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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 13.05.2019, 13:49
maninblack maninblack ist offline
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AW: Frage Spielberechtigung

Spielberechtigung im DTTB vom 01.07. – 30.06. somit keinerlei Spielraum!

Hier die WO war vor 2018 nahezu identisch

B 1 .....Erfordernis und Inhalt einer Spielberechtigung
B 1.1 An den offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 dürfen nur Spieler teilnehmen, die die Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes besitzen, welche in click-TT hinterlegt ist. Die Spielberechtigung darf nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen dieser WO erteilt werden. Nur in diesem Abschnitt schließt der Begriff „Bundesspielklassen (BSK)“ die TTBL mit ein.

B 1.2 Die Spielberechtigung eines Spielers darf immer nur für einen Verein (Stammverein) er-teilt werden. Die zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM für die Altersgruppe Nachwuchs) oder die Spielberechtigung für den Senioren-Mann-schaftsspielbetrieb (SBSM für die Altersgruppe Senioren) darf auch für einen anderen Verein (Zweitverein) erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung jeder Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein

B 1.3 Spieler dürfen grundsätzlich nur für den Verein starten, für den sie eine Spielberechtigung besitzen, es sei denn, der Start erfolgt für eine Spielgemeinschaft gemäß WO A 14. Bei Freundschaftsspielen (Mannschaften) darf ein Spieler im Einvernehmen mit seinem Stamm-verein bzw. Zweitverein und dem Gegner auch für einen anderen Verein starten.

B 1.4 Jede Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch dieselbe Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im Inland und/oder eine Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im Ausland besitzt und aktiv ausübt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebes. Besteht dieselbe andere Spielberechtigung im Inland, ist auch jede andere Spielberechtigung durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen


Da mir auch an anderer Stelle, sagen wir es freundlich mit „Ungereimtheiten“ im DTTB und einem Landesverband aufgefallen sind, Stellungnahmen hierzu nicht erfolgten darf sich jeder selbst eine Meinung über „alle Regelungen gelten für alle“ bilden.
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  #12  
Alt 13.05.2019, 15:12
Der springende Punkt Der springende Punkt ist offline
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Der springende Punkt ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Der springende Punkt ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Der springende Punkt ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)
AW: Frage Spielberechtigung

Offensichtlich scheinen sich hier einige mit den DTTB-Regelungen nur schlecht auszukennen oder verwenden nur das, was in ihre "Argumentationskette" passt.

Für die Spieler der höchsten fünf Spielklassen gilt neben der WO auch die Bundesspielordnung, und dort gibt es den Begriff der Spielerlaubnis (BSO C 3.6)

"3.6 Spielerlaubnis
Die Spielerlaubnis ist die Spielberechtigung der Lizenz- und Amateurspieler für einen Verein der Lizenzligen sowie der auf der Mannschaftsmeldung aufgeführten Stammspieler der Mannschaften der Bundesligen.

Bezüglich Spielberechtigung WO B 1.2 und 1.4 gilt folgende Sonderregelung:
Die Spielerlaubnis wird im Fall der Spieler der Herren-Bundesligen einschließlich der TTBL vom ersten bis zum letzten Spieltag der jeweiligen Spielzeit erteilt, einschließlich der Vorrunde der Deutschen Pokalmeisterschaft der Herren und der Play-off-Finals. Bei den Spielerinnen der Damen-Bundesligen wird die Spielerlaubnis vom ersten bis zum letzten Spieltag der jeweiligen Spielzeit der 1., 2. bzw. 3. Damen-Bundesliga erteilt, einschließlich des Qualifikationsturniers der Deutschen Pokalmeisterschaft für Damenmannschaften.

Für den restlichen Zeitraum dieser Spielzeit ist die Teilnahme am Spielbetrieb gemäß WO B 1.4 im Ausland möglich. Die Vorschriften der WO über den Wechsel der Spielberechtigung bleiben unberührt."

Insofern wurden in den Fällen, wo Boll und Ovtcharov in China gespielt haben, überhaupt keine Regelungen gebogen oder ignoriert, sondern lediglich korrekt angewendet.

Es mag sich jeder selbst eine Meinung über die Qualität der Beiträge einzelner Forumsteilnehmer bilden.
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  #13  
Alt 13.05.2019, 16:13
maninblack maninblack ist offline
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AW: Frage Spielberechtigung

B 1.1 An den offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 dürfen nur Spieler teilnehmen, die die Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes besitzen, welche in click-TT hinterlegt ist. Die Spielberechtigung darf nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen dieser WO erteilt werden. Nur in diesem Abschnitt schließt der Begriff „Bundesspielklassen (BSK)“ die TTBL mit ein.

Eine Ausnahme wie DSP in der der Bundesspielordnung aufführt ist nicht in der WO B 1 hinterlegt, somit wird in 3.6 der Bundesspielordnung gegen die WO B1.1 verstoßen.

Danke an DSP dass er hier das Biegen und Ignorieren der WO B1.1 mit der Bundesspielordnung 3.6 versucht zu erklären.
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  #14  
Alt 21.05.2019, 11:48
Pfeifenraucher Pfeifenraucher ist offline
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Pfeifenraucher ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Frage Spielberechtigung

Ganz unrecht hat DSP aber nicht.

TTBL ist nun mal nicht DTTB und die haben halt andere Regelungen - z.B. die bekannte zehn Sekundenregel zwischen den Ballwechseln bzw. das Multiballsystem.

Es ist ja gewollt, dass die Top-Leute sich nach der Spielsaison noch ein wenig dazuverdienen können sollen.

VG
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  #15  
Alt 21.05.2019, 13:14
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AW: Frage Spielberechtigung

Ich empfehle C 3.6 Bundesspielordnung zu lesen:

- hier werden auch 1., 2. und 3. Bundesligen erwähnt – somit nicht TTBL
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  #16  
Alt 04.12.2019, 13:53
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AW: Frage Spielberechtigung

Zitat:
Zitat von maninblack Beitrag anzeigen
Spielberechtigung im DTTB vom 01.07. – 30.06. somit keinerlei Spielraum!

Hier die WO war vor 2018 nahezu identisch

B 1 .....Erfordernis und Inhalt einer Spielberechtigung
B 1.1 An den offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 dürfen nur Spieler teilnehmen, die die Spielberechtigung eines Mitgliedsverbandes besitzen, welche in click-TT hinterlegt ist. Die Spielberechtigung darf nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen dieser WO erteilt werden. Nur in diesem Abschnitt schließt der Begriff „Bundesspielklassen (BSK)“ die TTBL mit ein.

B 1.2 Die Spielberechtigung eines Spielers darf immer nur für einen Verein (Stammverein) er-teilt werden. Die zusätzliche Spielberechtigung für den Erwachsenen-Mannschaftsspielbetrieb (SBEM für die Altersgruppe Nachwuchs) oder die Spielberechtigung für den Senioren-Mann-schaftsspielbetrieb (SBSM für die Altersgruppe Senioren) darf auch für einen anderen Verein (Zweitverein) erteilt werden. Voraussetzung für die Erteilung jeder Spielberechtigung ist die Mitgliedschaft des Spielers in diesem Verein

B 1.3 Spieler dürfen grundsätzlich nur für den Verein starten, für den sie eine Spielberechtigung besitzen, es sei denn, der Start erfolgt für eine Spielgemeinschaft gemäß WO A 14. Bei Freundschaftsspielen (Mannschaften) darf ein Spieler im Einvernehmen mit seinem Stamm-verein bzw. Zweitverein und dem Gegner auch für einen anderen Verein starten.

B 1.4 Jede Spielberechtigung ist durch den zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen, sobald er verbindlich Kenntnis davon erhält, dass der Spieler auch dieselbe Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im Inland und/oder eine Spielberechtigung für mindestens einen anderen Verein im Ausland besitzt und aktiv ausübt; im Ausland gilt dies zusätzlich auch für die Teilnahme an einem unter dem Dach des jeweiligen Nationalverbandes organisierten oder veranstalteten regelmäßigen Mannschaftsspielbetriebes. Besteht dieselbe andere Spielberechtigung im Inland, ist auch jede andere Spielberechtigung durch den für ihre Erteilung zuständigen Mitgliedsverband sofort zu widerrufen


Da mir auch an anderer Stelle, sagen wir es freundlich mit „Ungereimtheiten“ im DTTB und einem Landesverband aufgefallen sind, Stellungnahmen hierzu nicht erfolgten darf sich jeder selbst eine Meinung über „alle Regelungen gelten für alle“ bilden.
Zitat:
Zitat von Der springende Punkt Beitrag anzeigen
Offensichtlich scheinen sich hier einige mit den DTTB-Regelungen nur schlecht auszukennen oder verwenden nur das, was in ihre "Argumentationskette" passt.

Für die Spieler der höchsten fünf Spielklassen gilt neben der WO auch die Bundesspielordnung, und dort gibt es den Begriff der Spielerlaubnis (BSO C 3.6)

"3.6 Spielerlaubnis
Die Spielerlaubnis ist die Spielberechtigung der Lizenz- und Amateurspieler für einen Verein der Lizenzligen sowie der auf der Mannschaftsmeldung aufgeführten Stammspieler der Mannschaften der Bundesligen.

Bezüglich Spielberechtigung WO B 1.2 und 1.4 gilt folgende Sonderregelung:
Die Spielerlaubnis wird im Fall der Spieler der Herren-Bundesligen einschließlich der TTBL vom ersten bis zum letzten Spieltag der jeweiligen Spielzeit erteilt, einschließlich der Vorrunde der Deutschen Pokalmeisterschaft der Herren und der Play-off-Finals. Bei den Spielerinnen der Damen-Bundesligen wird die Spielerlaubnis vom ersten bis zum letzten Spieltag der jeweiligen Spielzeit der 1., 2. bzw. 3. Damen-Bundesliga erteilt, einschließlich des Qualifikationsturniers der Deutschen Pokalmeisterschaft für Damenmannschaften.

Für den restlichen Zeitraum dieser Spielzeit ist die Teilnahme am Spielbetrieb gemäß WO B 1.4 im Ausland möglich. Die Vorschriften der WO über den Wechsel der Spielberechtigung bleiben unberührt."

Insofern wurden in den Fällen, wo Boll und Ovtcharov in China gespielt haben, überhaupt keine Regelungen gebogen oder ignoriert, sondern lediglich korrekt angewendet.

Es mag sich jeder selbst eine Meinung über die Qualität der Beiträge einzelner Forumsteilnehmer bilden.
Jeder kann sich nun über die Qualität einzelner Teilnehmerbeiträge ein Bild machen, da mit Antrag 27 zum Bundestag des Deutschen Tischtennis Bundes am 1.12.2019 und der Begründung dies eindeutig geklärt ist!

Begründung: Der bisherige Text in 1.1.stimmt nicht mit anderen Vorgaben überein.Auch wenn eine Person eine Spielberechtigung eines Mitgliedsverbands besitzt, darf sie nochlange nicht –durch die Vorgabe in WO B 1.1 – an allen offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 teilnehmen. Der DTTB hat in WO A 15 etliche Restriktionen formuliert, weshalb der Eingangssatz von WO B unbedingt geändert werden muss. Bei dieser Gelegenheitsollten die allgemeinen, grundsätzlichen Dinge auch zusammengefasst vorangestellt werden (wie in weiteren Bereichen der WO auch).

aus DTTB-Homepage:
Zusammenstellung der anlässlich des 14. DTTB-Bundestages am 30.11./01.12.2019 in Frankfurt verabschiedeten Anträge
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