in den nächsten beiden Spieltagen in folgenden Mannschaften spielen: Nächster Spieltag: 2. Herren Übernächster Spieltag: 1. Herren Spieltage danach: 1. Herren Wir sind uns nun nicht sicher ob er nach dem er das 4. mal Ersatz gespielt hat (wie gewünscht) nur noch in der 1. Herren spielen darf oder durch seinen einmaligen Ersatz in der 2. Herren (wie nicht gewünscht) in der 2. Herren. Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten |
#1068
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
er darf danach nur noch in euerer 2.Herren spielen. Wenn ein Spieler viermal in höheren Mannschaften Ersatz gespielt hat, verliert er zunächst die Spielberechtigung in seiner eigenen Mannschaft zu spielen und darf danach nur noch in der rangniedrigsten Mannschaft, also in deinem Fall euere Zweite Ersatz spielen. (siehe auch WO G 5.3.1)
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Gruß Robert |
#1069
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Danke Robert,
ich hatte es mir gedacht. Dann setzen wir den 1ser der 3. nur in der 1. ein. Muss er sich halt mit einem Doppel begnügen. |
#1070
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Ich weiß nicht, aber würde nicht schon auch das Doppel allein in der Zweite genügen, um dort als rangniedrigste Ersatzgestellung?
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