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#1381
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AW: Coronavirus im WTTV
Deine pauschale Bewertung der Verantwortlichen in Bezirken und Kreisen halte ich für nicht so ganz passend - mindestens drei deiner Mitstreiter hier (die also auch die Maskenpflicht als falsch ansehen) sind in Bezirk oder Kreis durchaus im Vorstand oder zumindest in der Spielleitung tätig...eventuell sind es auch noch mehr, aber einige posten ja leider auch so anonym, dass man nicht drauf schließen kann, wer sich dahinter verbirgt.
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#1382
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
diese Floskel ist hier unpassend. Es geht um Wettkampf! Der Beauftragte für den Posten Vereinsentwicklung hat andere Aufgaben. Bei der Vereinsentwicklung spielt das ungültige Regelwerk des WTTV keine Rolle. Gruß Ludger
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Immer schön mit Noppen rühren |
#1383
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AW: Coronavirus im WTTV
Bei der unklaren Situation in Hamm sind Spielabsagen sicherlich sinnvoll, um nicht noch zusätzliche Cluster Verbindungen aufzubauen.
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#1384
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Die Kreis-, Bezirks-... Verbandsmitglieder, die mit sich reden lassen und die Vereine vertreten, also auch Mal berechtigten Contra nach oben geben, haben meinen größten Respekt. |
#1385
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Ich finde dazu nichts. Für einen Tipp bzgl. der Quelle wäre ich sehr dankbar. |
#1386
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AW: Coronavirus im WTTV
Wie gesagt, nicht der WTTV sondern ein anderer Landesverband. Die offizielle Mitteilung lautet:
https://ttvsh.tischtennislive.de/?L1...=News&ID=26928 |
#1387
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AW: Coronavirus im WTTV
Hier nochmal eine aktuelle schriftliche Bestätigung, dass das Infektionsschutzgesetz von der Landesregierung und Gesundheitsämter geregelt wird und niemand sonst das Recht hat sich einzumischen:
In diesem Fall wollte eine Schülerin Maßnahmen (Maske+Abstand) einklagen, die über die CoronaSchVO hinausgehen. Quelle Gerichtshof weist Anspruch einer Schülerin auf Abstandsregel im Unterricht zurück "Nach einem Eilantrag einer Schülerin hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den angemeldeten Anspruch auf Mindestabstand, auf Maskenpflicht im Unterricht sowie auf eine Dauerlüftung im Klassenraum zurückgewiesen. ... Eine Schülerin hatte die von der grün-schwarzen Landesregierung vorgegebenen Regelungen für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen als unzureichend angesehen und weitergehende Maßnahmen eingefordert. ... Erkrankungen an dem Coronavirus könnten zwar in Einzelfällen einen tödlichen Verlauf nehmen. Das Land habe aber bei sämtlichen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf kollidierende Grundrechte Dritter. Dies sei zum Beispiel der Fall bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Hier müsse das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf Teilhabe und Bildung berücksichtigt werden. Dabei komme dem Land ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der nicht überschritten worden sei." Geändert von yxcv (25.09.2020 um 10:19 Uhr) |
#1388
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Mal sehen, ob ich wenigstens eine Antwort erhalte.
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Immer schön mit Noppen rühren |
#1389
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Vergleichbar wäre , wenn die Schule über die Vorgaben der Stadt und des Landes hinaus zb eine maskenpflicht im Unterricht für ihre Schule beschließen wurde. Da wäre dann die Frage ob die Schüler dann ein recht hätten das zu verweigern und dagegen erfolgreich zu klagen....
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#1390
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AW: Coronavirus im WTTV
Hier nochmal ein aktuelle schriftlicher Nachweis (Urteil wurde bereits vom Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof bestätigt! :-), dass das Infektionsschutzgesetz von der Landesregierung und Gesundheitsämter geregelt wird und niemand sonst das Recht hat sich einzumischen:
In diesem Fall wollte eine Schülerin Maßnahmen (Maske+Abstand) einklagen, die über die CoronaSchVO hinausgehen. Quelle Gerichtshof weist Anspruch einer Schülerin auf Abstandsregel im Unterricht zurück "Nach einem Eilantrag einer Schülerin hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den angemeldeten Anspruch auf Mindestabstand, auf Maskenpflicht im Unterricht sowie auf eine Dauerlüftung im Klassenraum zurückgewiesen. ... Eine Schülerin hatte die von der grün-schwarzen Landesregierung vorgegebenen Regelungen für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen als unzureichend angesehen und weitergehende Maßnahmen eingefordert. ... Erkrankungen an dem Coronavirus könnten zwar in Einzelfällen einen tödlichen Verlauf nehmen. Das Land habe aber bei sämtlichen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf kollidierende Grundrechte Dritter. Dies sei zum Beispiel der Fall bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Hier müsse das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf Teilhabe und Bildung berücksichtigt werden. Dabei komme dem Land ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der nicht überschritten worden sei." Geändert von yxcv (25.09.2020 um 11:31 Uhr) |
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