Zurück   TT-NEWS Tischtennis Forum > Fachforen > Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches
Registrieren Hilfe Kalender Alle Foren als gelesen markieren

Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Antwort
 
Themen-Optionen
  #11  
Alt 10.01.2001, 19:46
Benutzerbild von Obergans
Obergans Obergans ist offline
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 09.12.2000
Ort: Reudern
Beiträge: 327
Obergans ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Cool Strafbar wegen Seitenwechsel??

Ich studiere Jura, aber eine Strafbarkeit wegen Seitenwechsels ist mir in meinem ganzen Studium noch nicht untergekommen...

Mal im Ernst: Unsportliches oder unmoralisches Verhalten heißt noch lange nicht, dass man deswegen staatliche Sanktionen befürchten muss. Im Fußball ist es z.B. so, dass man als Spieler, der einen anderen verletzt hat, nicht mal wegen Körperverletzung dran ist, weil es eben - in gewissem Maße - ein Risiko des Spiels ist.
Ein unsportlicher Trick wie hier ist aber noch nicht strafbar. Seien wir doch mal ehrlich: Da wären die meisten von uns jetzt im Gefängnis, oder?
__________________
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (Aristoteles)
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 11.01.2001, 10:37
Cogito Cogito ist gerade online
steht wie ein Fels
Foren-Stammgast 4000
 
Registriert seit: 02.03.2000
Alter: 73
Beiträge: 4.300
Cogito befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
@dennis
ich nicht
__________________
Immer schön eklig spielen !
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 11.01.2001, 11:38
Ryker Ryker ist offline
Mehr Trainer als Spieler
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 20.02.2000
Alter: 50
Beiträge: 422
Ryker ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Talking Jurastudent, so so...

@ Dennis

Tatsächlich? Dann bist Du aber nicht auf dem neuesten Stand. Gem. §359 StGB (Unsportliches Verhalten), eingefügt durch das Gesetz zur Neuregelung unsportlichen Verhaltens beim Tischtennis vom 1.12.2000, BGBl. I 2023, wird unsportliches Verhalten mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Und "Aufschlag nicht annehmen" ist gem Abs. 2 Nr. 3 sogar ein Regelbeispiel für einen besonders schweren Fall der Unsportlichkeit. Hier ist die Höchststrafe drei Jahre!

In der neuen Schönfelder-Nachlieferung ist es aber drin.
__________________
Guter Wille gepaart mit völliger Ahnungslosigkeit treibt die skurrilsten Blüten. (unb.)
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 11.01.2001, 12:00
Strike ! Strike ! ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.11.2000
Ort: Bad Aibling
Beiträge: 982
Strike ! ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Freiheitsstrafe ??? 1 - 3 Jahre ??? ... weil ich einen Aufschlag nicht annehmen wollte ?? Klappts bei Euch noch ??
__________________
" Wenn diese Bohl nicht kommt, spielst Du eine andere Bohl. Kommt die nicht, wieder eine andere. ... bin ich schon gute Trainer, oder ?"
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 11.01.2001, 12:42
User 765 User 765 ist offline
...
Foren-Urgestein - Master of discussion ***
 
Registriert seit: 14.06.2000
Beiträge: 10.295
User 765 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hm, vielleicht sollten wir mal wirklich alle zugeben, wer das schonmal gemacht hat. Also ich bekenne mich schuldig.

Sicherlich ist es nicht gerade sportlich, aber wenn auf der gegenüberliegenden Seite irgendein blödes Al steht, denn ich wirklich nicht ausstehen kann und mich richtig geärgert habe, kann das schon mal passieren!
Mit Zitat antworten
  #16  
Alt 11.01.2001, 13:10
Strike ! Strike ! ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 23.11.2000
Ort: Bad Aibling
Beiträge: 982
Strike ! ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
In diesem Fall, wuerde ich dann den Aufschlag so annehmen, dass er im gegnerischen Gesicht landet !
__________________
" Wenn diese Bohl nicht kommt, spielst Du eine andere Bohl. Kommt die nicht, wieder eine andere. ... bin ich schon gute Trainer, oder ?"
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 12.01.2001, 12:40
Benutzerbild von Obergans
Obergans Obergans ist offline
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 09.12.2000
Ort: Reudern
Beiträge: 327
Obergans ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
merkwürdiges Gesetz

@ Ryker:

Das ist aber ein merkwürdiges Gesetz, das Gesetz zur Neuregelung unsportlichen Verhaltens im Tischtennis. Was heutzutage alles geregelt ist...ts ts...
(Da fällt mir ein: Auf Platz 10 beim Wettbewerb zum Unwort des Jahres 1999 landete das Wort "Rindfleischetikettierungsaufgabenüberwachungsübertragungsgesetz").

Aber bevor jetzt alle Forumsmitglieder Angst kriegen, sollte gesagt werden, dass das Strafgesetzbuch bisher Gott sei dank nur 358 Paragraphen hat und zu hoffen bleibt, dass wir weiterhin von Rykers § 359 verschont bleiben. Dann würde ich nämlich mit dem Tischtennis aufhören!!

Ich werde den Herren Strafrechtlern Wessels, Haft etc. mal vorschlagen, besagte Straftat in Zukunft unter dem Spezialbegriff "Ryker´sches Unsportlichkeitsdelikt" in ihre Lehrbücher aufzunehmen.
__________________
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (Aristoteles)
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 16.01.2001, 09:22
hwk hwk ist offline
registrierter Besucher
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 16.11.2000
Beiträge: 280
hwk ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hallo Leute,

kann man denn nicht mal eine Woche Urlaub machen, ohne dass eine Diskussion vollkommen aus dem Ruder läuft.

@ Dennis
Vielleicht hab‘ ich ja den Witz nicht kapiert. Solltest du aber wirklich der Ansicht sein, in meiner Frage sei es darum gegangen, „Rückschlagverweigerer“ zivil- oder strafrechtlich zu belangen, so graut mir schon vor dem Tag, an dem Juristen wie du auf die Menschheit losgelassen werden.

Selbstverständlich ging es um Strafen im Sinne unserer Spielregeln und da vermisse ich – trotz Rykers nettem StGB-Update - immer noch eine vernünftige Auskunft. Also noch mal ganz einfach: Kann man sich alles erlauben? Nächstens spuckt man nach verschlagenen Bällen auf die Platte oder pupt zur Begrüßung?

Ich denke, abgesehen von dem „Ballannahmeverweigerer“, beispielsweise an Akteure,
die über Spezialbrillen verfügen, mit deren Hilfe sie todsicher und unwiderlegbar und im Gegensatz zum Rest aller Anwesenden Bälle an Netz- und Plattenkanten sehen (oder auch nicht),
die sich nach einer Ballonabwehr demonstrativ vom Tisch abwenden (hinsetzen, den Schläger weglegen) in der Hoffnung, der Gegner möge vielleicht doch Ball oder Platte verfehlen,
denen immer im Moment der Ausführung des gegnerischen Aufschlags einfällt, dass sie noch nicht bereit waren,
die unter schubweisem Alzheimer leiden und den Spielstand (oder die Aufschläger-Rückschläger-Reihenfolge im Doppel) durcheinanderbringen usw. usw.

Wo sind denn unsere Regelkundigen, die ansonsten abweichende Trikotfarbtöne durch massive Wände wahrnehmen können?

Hubert
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 16.01.2001, 12:03
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 04.06.2000
Ort: Essen
Alter: 50
Beiträge: 841
Edwin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Cool

hi hwk,

Zitat:
Ich denke, abgesehen von dem „Ballannahmeverweigerer“, beispielsweise an Akteure,
die über Spezialbrillen verfügen, mit deren Hilfe sie todsicher und unwiderlegbar und im Gegensatz zum Rest aller Anwesenden Bälle an Netz- und Plattenkanten sehen (oder auch nicht),
dafür gibt es schiedsrichter!

Zitat:
die sich nach einer Ballonabwehr demonstrativ vom Tisch abwenden (hinsetzen, den Schläger weglegen) in der Hoffnung, der Gegner möge vielleicht doch Ball oder Platte verfehlen,
auch wenn du recht hast, wenn du sagst, dass dieses verhalten unsportlich ist, ist dennoch derjenige, der sich davon aus der ruhe bringen lässt, selber schuld - du kannst einem spieler ja nicht das laufen verbieten.

Zitat:
denen immer im Moment der Ausführung des gegnerischen Aufschlags einfällt, dass sie noch nicht bereit waren, die unter schubweisem Alzheimer leiden und den Spielstand (oder die Aufschläger-Rückschläger-Reihenfolge im Doppel) durcheinanderbringen usw. usw.
das erste würde ich als spielverzögerung ansehen und wenn offizielle sr bzw. osr anwesend sind, würde das wohl auch so gewertet werden und verwarnungen ausgesprochen werden. das dürfte natürlich lt. int. tt-regeln jeder sr, aber es würde wahrscheinlich ärger geben und proteste regnen - wer sich davor nicht fürchtet, kann das ja mal machen. ist der sr vom gegner bleibt einem nur der weg des protestes - bei einem der nächsten spiele des gegners wird wohl mal eine verbandsaufsicht auftauchen - was dabei im endeffekt rauskommt, weiß ich auch nicht...
zum zweiten müsstest du dem gegner absicht nachweisen - wenn dir das gelingen sollte, kannst du wir unter erstens vorgehen, ist aber wohl kaum einfach.

Zitat:
Wo sind denn unsere Regelkundigen, die ansonsten abweichende Trikotfarbtöne durch massive Wände wahrnehmen können?
wenn du selber den posten des sr nicht ernst nimmst, dann kannst du sowieso alles vorher gesagte vergessen. lies dich doch mal in die regeln ein, gibt's unter http://db.tischtennis.de/web/ttinter...links/ttregeln zum download. dann wirst du vielleicht auch selber feststellen, dass es einige unklare situationen gibt und immer geben wird. ich kann auf jedem fall nur jedem raten, bei jedwegem verhalten des gegners ruhig zu bleiben und sich auf den nächsten ball und das spiel zu konzentrieren, dann kommen solche situationen, wie von hwk geschildert, auch nicht vor...

gruß.
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 18.01.2001, 22:12
Benutzerbild von Obergans
Obergans Obergans ist offline
erfahrenes Forenmitglied
 
Registriert seit: 09.12.2000
Ort: Reudern
Beiträge: 327
Obergans ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
erhältlich

@ hwk:

Sei ein bisschen netter zu mir!
__________________
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (Aristoteles)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

« Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 16:26 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©1999 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
www.TT-NEWS.de - ein Angebot der Firma ML SPORTING - Ust-IdNr. DE 190 59 22 77