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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#161
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Zitat:
fehlt nach 1.11. das Wort nicht ? |
#162
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Jep fehlt
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#163
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Was ist denn richtig und maßgebend?
a) Beendigung der Vereinsmitgliedschaft / Entfall der Spielberechtigung (hier am 1.11.) oder b) 31.12. Soweit mir bekannt, werden Löschanträge, die erst nach dem 1.7. gestellt werden, immer zum 31.12. wirksam. Es kann doch nur eine Variante zutreffen. |
#164
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Ob er eingesetzt werden darf ist eine andere Frage. Er bleibt in der Mannschaftsmeldung und niemand muss aufrutschen. Und wenn der Spieler seine Mitgliedschaft gekündigt hat wird er sich wohl kaum einsetzen lassen. Ein Verstorbener kann auch nicht eingesetzt werden bleibt jedoch in der Mannschaftsmeldung.
Spielberechtigung kann nur zum 31.12. und zum 30.6. erlöschen. Wenn er zum 31.12. gekündigt hat, dann wird dies in click-tt entsprechend eingegeben und er kann, wenn dies vor der Mannschaftsmeldung in click-tt eingegeben wurde, auch nicht mehr aufgestellt werden. Wenn man dies in click-tt nicht gemacht hat und den Spieler im Wissen dann trotzdem in der Mannschaftsmeldung meldet dann ist dies Betrug, da man den Spieler nur melden konnte weil man seine Abmeldung nicht eingetragen hat. Das wäre dann also Betrug. Dann bleiben jetzt noch die Ausnahmefälle, die zwischen dem Meldetermin und dem 31.12. ihre Mitgliedschaft kündigen. Für die Fälle, die in Massen auftreten weiß ich nicht genau wie es geregelt ist.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#165
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
1. Dass er auf der Aufstellung bleibt hab ich garnicht bestritten. Ebensowenig, dass keiner nachrücken muss.
2. Dass derjenige sich nicht bewußt einsetzen läßt ist klar. Jemand kündigt wie hier im Beispiel zum 31.10. die Mitgliedschaft. Die Spielberechtigung wird aber erst zum 31.12. gelöscht. Nun spielt am 1.12. Die Erste Mannschaft in der X gemeldet ist gegen einen gegner der nicht antritt. Zeitgleich spielt die 2. Mannschaft auch. a) die erste Mannschaft stellt X mit auf, damit keiner von der 2. Ersatz spielen muss gegen einen Gegner der eh nicht da ist und in der 2. spielen kann. Verliert die erste dann 0-9, weil sie einen Spieler eingesetzt hat der durch fehlende Mitgliedschaft eigentlich keine Spielberechtigung mehr hat die aber erst 31.12. gelöscht wird im click b)Wenn die erste nur mit 5 aufstellt gegen einen gegner der nicht antritt müssen sie dann Strafe zahlen für unvollständiges antreten? 3. a) Ein Spieler kündigt am 31.10. seine Mitgliedschaft zum 31.12. auf. Am 20.12. meldet der Verein die Mannschaft zur RR mit dem Spieler. Am 27.12. meldet der Verein den Spieler beim Verband zum löschen am 31.12. Geht das? Oder muss man die Löschung vorher melden am 1.11. direkt und kann den in click nicht mehr am 20.12. melden weil der zum Löschen vorgemerkt ist? b) was ist wenn der Spieler sich das ganze am 28. 12 . nochmal anders überlegt und will weiter spielen?? Kann ich den Löschantrag dann stornieren und den Spieler als Stammspieler zur RR melden bzw hab dann glück gehabt weil ich ihn ja gemeldet habe? |
#166
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Und was wäre, wenn jemand kurz vor Ende des Meldezeitraums stirbt?
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#167
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Der "Fall" wird nicht so kompliziert sein, wie im letzten Beitrag beschrieben.
Der betreffende Spieler spielt überhaupt nicht mehr für seinen Verein und wird auch nicht "auf dem Papier" aufgestellt. Sehe ich das richtig: Die Spielberechtigung läuft auf jeden Fall bis zum 31.12. u n d es muß daher (das war meine anfangs gestellte Kernfrage) in der Vorrunde kein Spieler nachgemeldet werden?? |
#168
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Zitat:
1. erledigt 2. a) Wenn ich mit einem Spieler spiele der nicht anwesend ist habe ich 0:9 verloren. Unabhängig von jeder Spielberechtigung. b) ja sie müssen Strafe zahlen, da das Antreten zu fünft die Strafe auslösz und nicht welche Spieler in der Mannschaftsmeldung gemeldet sind. Das hat damit nichts zu tun. 3. a) Du kannst die Löschung auch am 27.12. beantragen. Dann wird er zum 1.1. aus der Aufstellung gelöscht. Es gibt keine Änderung mehr nachdem die Aufstellung genehmigt wurde. Eine Genehmigung vor dem 1. Januar sollte es normalerweise nicht geben. 3. b) Wenn er es sich am 28.12. anders überlegt, dann kann ich den Spieler natürlich nachmelden. Kann ich auch wenn er sich am 4. Januar wieder anmeldet und ich die Spielberechtigung wieder aufleben beim gleichen Verein. Er wird allerdings als zusätzlicher Spieler gemeldet und löst kein Aufrutschen der bereits gemeldeten Spieler aus. Wenn ich ihn bis dahin nicht abgemeldet hatte, dann fällt das ja gar nicht auf und er ist eben ganz normal aufgestellt.
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#169
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
Zitat:
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#170
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AW: Bundeseinheitliche Wettspielordnung
zu 2a) es gibt manchmal den Fall, dass eine Mannschaft vorher anruft und sagt, dass sie nicht kommen. Ganz offiziell...Bedeutet es dann, dass die 6 Spieler die aufgestellt werden sollen an dem Tag trotzdem zur Halle kommen müssen???
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