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#1451
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Wie kommst du denn darauf? Die CoronaSchVo gibt lediglich vor, dass Zuschauer außerhalb des Sitzplatzes eine MNS zu tragen haben. In der Betreuungsverordnung, die ja die CoronaSchuVo ergänzt (die Betreuungsverordnung gibt u. a. die Regeln für Schulgebäude und schulische Sportanlagen vor) heißt es unter Paragraf 1, Satz 7: "Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Unterrichts- und Funktionsräumen bzw. den Sportanlagen usw. richtet sich nach den Regelungen der Coronaschutzverordnung für die jeweiligen Veranstaltungen, Tätigkeiten und Angebote." Daraus folgt,: Auf schulischen Sportanlagen (was für die meisten TT-Hallen zutreffen dürfte) gilt die aktuelle CoronaSchuVo. Und darin steht nirgendwo, dass die Trainings- oder Wettkampfteilnehmer in der Halle MNS tragen müssen, sondern eben nur die Zuschauer, und auch nur, wenn sie nicht an ihrem Platz sitzen. Wenn dir da andere Infos vorliegen, würde ich mich freuen, wenn du hier kurz erläuterst, welche das sind.
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... |
#1452
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AW: Coronavirus im WTTV
Das ist nicht korrekt. Bei z.B. Training am Nachmittag in der Schulturnhalle gilt nicht das Hygienekonzept der Schule sondern des Vereins, nach Genehmigung durch den Hallenbetreiber, und das ist in der Regel die Stadt, Gemeinde oder was auch immer....aber nicht die 'Schule'.
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#1453
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AW: Coronavirus im WTTV
@Batgirl: Ein Spieler, der gerade nicht am Spiel teilnimmt, ist aus meiner Sicht wie ein Zuschauer zu behandeln. Also muss auch dieser einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn er gerade irgendwo durch die Halle (z.B. zur Toilette) läuft.
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#1454
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Was ich geschrieben habe, ist: Ich kann weder in der CoronaSchuVo noch in der Betreuungsverordnung eine Vorschrift finden, die besagt, dass die in der Halle aktiven Sportler (also die TT-Spieler, die am Training und/oder am Meisterschaftsspiel teilnehmen) einen MNS tragen müssen. Auch nicht, wenn sie gerade nicht am Tisch aktiv sind, sondern nur durch die Halle gehen oder auf der Bank sitzen. Die Betreuungsverordnung sagt zum Thema Sport in schulischen Sportanlagen: Hier gilt die CoronaSchuVo der jeweiligen Kommune. Und in der CoronaSchuVo gibt es eben keine Vorschrift für eine Maskenpflicht für aktive Sportler. Und auch keine dafür, dass man als aktiver Sportler zwingend auf dem Schulgelände (wozu die Halle ja nun mal gehört) einen MNS tragen muss. Das Tragen eines MNS ist nur für Zuschauer vorgeschrieben, und auch nur dann, wenn sie nicht an ihrem Platz sitzen. Oder hat einer von Euch diese Vorschrift irgendwo gefunden? (Außer in den Schreiben des WTTV, der aber nun mal nicht dazu befugt ist, Regeln in Bezug auf den Infektionsschutz aufzustellen, da dies allein in der Zuständigkeit der Bundesregierung, der Bundesländer und der Kommunen liegt.)
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... |
#1455
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Es ist ja sogar erlaubt, Kontaktsport (in den festgelegten Gruppengrößen) ohne Mindestabstand und ohne Maske zu betreiben. Wobei es natürlich sinnvoll ist, den Abstand trotzdem einzuhalten, keine Frage.
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom... |
#1456
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AW: Coronavirus im WTTV
Ja, das würde im Fall der Fälle wohl das jeweilige Ordnungsamt entscheiden, ob das Verhalten richtig oder falsch war - daher würde ich zur Sicherheit als umherlaufender Spieler (und als Zuschauer sowieso) die Maske immer aufziehen.
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#1457
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AW: Coronavirus im WTTV
Die neue, ab morgen gültige CoronaSchVO enthält übrigens die 30-Personen-Grenze NICHT mehr. Konsequenterweise könnte ab morgen also im ganzen WTTV wieder Doppel gespielt werden.
Statt der bisherigen Angabe "ist ohne Mindestabstand während der Sportausübung die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs nur mit bis zu 30 Personen oder mit zwei Mannschaften einschließlich aller nach der Verbandssatzung beziehungsweise Spielordnung zulässigen Spielerinnen und Spielern zulässig" heißt es jetzt "ist in Kontaktsportarten die Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs ohne Mindestabstand zulässig". Außerdem muss bereits seit einigen Wochen die Rückverfolgbarkeit nur noch in Kontaktsportarten sichergestellt sein, nicht aber wenn der Mindestabstand eingehalten ist. Eigentlich können wir uns die ganzen Listen zu Trainingsteilnahmen und Aufenthalt in der Halle bei Wettbewerben jetzt sparen - zumindest solange kein Doppel gespielt wird. Einzig die Zuschauer müssen noch namentlich erfasst werden, nicht aber die Sportler. |
#1458
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
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#1459
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Ich stimme dir zu, dass für kontaktfreien Sport keine Rückverfolgbarkeitslisten mehr nötig sind. Aber eigentlich nur, wenn sich dauerhaft die selben Teilnehmer treffen oder es eine andere Möglichkeit zur Rückverfolgbarkeit gibt. Denn in § 2a Rückverfolgbarkeit (4) steht: In allen Fällen des Zusammentreffens mehrerer Personen, in denen diese Verordnung nicht die Rückverfolgbarkeit nach den Absätzen 1 und 2 anordnet, liegt es in der Verantwortung der zusammentreffenden Personen, für vier Wochen nach dem Zusammentreffen zu gewährleisten, dass im Fall einer Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sämtliche Personen der unteren Gesundheitsbehörde mit Kontaktdaten benannt werden können. Geändert von yxcv (30.09.2020 um 21:37 Uhr) |
#1460
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AW: Coronavirus im WTTV
Richtig. Und genau diese Infos haben wir für die aktiven Sportler - also die, die nicht als Zuschauer da sind - durch den Spielbericht bereits gegeben. Es steht da nicht, dass der Heimverein alle Kontaktdaten weitergeben können muss.
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