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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#11
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Kehrseite
Ich finde, das Thema wurde bislang sehr einseitig betrachtet und nicht die Intuition der Regelung hinterfragt. Schließlich besteht der Sinn darin, Jugendliche zu schützen. Und das macht auch grundsätzlich Sinn; allerdings sollte man vielleicht mal über Reformen für ältere Jugendlichen (z.B. ab 16. Lj.) nachdenken.
Mitverantwortlich für diese Regelung sind Ausrichter, die dieses Thema fahrlässig handhaben. Leider sind Veranstaltungen für den Nachwuchs bis in die Nacht hinein, selbst im Schülerbereich, keine Ausnahme. Höhepunkt der laufenden Turniersaison war ein Schülerendspiel um 0.30 Uhr. Oft sind schon Fehler bei der Genehmigung im Vorfeld gemacht worden. Wenn man Nachwuchsstartzeiten von 17 oder 18 Uhr oder ähnlichem genehmigt, sind entsprechende Negativbeispiele vorprogrammiert. Wenn ein gut organisiertes Turnier von einer extremen Starterzahl überrascht wird und eine Jugend A-Konkurrenz erst um 22h endet, kann man ruhig einmal ein Auge zudrücken, aber grundsätzlich sollte man im Sinne der Jugendlichen zu ihrem Schutz die Regel einhalten, auch wenn sie das im ersten Moment nicht verstehen werden, weil sie sich benachteiligt fühlen. Aber was passiert, wenn eine Verletzung zu später Stunde passiert (Versicherungsschutz). Was passiert, wenn auf dem Heimweg etwas passiert (öffentliche Vekehrsmittel???)? Was passiert, wenn jüngere Spieler bei der Jugend Erfahrungswerte sammeln wollen (nachts?). Bestimmt sind nur wenige Eltern einverstanden, dass ihre Kinder entsprechend spät an einem Turnier teilnehmen (z.B. Sonntags Abends, wenn Mo. wieder Schule ist). Ist/Wäre es gerecht, wenn nur Kids mit entsprechendem Support der Eltern (Erlaubnis, Abholung mit PKW) an Turnieren teilnehmen? Denkt mal darüber nach, Befürworter! Wenn ein Jugendlicher freigeholt wird, muss er unter anderem auch eine sportärztliche Untersuchung machen, damit er den "höheren" körperlichen Ansprüchen des Aktivenbereiches standhält. Das geschieht auch nicht ohne Grund und aus Schikane, sondern zum Schutz der Jugendlichen und zur gesetzlichen Absicherung. Angesichts dessen ist der Start von Jugendlichen in Aktivenkonkurrenzen zu nächtlicher Stunde auch fraglich. Obwohl diese Zeiten auch innerhalb der Mannschaftsspiele nicht unbedingt anders sind. Unterschied ist, dass bei den Mannschaftsspielen auch andere Vereinskameraden garantiert sind, die die Verantwortung für den Nachwuchsspieler übernehmen können. Problem sind auch die Schiris, die solche Negativbeispiele kommentarlos dulden (Weg des geringsten Widerstandes) und im Sinne der Ausrichter unter dem Motto "Hauptsache viele Meldungen -> viel Startgeld" nicht viel Wert auf vorhandene Regelungen legen. Angesichts des Wettkampfes der Sportarten untereinander muss man natürlich auch offen für Reformen sein. Andere Sportarten gehen ja schon den Schritt, indem sie Funevents in der "Prime Time" Fr. oder Sa. abends anbieten, um Kids von der Strasse zu holen. Bei Konkurrenzen mit unvorhersehbaren Endzeiten ist das ein Balanceakt. Was ich mir vorstellen könnte, wäre die Erweiterung der Spielzeiten für Jugendliche, die 16 Jahre alt sind, bis 24 Uhr an Freitagen und Samstagen in Aktivenkonkurrenzen. In Nachwuchskonkurrenzen ist m.E. diese Frage grundsätzlich durch entsprechende Startzeiten auszuschließen. Ich hoffe durch die Betrachtung aus einem anderen Blickwinkel den Sinn der Regelung etwas beleuchtet zu haben. Geändert von Mephisto (16.04.2001 um 04:26 Uhr) |
#12
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Hessen
in Hessen regelt die Jugendordnung des HTTV, daß alle Wettkampfveranstaltungen der Jugend und Schüler um 21:00 Uhr beendet sein müssen;
spielt ein sog. "freigeholter" Jugendspieler bei den Erwachsenen, gibt es ein von den Eltern unterschriebenes Dokument, demzufolge sie damit einverstanden sind, daß ihr Sohn/Tochter eben auch länger teilnehmen darf; wir hatten diese Diskussion bereits zu Beginn des Jahres hier im Forum, als ein Jugendturnier im Frankfurter Bereich unerlaubterweise bis nach 0:00 Uhr ging; dort gab es eben auch zahlreiche Beschwerden der Eltern ...... und nun beschweren sich die anderen ....... wie immer, kann man es nicht allen Recht machen; aber für die offiziellen Organe sind natürlich diese Ordnungen maßgeblich; halten sich die nicht daran, braucht sich keiner mehr daran halten; und gerade in Hessen gibt es immer wieder Beweise dafür, daß überkommene Regelungen auch geändert werden können, sofern sich jemand findet, der sich darum bemüht ....! Gruß Ralph |
#13
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Guter und differenzierter Beitrag, Mephisto!
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#14
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Re Mephisto
Sicher hast Du vollkommen recht, wenn es um reine Nachwuchswettbewerbe (z.B. Jugend) geht. Diese müssen, vollkommen zurecht um 21.00 Uhr beendet sein - gem. der WO des DTTB und den Regelungen der meisten Verbände. Im konkreten Fall geht es jedoch um einen Aktivenwettbewerb, an dem Jugendliche teilnehmen können im Rahmen der jeweiligen Freigabe (Seniorenfreigabe oder Freigabe für das Turnier durch den zuständigen Jugendwart). Auf jeden Fall ist jedoch ein "Erziehungsberechtigter" (Eltern oder Betreuer) zugegen. Jugendliche, die auf solche Turniere fahren, haben in der Regel auch die Erlaubnis der Eltern - wohlbemerkt: nicht bei Nachwuchskonkurrenzen!!! Ob ein Jugendlicher jetzt um 19.00 Uhr in einer E-Klasse startet, oder in einem Vorgabewettbewerb (sofern dies kein Mitternachtsturnier ist, welches i.d.R. bis 4 oder 5 Uhr Morgens dauert) startet, ist meines Erachtens vollkommen egal. Auch wir wollen unsere Nachwuchswettbewerbe zeitig beenden, deshalb haben wir z.B. alle Nachwuchswettbewerbe in diesem Jahr 1 bis 2 Stunden früher angesetzt als noch im letzten Jahr.
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