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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Bei einem Nassen halt immer freundlich entschuldigen
( wird schon schief gehen )
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ThirdTowelBreakOfTheGameTaker |
#12
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Und beim anschliessenden Duschen besser keine Seife, sondern Duschgel benutzen...
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- click-tt ohne die lästige Weiterleitung zu myTischtennis nutzen? So gehts. |
#13
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Du spielst trotzdem zweimal gegen die Mannschaft, dein Heimspiel findet dann aber dort statt.
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Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst. |
#14
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Schade, dass noch keine wirkliche Antwort auf meine Frage dabei gewesen ist mit Hinweis auf Paragraph XYZ.
Ich habe bereits zwei Mal dort mitgespielt, aber meine Einstellung hat sich eben geändert. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass jeder für sich entscheiden sollte ob er Straftäter bespaßen möchte oder nicht. |
#15
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Was passiert, wenn eine JVA Mannschaft in die Relegation muss, wo findet das dann statt?
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#16
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Am Tatort
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#17
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Also ich versuch es nochmal rein sachlich...
1. Der Spielbetrieb und Strafen usw sind in der WO bzw den DB des Verbandes Bezirks Kreises geregelt. 2. Ich kenne diese nicht auswendig aber wenn da nicht drin steht das man bei bestimmten GRünden auf ein Spiel verzichten kann bzw dazu nicht antreten muss, dann ist ein Nichtantreten in der JVA genauso zu betsrafen wie ein nichtantreten zu jedem anderen Spiel. Ich gehe nicht davon aus dass es einen solchen Passus gibt, daher ist rein rechtlich die eine Strafe vorgesehen wie bei jedem anderen Spiel auch. 3. Ob man das nun persönlich gut findet oder nicht und zb keine Lust hat die Leute zu bespassen ist eine ganz andere Sache aber für die Strafe für nichtantreten völlig unerheblich. 4. Es gibt sicher auch Gründe warum man versucht Gefangene in der JVA zu solchen Spielen zu bekommen. Stichwort Resozialisierung zb. Oder Mitglieder Gewinnung...Jemand der kurz in der JVA sitzt wegen einem nicht so schweren delikt und da mit TT anfängt, könnte ja nach seiner Entlassung gerne weiter TT in einem Verein spielen. Auch besser als wenn er mit anderen JVA Kameraden wieder neue Verbrechen begeht... 5. Außerdem könnte man dann auch noch X andere Spiele verweigern. Der eine will dann nicht gegen Moslems spielen, weil ein Verwandter bei einem IS Anschlag gestorben ist. Der nächste ist selber Moslem und spielt dann nicht weil in der anderen Mannschaft 3 Skinheads sind Und ein Jahr später spielste nicht gegen den Nachbarverein, weil da 3 Leute drin sind die im Jahr davor noch in der JVA waren und da gespielt haben? Fakt ist: du kannst dich drüber ärgern und auch argumentieren warum die Regel nicht gut (für dich) ist aber die Lage ist (wenn meine Annahmen zu eurer WO(DB stimmen) wohl so, dass ein nichtantreten bestraft wird. Aber wenn es so unzumutbar für euch ist und sich keine Leute finden die bereit sind da zu spielen müßt ihr vielleicht einfach sagen. Gib uns doch die Geldstrafe von sagen wir 100 Euro , dass ist es uns wert...
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#18
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Zitat:
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Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst. |
#19
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Ich kann es nur vom Fussball her sagen:
Da spielt die JVA seit Jahrzehnten in der Kreisliga C und wird, ausser Konkurrenz, eigentlich immer Meister. Ist eine Jugend JVA. Die müssen intern sehr gute Beurteilungen haben, um überhaupt mitmachen zu dürfen. Die JVA nimmt als Sanktion auch gerne "Fussballverbot", um die Häftlinge zu sanktionieren. Die sind richtig gut, zum Teil durchaus bis Oberliganiveau. Passiert ist noch nie was. Ich persönlich sehe es so, dass ich, wenn ich wüsste, dass da ein Kinderficker gegenüber stünde, nicht spielen würde. Bei einem Mörder oder Vergewaltiger auch nicht. Ich denke am besten ist es, wenn man gar nicht fragt. Man kann sich aber auch vorher schlau machen "wer" da so sitzt. In eine JVA Werl, wo die ganz schweren Jungs sitzen würde ich gar nicht fahren, in die Jugend JVA bei uns schon. Bei TT muss man ja auch bedenken, dass sich da in einem gewissen Umkreis alle kennen und wer da eventuell gegen den Attentäter von Winnenden antreten muss, kann das ja vorher mit sich ausmachen. Was als Verein vielleicht auch ganz interessant wäre ist, dort vielleicht auch mal die Schüler oder Jugend einzusetzen. Könnte pädagogisch ganz wertvoll sein, wenn die mal einen Knast von innen sehen und auch mal mit Straftätern ins Gespräch kommen. Könnte den ein oder anderen doch vom Blödsinnmachen abhalten. |
#20
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AW: Zwang zum Spielantritt JVA, Strafzahlung rechtens?
Die Diskussion hier ist interessant.
Bei vielen hier scheint der Gedanke vorzuherrschen, dass jemand, der im Gefängnis sitzt, automatisch hochgefährlich ist und einen bei erstbester Gelegenheit vergewaltigt. Meistens sitzen bzw. spielen da ganz normale Menschen, die - im Vergleich zu vielen anderen - etwas größeren Scheiß gebaut haben und dabei erwischt wurden.
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Angstgegner, aufgabe |
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