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Umfrageergebnis anzeigen: Ist es richtig Punktspiele/Turniere wegen der Corona-Gefahr abzusagen? | |||
Ja | 228 | 64,96% | |
Nein | 123 | 35,04% | |
Teilnehmer: 351. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#1201
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Ich denke du weisst worum es damals ging. Das ist mit der jetzigen Situation nicht vergleichbar.
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#1202
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Zitat:
Kannst du das genauer erklären? Ich habe zwar von dem einen oder anderen Verband so etwas gelesen, aber vom DTTB nur:"Sollte es in Einzelfällen zu Härten kommen, könnten diese auf den verschiedenen Ebenen wenn möglich aufgefangen werden." Das "wenn möglich" lese ich als: wenn die WO das erlaubt. |
#1203
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Natürlich weiß ich, um was es damals ging. War ja selbst betroffen.
Hab ja nur gesagt, dass eine Klage gegen die WO durchaus Erfolg haben kann und die WO nicht das Maß aller Dinge ist. Ich denke aber durchaus, dass eine Klage von Etwashausen in der OL Bayern und von Jülich 2 in der Oberliga NRW Erfolg haben könnte. Ist ja sportlich ein Witz, dass Bayern 2 (ist wohl das berühmte Bayern-Dusel) und Holzbüttgen jetzt aufsteigen. |
#1204
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Ich bin übrigens auch immer noch nicht ganz überzeugt, dass es WO-konform ist, wie die Bundessspielklassen jetzt den Relegationsaufstieg behandeln.
(Obwohl ich die Regelung ausdrücklich begrüße!) Die BSO sagt: "6.4.3 Jeder Sieger einer Relegationsrunde einer RL-Gruppe und jeder Sieger einer Relegationsrunde einer OL-Gruppe erwirbt das Recht auf den Relegationsaufstieg in diese Gruppe. Dieses Recht ist auf den Sieger der Relegationsrunde beschränkt." Erstens sagt der letzte Satz imho eindeutig, dass eine Relegationsrunde nur einen Sieger haben kann. Zweitens erwirbt eben nur dieser Sieger das Recht auf Relegationsaufstieg. Dazu muss die Runde entweder tatsächlich ausgetragen werden oder alle Berechtigten bis auf einen (der dann halt der Sieger ist) verzichten. In der Praxis kann eine Relegationsrunde auch mal entfallen, weil schon klar ist, dass alle Berechtigten (oder jedenfalls diejenigen, die nicht verzichtet haben) aufgrund einer Unterbesetzung in die obere Klasse dürfen, das ist aber dann eben kein Relegationsaufstieg, sondern die Anwendung der Auffüllregelung. |
#1205
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Wende doch mal die Tabellenberechnung auf die Relegationen an. Da liegen alle gleich auf Platz 1. Und keiner hat schuldhaft verzichtet oder die Austragung verhindert.
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#1206
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Zitat:
Es haben aber wohl mehrere Verbände darauf gedrungen, für ihren Bereich eine solche Härtefallregelung beschließen zu dürfen - vielleicht auch, damit sie für ihren Bereich eventuelle Ungerechtigkeiten der daraufhin einstimmig verabschiedeten gemeinsamen Grundregelung abmildern können. Bedingung allerdings ist, dass jeder Verband diese Regelungen baldigst erarbeitet und veröffentlicht. |
#1207
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Zitat:
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#1208
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Zitat:
(Aber das ist wirklich eine akademische Diskussion. Ich hab ja oben schon gesagt, dass ich die Regelung gut finde.) |
#1209
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Sorry, nochmal rein akademisch:
Auch da ist die WO glasklar: Ist auch die Differenz der Bälle gleich, entscheidet der direkte Vergleich (Tabellenpunkte, Spielpunkte, Sätze und ggf. Bälle aus der Addition der Ergebnisse der Mannschaftskämpfe der Vor- und Rückrunde) zwischen den balldifferenzgleichen Mannschaften. Ist auch dann die Differenz der Bälle gleich, entscheidet das Los über die Reihenfolge der betroffenen Mannschaften. |
#1210
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Ich habe auch erst heute erfahren, dass das wohl ein Teil der Vereinbarungen in der Telko des DTTB mit den 18 Landesverbänden am Dienstag gewesen ist. Sonst hätte ich hier bei tt-news auch nicht bis heute die These vertreten, dass überhaupt keine Härtefallregelungen zulässig sind. Ich habe dazu bislang öffentlich noch nichts gelesen. Eventuell hat der DTTB darauf verzichtet, diesen Teil der Vereinbarungen zu veröffentlichen.
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