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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1241
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ich wollte nicht den Namen wissen, sondern nur ob mit dem Präzisionsgerät gemessen wurde oder mit der Belaglupe. Bei letzterer wäre eine Aussage auf 1/100mm gar nicht möglich. Und für das Präzisionsgerät muss das Kantenband nicht abgenommen werden, der Messstift wird auf das Holz/Schlägerblatt neben dem Griff aufgesetzt. Glücklich diejenigen, die z.B. ein Donic Dotec Holz spielen, bei dem gibt es dort keine freie Stelle zum Ansetzen des Stifts.
OK. |
#1242
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Was sich mir nicht erschließt, ist der von dir angegebene Wert 2,02 mm. Der sollte - so weit ich weiß - im zulässigen Toleranzbereich liegen und somit zu keiner Beanstandung führen. Höchsten zu einem Hinweis... Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass bei solchen Belagsdickemessungen nicht nur an einer Stelle gemessen wird. Wenn nur an einer Stelle eine Überschreitung um 0,02 mm gemessen wird, mag es durchaus an partiell zu dick aufgetragenem Kleber im Randbereich liegen. Ist aus der Ferne ohne dabei gewesen zu sein natürlich nicht wirklich gut zu beurteilen... |
#1243
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Aber mich wundert auch, wieso bei den NI-Belägen eine Dicke bis 4,04mm iO ist*, bei den NA aber nur bis 2,02mm statt 2,04mm gehen soll. * 4,04 ist auf eine Nachkommastelle gerundet noch 4,0mm, ab 4,05mm sind es dann 4,1mm |
#1244
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Da ist allerdings auffällig, dass Toleranzen nur für Sandwichbeläge gewährt werden. Belgsdickemessungen für OX-Beläge werden weder beschrieben noch sind dafür Toleranzen vorgesehen. Seltsam... Zitat:
Demnach sind 2,02mm bei OX-Belägen wohl unzulässig Zitat:
Ich persönlich bin ja der Meinung, dass man stehts die Kirche im Dorf lassen sollte. Auch die präzisesten Messgeräte haben Messungenauigkeiten, die meist auch angegeben werden. Die angegebene Messungenauigkeit sollte meiner Meinung nach immer zu Gunsten des "Angeklagten" als Toleranzgrenze angenommen werden. 4,04 mm bei Sandwichbelägen stellt eine Überschreitung von 1% dar. Nicht wirklich viel, wie ich meine. Dieser eine Prozent sollte dann auch mindestens für OX-Beläge gelten! Dazu kommt, dass das zur Belagsdicke genutzte Messgerät mit einer Messspitze arbeitet. Diese Messspitze wird auf ein relativ weiches Material, dem Holz, aufgesetzt. Zumindest für mich ist es sehr schwer vorstellbar, dass es bei Messungen auf 100stel mm nicht zu vorprogrammierten Messungenauigkeiten kommt, da die Messspitze sicher auch mal - je nach Holzart - ein bis x 100stel mm ins Holz "eindringt". Ich gehe bei Messungen auf 100stel mm von Gummi auf Holz eigentlich davon aus, dass es grundsätzlich sehr schwer sein wird zwei mal das selbe Messergebnis zu erzielen - auch wenn man sich noch so viel Mühe gibt... |
#1245
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Zitat:
Für die Noppengummis steht 2,0 mm, hier muss dann ebenfalls 2,04 mm der Grenzwert sein. Warum bei 2,02 mm die Reissleine gezogen wurde, verstehe ich deshalb nicht. Zitat:
Ich sag mal so: Wenn ich mich in einen Grenzbereich begebe (was bei Belägen in max der Fall ist), muss ich eben aufgrund von Abweichungsmöglichkeiten (Produktion, Kleber,...) damit rechnen, die Grenze auch mal zu überschreiten. Und dann brauche ich auch nicht zu schimpfen. Die Werte werden gemittelt. |
#1246
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Das heißt jetzt genau was
Wird zwei mal gemessen - z.B. einmal links neben der Griffschale und einmal rechts - und dann interpoliert Würde allerdings an den "ungünstigen" Messbedingungen (Messspitze auf auch schon mal ziemlich weichem Holz und der Messung von Gummi auf Holz an sich,) nichts ändern, denen man damit eben nicht Rechnung tragen kann. Von der Messungenauigkeit eines jeden Messgerätes an sich mal ganz abgesehen... Klar zieht das Argument: "Wer sich freiwillig in Grenzbereiche begibt, muss auch die Folgen ertragen können!" immer. Ich frag mich nur, ob eine so starre Haltung unserem Sport guttut. Ich meine nicht. Siehe z.B. Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr... Jede Geschwindigkeitsüberschreitung wird nachvollziehbarer mit den entsprechenden Toleranzen der Messungenauigkeiten wegen beurteilt. Ich würde mir einfach wünschen, dass Schlägerkontrollen vor allem für jedermann nachvollziehbar durchgeführt werden. Wenn Messungenauigkeiten nicht berücksichtigt werden, ist das nach meiner Auffassung nicht schön und führen dann gerade deshalb zu Unmutsäußerungen. Was ich verständlich finde... Wie dem auch sei, ich war nicht dabei und meine, dass man sich immer schwer hüten sollte aus der Ferne derartige Entscheidungen zu beurteilen. Schlägerkontrollen werden wohl noch für lange Zeit ein viel diskutiertes Thema bleiben. Ich hoffe, dass man aus den gemachten Erfahrungen im Sinne unseres Sports lernt und diese stetig bei weitere Kontrollen einfließen lässt. |
#1247
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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#1248
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Nö...
Zitat:
Messgerätetoleranzen und mögliche Ursachen für Messfehler sollte man allerdings nicht auf die von dir an den Tag gelegte Art und Weise ins Lächerliche ziehen. Wir reden hier nun mal über 100stel mm die dafür ausschlaggebend sein können, dass ein Schläger unzulässig wird! Da sollte es meiner Ansicht nach möglich sein genau aufzuzeigen was und wie da eigentlich genau gemessen und berücksichtigt wird. Ganz sachlich und emotionslos. ..eben weil die Kirche im Dorf bleiben sollte |
#1249
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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#1250
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
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Was bei mehr als 2 Nachkommastellen wie 4,0425 gemacht wird, ist doch klar, steht oben von Dir selbst geschrieben: Auf zwei Nachkommastellen runden = 4,04 = iO. Bei 4,045 bekommen wir leider 4,05 = niO. Oder wo ist das Problem? |
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