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#1571
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Empfehlungen für den Sportbetrieb im Rahmen der Corona- Pandemie: Ein Wegweiser für Vereine Und dann noch einen Blick in die angemerkten FAQ riskieren https://www.vibss.de/vereinsmanageme...19-sars-cov-2/ Dort steht: BITTE BEACHTEN SIE: Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gibt den rechtlichen Rahmen vor. Aufgrund regionaler oder lokaler Besonderheiten sind die Kreise und kreisfreien Städte ermächtigt, weitergehende Beschränkungen zu erlassen (vgl. § 16 Satz 2 CoronaSchVO NRW). Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten. Der LSB NRW hat es also richtig erkannt und keinen Verband als rechtmäßige und zuständige Organisation genannt. Geändert von yxcv (11.10.2020 um 16:31 Uhr) |
#1572
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AW: Coronavirus im WTTV
Z. B. Essen. Dort ist daher ab sofort (laut Videotext) in öffentlichen Gebäuden - Schulturnhallen zählen sicher dazu - MNS vorgeschrieben.
Gruss Hdd |
#1573
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Dort sind die professionellen Kräfte, die auch mit dem Krisenmanagement ihr Geld verdienen. Da darf man dann auch mehr verlangen als einen Satz, der extrem viel Spielraum lässt. Wie eine Gemeinde sich lächerlich machen kann, zeigt Köln aktuell, das offenbar weder in der Lage ist, seine neue Verordnung sauber zu kommunizieren noch sie zu überwachen. |
#1574
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Hintergrund: In Essen finden in zwei Wochen die Bezirksmeisterschaften der Erwachsenen (Bezirk Düsseldorf) statt.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#1575
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AW: Coronavirus im WTTV
Nein! Ich hatte im Videotext der ARD heute Morgen eine entsprechende Notiz gelesen. Inzwischen sehe ich im Videotext auf Seite 154 nur noch, dass in Essen einschneidende Beschränkungen beschlossen wurden.
PS Im Videotext des WDR finde ich auf Seite 112, dass in Düsseldorf (Inzidenzzahl 42) die erste Phase eines Stufenplans in Kraft tritt; u. A. mit einer Maskempflicht in öffentlichen Gebäuden. Aber Du bist doch wesentlich näher als ich am Geschehen dran und daher wahrscheinlich viel besser informiert. Gruss Hdd |
#1576
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AW: Coronavirus im WTTV
Danke für Deine Bemühungen
Ebenfalls bedanke ich mich beim Sportkameraden Mirko vom TV Eintracht Frohnhausen, der mir per Mail das Rundschreiben des Essener Sportbundes zur aktuellen Lage zugesendet hat. Echt Klasse! Da wir sowieso noch dabei sind, das Hygienekonzept zu erstellenn, können wir jetzt noch kleine Korrekturen vornehmen. Ingesamt scheint mir die Veranstaltung aber eher nicht gefährdet.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#1577
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AW: Coronavirus im WTTV
@Christian, Ludger und Bernie
Warum gibt es eigentlich überhaupt noch die Diskussion zum Thema "Darf ein Verband verbindliche Infektionsmaßnahmen festlegen?" Die Antwort ist ja eindeutig mit "Nein" zu beantworten. Damit ist ja längst nicht nur der MNS gemeint, sondern jegliche Infektionsschutzanweisung, also Desinfektion, Zuschauer Begrenzung, Kontaktlisten, etc. Im Rundschreiben vom 16/17.09., sowie konkreten und wiederholten Nachfragen, hat der WTTV (insb. die öffentlichen Ansprechpartner Hr. Keil, Hr. Weyers), jedenfalls nicht mehr geschafft, als den DTTB und LSB als Quelle ihrer Maßnahmen aufzulisten, völlig ohne stichhaltige Zitate der jeweiligen Quelle. Sie weigern sich bis heute (mehrfach explizit erbeten) konkrete und noch aktuell gültige Gesetze bzw. Verordnungen nennen, die dem WTTV solche Maßnahmen legimitieren würden. Dagegen haben wir hier und in den Mailanfragen haufenweise konkrete und aktuelle Gesetze (CoronaSchVO, IfSG) und Verordnungen (LSB NRW, widersprichlicht dem WTTV sogar eindeutig), sowie Aussagen von Kommune, Polizei und Ordnungsamt erbracht. Also warum hat der WTTV seinen Fehler nicht längst eingestanden um den Ärger aufgrund der Fehlinformation und Willkür schnell zu beseitigen? Warum? Stattdessen WTTV-Schiedsrichter loszuschicken und mit Spielabbruch zu drohen, erinnert mich an ... Geändert von yxcv (12.10.2020 um 10:57 Uhr) |
#1578
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AW: Coronavirus im WTTV
@yxcv:
Ich weiß nicht, ob du in deinem Verein Verantwortung als Vorstandsmitglied (Vorsitzender, Sportwart oder ähnliches übernimmst) Ich bin Sportwart in unserem Verein und wenn der Verband uns Vorgaben zum Infektionsschutz macht, dann können wir als Vorstand diese Vorgaben NICHT ignorieren nur weil Forumsmitglieder der Meinung sind, dass der Verband dazu nicht berechtigt ist. Wir sehen das nicht so, dass der WTTV diese Regeln nicht treffen kann. Selbst wenn er diese Regeln nicht treffen kann, wäre die Frage, ob wir als Verein eine "dringende Empfehlung" einfach missachten können. Wir als Verein können diese Regeln auf jeden Fall als Hausrecht so anordnen und auch durchsetzen (wie Alkoholverbot in der Halle, oder das Verbot des Tragens von Straßenschuhen etc.)
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https://www.facebook.com/EGVHattingen |
#1579
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AW: Coronavirus im WTTV
Zum letzten Punkt schon mal klare Zustimmung - wenn die zuständige Kommune die Maskenpflicht hat, dann muss die eingehalten werden und man kann vor dem Verwaltungsgericht dagegen klagen. Und wenn der Verein die Pflicht haben möchte, dann muss man sich ebenfalls dran halten.
Wenn aber beides nicht der Fall ist, dann muss man natürlich trotzdem die Sache noch aus vielen Blickwinkeln betrachten: sportliche Konsequenzen: wenn das Spiel durchgeführt und nachher nur ein Protest ("Spieler x hat die Maske nicht getragen") erfasst wird, dann dürfte das keine direkten Konsequenzen (z.B. Spielwertung) haben, da eine solche Sanktion gar nicht vorgesehen ist; findet ein Spiel aufgrund nicht getragener Maske nicht statt, dann dürften die Spruchkammern eine "schöne" Arbeit haben... ordnungsrechtliche Konsequenzen, wenn keine Infektion vorhanden: ein Bußgeld kann auf die Vereine nur dann zukommen, wenn die zuständige Kommune die Maskenpflicht selbst auferlegt hat oder die Nutzung der Halle nur in Verbindung mit der Einhaltung der sportartspezifischen Regelungen gestattet hat; müsste man also mit der eigenen Gemeinde klären; wenn das beides nicht der Fall ist und nur die CoronaSchVO als Grundlage genommen wird (da gibt es hier schon genügend Beispiele von Gemeinden, die das so machen), dann kann natürlich eine nicht getragene Maske auch kein Bußgeld nach sich ziehen ordnungsrechtliche Konsequenzen, wenn Infektion auf nicht getragene Maske zurückzuführen ist: hier würde ich das genauso sehen; wenn die Kommune die Maske vorher nicht als zwingend angesehen hat, dann kann auch im Falle einer Infektion jetzt nicht plötzlich ein Bußgeld auferlegt werden...so denn die weiteren Punkte der CoronaSchVO ("geeignete Vorkehrungen") trotzdem berücksichtigt wurden "moralische" Konsequenzen, wenn Infektion auf nicht getragene Maske zurückzuführen ist: hier kann es dann wirklich problematisch werden; wenn nämlich eine Zeitung berichtet, dass ein neuer Ausbruch ganz sicher auf die Sportveranstaltung zurückzuführen ist und dort keine Maske getragen wurde, dann macht sich das in der Umgebung des Vereins sicher nicht gut; die Frage ist aber natürlich, ob man das zwingend darauf zurückführen kann oder ob nicht das (zulässige) Spielen ohne Maske schon für die Infektion gesorgt hat...andererseits kennt man natürlich die Medien, die sich aktuell auf jeden größeren Ausbruch zwecks Verkaufzahlen draufstürzen und den Verantwortlichen Vorwürfe machen, obwohl gemäß der zulässigen Regeln gehandelt wurde; so gibt es ja auch schon Fälle, wo z.B. erlaubte Hochzeiten mit nicht zu hohen Teilnehmerzahlen in Zeitungen extrem negativ dargestellt wurden Und zumindest aufgrund des letzten Punktes hat der WTTV mit seiner Regel aus meiner Sicht absolut keinen Gefallen getan. Es wird immer wieder Spiele geben, bei denen einzelne Spieler die Maske nicht oder nicht richtig tragen (diese Saison schon selbst erlebt, angeblich aus Luftgründen; uns war es egal, den Mitspielern auch; alle anderen haben die Maske aber getragen)...kommt es jetzt zu einer Ansteckung, so werden die beiden Vereine mit Hinweis auf die WTTV-Regel eventuell von der Presse "niedergemacht". Ohne diese Regel hätte man nur die CoronaSchVO und damit den Zwang nicht - und somit auch nicht unbedingt diese Gefahr von Seiten der Medien. Geändert von TSV_Christian (12.10.2020 um 14:10 Uhr) |
#1580
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AW: Coronavirus im WTTV
Zitat:
Du verstehst aber anscheinend nicht, dass der Großteil der anderne Fraktion auf einer anderen Grundlage argumentiert und nicht auf deiner Deutung der Regeln. Es geht den Leuten nicht darum ob der Verband das darf oder nicht. In meinem Fall (und ich denke, dass das auch bei den anderen, die in diese Richtung argumentieren) ist einfach die Prämisse nicht: "Der Verband legt verbindliche Infektionsmaßnamen fest" sondern: "Der Verband erweitert seine Bestimmungen zur Durchführung des Spielbetriebs". Darf er das? Ja. Habe ich mich als Verbandsmitglied daran zu halten? Ja. Habe ich dann dennoch die Möglichkeit dagegen anzugehen, da mir die Einschränkung meiner Persönlichkeitsrechte wichtiger erscheint als die Regeln des Verbandes? Mit Sicherheit. Im gegebenen Rahmen der CorSchVO "Masken werden empfohlen" und steigender Infektionszahlen würde es mich da wundern, wenn da ein Richter dem Verband nicht das Recht eingesteht, bei seinen Veranstaltungen derartige Ergänzungen zu erlassen; widerspricht es ja nicht geltenden Regeln, sondern erweitert nur.
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