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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#11
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
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Wenn er ja eh nicht mehr spielen möchte bringt es auch nix ihn noch zu melden oder die Spielberechtigung zu erhalten außer man verwendet ihn als Karteileiche für die Sollstärke und das wäre gegen den ausdrücklichen Wunsch des Spielers - dann kann der Verein da sagen solange du hier Mitglied bist setzen wir dich taktisch zur Meldung ein und der Spieler muss halt austreten wenn er das nicht möchte. Zitat:
Kann vll sein, dass dies im WTTV oder anderswo automatisiert wurde wie dieser Antrag auf Löschung des RES-Vermerks also dass bei Nicht-Meldung und Nicht-Spielen automatisch vom Versäumen der Löschung ausgegangen wird. Weiß ich nicht. /edit Wobei ja mit der Spielberechtigung auch Turniere verknüpft sind, sprich der Spieler könnte ja noch in jüngster Vergangenheit Turniere gezockt haben unter dem Banner seines alten Vereins auch wenn er da jahrelang nicht mehr gespielt hat. Vll will man auch diesen Sonderfall abfangen, dass ein Versäumen der Löschung gegen den Willen des Spielers hier dann eben nicht vorliegt weil er die Spielberechtigung noch aktiv nutzt. /edit2 Obwohl... dann fragt man den alten Verein einfach ob der die Spielberechtigung schnell löschen kann und man hat Fall 2 und der Wechsel ginge wieder. Also daran kann's eigentlich nicht liegen. Zitat:
Wenn aber zb der Spieler jetzt da nochmal hingeht und sagt Jungs ich wohne jetzt seit zwei Jahren in Hamburg und nicht mehr in Stuttgart, ich fang jetzt da oben wieder mit Tischtennis an und wechsel den Verein und der alte Verein löscht dann seine Spielberechtigung wobei er in der Meldung noch als Karteileiche geführt wird, dann wäre ein sofortiger Wechsel nach Fall 2 auf einmal blockiert.
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Sriver Killer: Du bist auch so ne Krösierung.... Kreismeister 2016 Geändert von Heinzi the Oberboss (05.01.2018 um 01:26 Uhr) |
#12
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
So, Jungs! vielen Dank, Ihr habt mich noch mehr verwirrt
Der Spieler ist noch Vereinsmitglied. Hat aber mitgeteilt das er nicht mehr spielen möchte. Zur RR18 wurde er von der Meldeliste gestrichen. Letztes Spiel im März 2016. HTTV @DsP: Darf er sofort wechseln oder Nicht ? |
#13
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
Er darf sofort wechseln.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#14
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
Danke, Chris !
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#15
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
Kennst du viele andere? Ich hatte bisher meistens welche, in denen nur Kündigung zum Jahresende möglich war, im aktuellen Verein mit einer Frist von 2 Monaten vorher. Das führt natürlich bei einem Wechsel zum Sommer dazu, dass man noch bis Jahresende zahlt. Deswegen war ich froh, mal einen Verein mit Kündigung zum Quartal zu haben - aber das war die absolute Ausnahme.
Geändert von Power-Seven (05.01.2018 um 10:50 Uhr) |
#16
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
Aus welchem Spiegelstrich liest du das?
Ist ja das, wie ich es aus dem WTTV auch kenne. Aber DSP hat dem doch widersprochen. Denn von einer Löschung der Spielberechtigung steht ja nichts in der "Situationsbeschreibung", er wurde nur zur RR nicht gemeldet. |
#17
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
Bezüglich meiner geschilderten Probleme mit Spiegelstrich 3 hat mir nochmaliges Nachdenken jetzt wohl doch geholfen
Die Fälle, die mir unter Punkt 3 herauszufallen scheinen, sind wohl (zumindest bis auf extreme Exotenfälle) unter Punkt 2 schon abgedeckt - und damit kommt es nicht zu der Unlogik, die ich vermutete. |
#18
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
Zitat:
diese Spielberechtigung gegen den Willen des Spielers noch nicht erloschen ist, dieser Sachverhalt vom bisherigen Verein gegenüber seinem Mitgliedsverband bestätigt wird und der letzte Einsatz des Spielers im Mannschaftsspielbetrieb (auf der Grundlage der entsprechenden Spielberech-tigung) länger als ein Jahr zurückliegt. Wird nur schwierig wenn der bisherige Verein behauptet, dass der Spieler die Löschung nicht gewünscht hat. Wenn dies der Fall ist, dann könnte es problematisch werden. Hatte den Fall aber noch nie.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#19
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
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Bei uns ist es zb so dass wir im März einen Jahresbeitrag für die vergangene Saison abbuchen, dh wechselt jemand am 01.07 des Vorjahres gibt es keinen Beitrag und wechselt jemand am 01.01 muss nur die Hälfte bezahlt werden. Im Prinzip wäre das ja auch eine "halbjährliche Kündigung". Eventuell halt mit der in Fall 3 genannten formlosen Bestätigung des alten Vereins an den Verband (hier HTTV), dass er dort nicht mehr spielen wollte.
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Sriver Killer: Du bist auch so ne Krösierung.... Kreismeister 2016 |
#20
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AW: Spielberechtigung bei sofortigem Wechsel?
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