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#1221
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Wie kommst DU drauf, dass sie noch einen Zelluloid-Anteil haben?
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#1222
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Ach komm, Jürgen. Alkoholfrei heißt beim Bier auch unter 0,5 Prozent und nicht "Null Prozent".
ciao!
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Meine Forenregel - nie auf anonyme Provokateure (oder Scherzkekse) eingehen |
#1223
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Hallo,
habe mal eine etwas unwichtigere Nachfrage bzgl. des Regelwerks, aber auch solche Theman kommen tatsächlich mal in Gesprächsrunden vor. Was es nicht alles gibt... Bei Meisterschaftsspielen ist es meines Wissens nach ja so, dass der Gastgeber der Gastmannschaft mind. 30 Minuten vor offiziellem Spielbeginn die Möglichkeit geben muss, sich einzuspielen. Was ist denn, wenn dies nicht gewährt wird bzw. erst einiges später beispielsweise? Wäre mal interessant, was da das Regelwerk bzw. offizielle Vorgehen sein müsste? (auch wenn dieser Fall wirklich mehr als unwahrscheinlich ist) |
#1224
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Wieso unwahrscheinlich? Gerade in unteren Ligen kann es durchaus vorkommen, dass das Spiellokal 30 Minuten vor Spielbeginn nicht im spielfähigen Zustand aus - eventuell sogar noch nicht mal aufgeschlossen. Da aber viele Gastmannschaften auch nicht 30 Minuten vorher anreisen, fällt das nur manchmal nicht auf.
Die Konsequenzen sind aber klar in der WO geregelt: A 20.1.16 und A 20.1.17 bestimmen die Ordnungsstrafen (10 Euro im Kreis, wenn 30 Minuten vorher nicht fertig; 20 Euro im Kreis, wenn zur Anfangszeit immer noch nicht...). Und I 1.7 regelt dann, dass das Spiel dann einfach so viel später anfängt, dass der Gast (wenn er denn pünktlich da ist) seine 30 Minuten doch noch bekannt. Die OS wird natürlich nur ausgesprochen, wenn der Gast das auch wirklich bemängelt. |
#1225
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Aber die Startzeit würde ja dann später sein als die erlaubten 30 Minuten, was dann ja auch nicht korrekt wäre. Es könnte dann ja sein, dass man es auch aus dienlichen Gründen (Spieler kann erst später z. B.), so hinzögert, dass der Aufbau erst sagen wir mal um 19:45 fertig ist. Bei regulärer Startzeit von 19:30 und der Einspielzeut von 30 Minuten , sowie der Beginnzeit, die eine 30-minütige Verspätung (also 20 Uhr) vorsieht, wäre das dann ja auch bei 20:15.
Wenn aber eine spätere Anfangszeit nicht vereinbart wurde und man aber so das Ganze evtl. dennoch rauszögern könnte, wäre es ja auch nicht korrekt. |
#1226
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Wenn der Gast auf seine Einspielzeit bestehen würde, müsste das Spiel dann mit mehr als eine halbe Stunde Verspätung beginnen.
Keinesfalls kann der Gast dann sagen, dass das Spiel nun nicht mehr stattfinden kann. Die Sanktionen hat TSV_Christian ja schon richtig benannt. Dazu müsste aber dann ein Vermerk im Spielbericht eingetragen sein.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#1227
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Richtig. Der Gast kann natürlich auch auf die einspielzeit verzichten und man fängt sofort bzw pünktlich bzw nach den 30 min karenz an.
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#1228
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Ganz extrem ist also. 1800 offizieller Beginn. Halle wird um 1829 spielbereit gestellt. Gast will sich einspielen und man beginnt dann 1859 . Fall wird auf dem Bericht eingetragen. Und Ordnungsgeld gegen den Gastgeber.
1. Ziemlich blöd wenn man dann Spieler hat die eigentlich im Anschluss noch ein Spiel machen sollen und früh weg wollen (evtl vorziehen usw) da kommt man dann um einen Verzicht auf einspielen garnicht rum. 2. Theoretisch könnte sich der Gastgeber in der Halle schon ab 17.30 einspielen und die Tür dann 1829 aufschliessen wenn er die Strafe in Kauf nimmt und den Gegner nicht leiden kann und lässt den eine Stunde draussen im regen stehen??? 3. Wielange muss man denn im og Beispiel vor der Tür warten? Im Beispiel bis 1831 weil der gegner dann die karenz überschreitet? Wie weise ich hinterher nach, dass die Halle nicht auf/spielbereit war? Ganz extrem der Gast steht bis 1831 vor Halle und fährt nach Hause und ser Gastgeber sagt sie waren seit 1730 da haben bis 1831 gewartet aber es iat keiner gekommen... |
#1229
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
PS... Seit neuestem beginnt ja das Spiel mit dem ersten soppel und nicht mit begrüssung. Wenn man vie dem ersten Spiel noch den Spielbericht ausfüllen muss und begrüssung durchführen und spiele aufrufen und die Leute dann zum Tisch gehen.... Wieviel Zeit muss man dafür rechnen? Denn wenn der gaatgwber die Halle dann um 1825 aufschließen und tische uaw stehen schon ist es selbst bei Einspielverzicht kaum möglich innerhalb der karenz das erste Spiel zu spielen...
Also unter Protest spielen und eintragen Halle wurde erst 1825 zur Verfügung gestellt. Gast verzichtet auf einspielen. Nach Bekanntgabe der Aufstellung uns ser Begrüssung begann daa Spiel mit dem ersten Doppel um 1833 Uhr? Wird dann nachträglich 0-9 gewertet wegen Überschreitung der Karenz seitens der Gastgeber? Geändert von Fastest115 (29.10.2017 um 15:10 Uhr) |
#1230
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Das sind alles sehr konstruierte Fälle, die ich bislang noch nicht erlebt habe.
Falls es wirklich mal so kommen sollte, traue ich dem Spielleiter schon eine weise Entscheidung zu, nachdem er die Stellungnahme beider Mannschaften eingeholt hat. In Deinem Beispiel mit 18.33 Uhr würde es je nach der Eintragung auf dem Spielbericht wahrscheinlich eine Spielwertung geben, falls der Gast noch antritt.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
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