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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#1061
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
... sind doch offiziell turnierlizenzpflichtig. Der Veranstalter müsste doch damit nicht nur "private" Anmeldungen per Mail für die Konkurrenz B bekommen haben, sondern auch offizielle von click-tt.
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#1062
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Ja, dann wird er anschließend alle offiziellen Meldungen wieder entfernt haben.
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#1063
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Ich denke wenn sie dann offiziell die Konkurrenz B wieder abgesagt haben, sollte eigentlich das ganze formell vom Tisch sein.
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#1064
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Dann ist es also ganz einfach (die Turnierlizenz zu umgehen):
Turnier wie gehabt offiziell in click-TT ausschreiben, Meldungen von allen per click-TT und E-Mail entgegen nehmen, dann alle Klassen "offiziell" absagen, Meldungen aus click-TT entfernen, Turnier durchführen, Ergebnisse nicht in click-TT veröffentlichen. |
#1065
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Es ist wohl wie auch bei anderen Dingen. Wenn man mal etwas zurückzieht, dann wird das evtl. akzeptiert. Wenn man ständig etwas ankündigt und dann zurückzieht, wächst der Unmut.
Aber gibt uns doch ein Tipp wie das Beispiel konkret ausgegangen ist.
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#1066
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Es dürfte also möglich sein, sich ein Turnier genehmigen zu lassen, dieses in Click-TT anzeigen zu lassen aber die Meldung unter Ausschluss von der Onlinemeldung laufen zu lassen. Die weiterführende Frage wäre: Kann man dann auch die Online-Anmeldung nur für einzelne ausgeschriebene Klassen deaktivieren? Für die TTR-relevanten Klassen pflegt man die Spieler manuell in Click-TT ein und das ist sicher nicht möglich ohne die Lizenz. Für die nicht-TTR-relevanten Klassen (da als Beispiel die Doppelkonkurrenz) reicht es ja prinzipiell die Spieler in die Turniersoftware einzupflegen und nicht in Click-TT. Ähnlich sieht es sicherlich bei deinem Beispiel aus wenn du bis 21 spielst oder ne Brettchen oder Clickballklasse anbietest.
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http://youtube.com/@larskriegeltischtennis |
#1067
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
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#1068
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
In die TTR-Relevante Klasse nur die Spieler mit Lizenz manuell in Click-TT einpflegen und alles andere manuell nur in der Turniersoftware einpflegen. Ne Turniersoftware wie MKTT (das weis ich auch aus eigener Erfahrung) funktioniert definitiv auch ohne Lizenz. Nen Streetturnier wo 70% der Spieler noch nicht mal ne Vereinszugehörigkeit haben funktioniert wunderbar damit. Letztendlich aber sicher ein Verstoß gegen die WO und ich hab keine Ahnung ob und wie das geprüft werden kann/wird und sanktioniert werden könnte. Einfach gedacht müsste bei nicht erfassten ausgerichteten Spielklassen erst mal jemand von Verbandsseite da vor Ort sein und prüfen ob die Teilnehmer/innen ne Lizenz haben. Ohne eingebundene Click-TT-Datenbank ist es automatisch nicht feststellbar ob jemand mit oder ohne Lizenz spielt.
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http://youtube.com/@larskriegeltischtennis |
#1069
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Ganz richtig. Letztendlich geht's dabei um die Reichweite von Click-TT/MyTT. Wenn man die offiziellen Seiten des Verbands nutzen möchte um sein Turnier zu bewerben, verlangt dieser das man sich an seine Regeln bindet und dazu gehört die Lizenz. Ich bin mir sehr sicher das man immer ein Turnier selbst organisieren, über Social Media, Mailverteiler usw. ohne Konsequenzen ausrichten kann. Sobald man aber die Strukturen des Verbands nutzt um sein Turnier zu bewerben sagt dieser zu recht: Dann eben auch nach meinen Regeln.
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http://youtube.com/@larskriegeltischtennis |
#1070
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Am Beispiel des TTBW gilt. §3 Mitgliedschaft (6) Mitgliedsvereine und Verbandsangehörige können durch Beschluss des Präsidiums ausgeschlossen werden, insbesondere wenn: - sie sich eines groben oder wiederholten Verstoßes gegen die Satzung, gegen Ordnungen oder gegen Beschlüsse des Verbandes oder gegen die Regelungen eines Verbandes, dem der Verein als Mitglied angehört, schuldig gemacht haben. - sie sich unehrenhaft verhalten haben oder das Ansehen des Verbandes oder eines Verbandes, dem der Verein als Mitglied angehört, durch Äußerungen oder Handlungen herabgesetzt oder geschädigt haben. Auch ein nur per Social Media organisiertes Tunier fällt ja unter A 11.4.2 und ist damit genehmigungspflicht und man braucht eine Tunierlizenz dafür. Geändert von HansWurst123 (30.10.2024 um 23:15 Uhr) |
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