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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 09.01.2004, 23:24
KrustyDerclown KrustyDerclown ist offline
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KrustyDerclown ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Verlegung eines Spiels

ich poste mal den komplette Teil aus der WSO vom RTTV:

Zitat:
11. Verlegung von Spielterminen

a) Spielverlegungen können nur in folgenden Fällen beantragt
werden:
1. Bei Abstellung von Spielern/-innen an den DTTB, den SWTTV
oder den RTTV,
2. bei Abstellung von Spielern/-innen zur Wahrnehmung von Ver-
bandsfunktionen,
3. wenn die Halle des Heimvereins zu dem festgesetzten Termin
nachweislich nicht genutzt werden kann.

b) Krankheit sowie berufliche Verhinderung sind keine Verlegungs-
gründe.

c) Begründete Anträge auf Spielverlegung müssen mindestens 10
Tage vor dem Spiel beim Staffelleiter eingegangen sein, der
den Eingang vermerkt. Der Spieltag zählt bei der Berechnung
mit.

d) Terminänderungen der Staffelleiter müssen 7 Tage vor dem neuen
Spieltermin beiden Mannschaften zugegangen sein, ggf. auch
fernmündlich den Mannschaftsführern. Auch hier zählt der
Spieltag mit.

e) Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den be-
teiligten Mannschaften und schriftlichem Einverständnis des
Staffelleiters ist es möglich, ein Spiel vor dem angesetzten
Termin auszutragen.

f) Eigenmächtig verlegte Spiele werden für den Heimverein als
verloren gewertet.

g) Ausnahmen von den in Buchstaben c) und d) genannten Fristen
sind nur in dringenden Fällen möglich. Eine Spielverlegung ist
nicht eigenmächtig erfolgt, wenn der Staffelleiter sie zuvor
genehmigt hatte. Dies gilt auch dann, wenn die Genehmigung un-
ter Verstoß gegen E 11 a - e erteilt wurde.
Also für mich steht da noch nichtmal ganz klar drin das der Gegner überhaupt benachrichtigt werden muss, aber das kann ja nicht sein.
Oder denkt ihr das die 10 Tage für Staffelleiter und Gegner gelten ?
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  #12  
Alt 10.01.2004, 00:00
Villert Villert ist offline
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Villert ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Verlegung eines Spiels

Is doch ganz einfach. Schau dir Punkt c und d an.

Trifft c auf dein Beispiel zu? Wenn "nein" müsst ihr nicht verlegen.

Wenn euch jemand über eine Spielverlegung informieren muss dann der Staffelleiter wie unter Punkt d beschrieben.
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  #13  
Alt 10.01.2004, 00:22
Villert Villert ist offline
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Villert ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Verlegung eines Spiels

Zitat:
Zitat von KrustyDerclown
Also für mich steht da noch nichtmal ganz klar drin das der Gegner überhaupt benachrichtigt werden muss, aber das kann ja nicht sein.
Oder denkt ihr das die 10 Tage für Staffelleiter und Gegner gelten ?
ok es steht wirklich nicht explizit drin. Ich denke mal der Staffelleiter wird im normalfall den gegner sobald wie möglich benachrichtigen, er muss ja für ein zügiges Ausspielen sorgen oder er setzt sofort einen neuen Termin an und benachrichtigt euch dann auchnoch vorher. Falls er das aber Versäumt oder nicht macht oder was weis ich kann ich in zitiertem Text aber tatsächlich kein Vergehen feststellen

WSO halt
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  #14  
Alt 10.01.2004, 02:34
Benutzerbild von Keyser Soze
Keyser Soze Keyser Soze ist offline
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Keyser Soze ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Verlegung eines Spiels

Zitat:
Zitat von Villert
WSO halt
was soll denn der beitrag:confused:

Zitat:
Zitat von KrustyDerclown
Also für mich steht da noch nichtmal ganz klar drin das der Gegner überhaupt benachrichtigt werden muss,
so nun nochmal zum mittackern
(wir nehmen die fristen der oben geposteten WSO an) :
1. es muss mind. 10 tage vor spielbeginn ein antrag an den staffelleiter gestellt werden, wenn ein spiel verlegt werden soll
2. dieser muss mind. 7 tage vor spielbeginn beide veriene benachrichtigen, ob er die verlegung genehmigt, oder nicht (wenn einer der obigen gründe vorliegt, dann tut er dies in der regel)
3. die ganze prozedur bezieht sich natürlich nur auf spielverlegungen, die aus den obigen gründen stattfinden sollen! (bei denen der staffelleiter zustimmen muss, steht ja in der WSO!!!)
... die mehrzahl der verlegungen werden aber aus (im sinne der WSO) unwichtigen gründen beantragt (z.b. beruf, krankheit, etc.) ... daher würde ich insbesondere den punkt "steht noch nichtmal drin, daß der Gegner überhaupt benachrichtigt werden muss" nicht so eng sehen, denn in einem solchen fall sollten sich in der regel die beiden betroffenen vereine untereinander einigen, und dann den staffelleiter kontaktieren ...das fristgerecht sollte natürlich auch hier bestand haben ...und der neue termin sollte selbverständlich auch in einem vernünftigen rahmen liegen (hier besagen die regeln nur: "nicht nach dem allerletzten spiel der serie"
...es gibt dann im prinzip nur 2 lösungen:
I: keine einigung -> keine verlegung (da auch der staffelleiter den verein B nicht zwingen kann, zu verlegen, wenn verien A keinen (nach WSO) triftigen grund hat)
II: einigung -> verlegung (da der staffelleiter theoretisch nichts dagegen haben dürfte, wenn bei sich einig sind)

siehe auch hier:
http://www.tt-news.de/forum/showpost...08&postcount=2
(jetzt haben wir die ganze sache nochmal von hinten aufgerollt)
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  #15  
Alt 10.01.2004, 03:50
KrustyDerclown KrustyDerclown ist offline
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KrustyDerclown ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Verlegung eines Spiels

Ok wir kommen der Sache näher.

In Punkt 2 von dir liegt mein Hauptintresse. Genau das mit den 7 Tagen steht aber nicht in der WSO die ich gepostet habe.
Also woher hast du das ?
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  #16  
Alt 10.01.2004, 13:16
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Keyser Soze Keyser Soze ist offline
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Keyser Soze ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Verlegung eines Spiels

Zitat:
Zitat von KrustyDerclown
In Punkt 2 von dir liegt mein Hauptintresse. Genau das mit den 7 Tagen steht aber nicht in der WSO die ich gepostet habe.
da muss ich dir recht geben, ich hatte es in punkt d) vermutet, den ich nur überflogen habe ...aber dort steht ja 7 tage vorm NEUEN termin ...und in meiner WSO steht davon gar nix ...hmmm:confused:

...aber macht ja nix, denn wenn der staffelleiter 10 tage vorm eigentlichen spieltermin benachrichtigt wurde, dann sollte man davon ausgehen können, daß er rechtzeitig die beiden vereine informiert, wann nun gespielt wird (er wird das in der regel so früh wie möglich tun)
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  #17  
Alt 10.01.2004, 21:12
Villert Villert ist offline
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Villert ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Re: Verlegung eines Spiels

Zitat:
Zitat von Keyser Soze
was soll denn der beitrag:confused:

Ich denke es ist Schwachsinn das die WSO in jedem Verband anders ist. Ausserdem hat sie viele Lücken wie man in diesem Beispiel sieht.
Deswegen der comment
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  #18  
Alt 11.01.2004, 02:09
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Keyser Soze Keyser Soze ist offline
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Re: Verlegung eines Spiels

Zitat:
Zitat von Villert
Ich denke es ist Schwachsinn das die WSO in jedem Verband anders ist. Ausserdem hat sie viele Lücken wie man in diesem Beispiel sieht.
Deswegen der comment
in punkto "WSO in jedem Verband anders" ist dein comment nur zu unterstützen, aber (schwerwiegende) lücken weist sie eigentlich nicht auf
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