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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 22.12.2003, 00:29
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Uli-Noppe Uli-Noppe ist offline
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Uli-Noppe ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?

Zur Schlägerform:

Ist belibig, es gibt da ja auch noch die Form wie eine Geige, mit einbuchtungen an der Seite uns länglicher, das hatte immer irgend ein Franzose (weiß nicht mehr welcher) gespielt.

Uli
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  #12  
Alt 22.12.2003, 18:35
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Nosti49 Nosti49 ist offline
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Nosti49 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
1. je länger der Schlägergriff, umso schwerer wird aber das "Handling".
2. der Größe des Schlägerkopfes sind nur zwei Grenzen gesetzt. Er darf nicht größer sein als 17,5 x 17,5 cm. Meines Wissens ist das die maximale Größe der Beläge, wie du sie kaufen kannst. Er darf aber auch nicht zu klein sein, da Hersteller, Belagsbezeichnung und ITTF-Zulassung VOLLSTÄNDIG erkennbar sein müssen. Dazwischen darfst du jede Größe basteln.

Bevor sich einer wg. 2. beschwert: Ich bin mir bewusst, dass ich am unteren Ende etwas Platz für die Finger lassen darf. Aber nicht über die ganze Breite, es sei denn, dass der Schläger sehr schmal ist.

Darf ich mir also ein eigenes Holz basteln und es benutzen ohne ITTF-Zulassung ? Gilt die erforderliche ITTF-Zulassung nur für den Belag ?
Und: falls erforderlich, wie bekomme ich die Genehmigung ??
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