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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt.

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  #11  
Alt 08.08.2008, 08:19
Quizard Quizard ist gerade online
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AW: Strafenkatalog

Deutscher Tischtennis-Bund – Generalsekretariat
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt/Main
Tel.: +49 69 – 69 50 19 –0
Fax: +49 69 – 69 50 19 –13
___________________________________________________________________
Kleberegelung
Hintergründe/Bestimmungen/Kontrollen/Praktische Handhabung
Frankfurt/Main. Anlässlich der WM 2007 in Zagreb hat die ITTF einschneidende Änderungen der
Regelungen zum Kleben mit spätester Wirkung zum 01. September 2008 beschlossen. Der DTTB
hatte das für seinen Bereich übernommen und die damit verbundenen Klebekontrollen im
Jugendbereich sogar vorgezogen.
Die Kleberegelung wurde vor einigen Wochen noch um einen entscheidenden Punkt ergänzt, auf
dessen abschließende Formulierung aber lange gewartet werden musste.
Inzwischen ist die Situation soweit geklärt, dass der DTTB eine offizielle Erklärung zu dem gesamten
Themenkomplex und der Handhabung in Deutschland abgeben kann.
Hier zunächst alle die Klebethematik betreffenden Regeln ab 01.09.08 im Überblick:
Internationale Tischtennis-Regeln B
2.4 Kleben
2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit
Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen
Lösungsmittel enthalten.
2.4.2 Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden bei Welt- und Olympischen
Titelwettbewerben, bei Pro-Tour-Turnieren und Veranstaltungen des Jugend-Circuit
durchgeführt. Ein Spieler, bei dem festgestellt wird, dass sein Schläger ein solches
Lösungsmittel enthält, kann vom Wettbewerb ausgeschlossen und seinem Verband gemeldet
werden.
2.4.3 Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss bei allen ITTF-Veranstaltungen ein
ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber
dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden.
Anm.: "Austragungsstätte" bedeutet das gesamte Spielgebäude sowie das Gelände, auf dem das
Gebäude steht, einschließlich Eingangsbereich, Parkplatz und ähnliche Einrichtungen.
Wettspielordnung des DTTB
A Allgemeines
2 Spielregeln
Für alle offiziellen Veranstaltungen gelten die Internationalen Tischtennisregeln (Teile A und B)
entsprechend, sofern in Ausnahmefällen nichts Anderes geregelt ist.
...
Tests auf schädliche flüchtige Lösungsmittel können bei allen Veranstaltungen durchgeführt werden.
Die Tests dürfen nur mit ITTF-anerkannten Testgeräten und durch geprüfte Schiedsrichter
vorgenommen werden. Sie sollen vor einem Spiel vorgenommen werden. Dann kann ein Schläger,
der schädliche flüchtige Lösungsmittel aufweist, einmal ausgetauscht werden.
DTTB-Kleberegelung Seite 2/3
_________________________________________________________________________________
Bei begründetem Verdacht entscheidet der Oberschiedsrichter, ob eine Schläger-Kontrolle nach
einem Spiel durchgeführt wird.
Ein einzelnes Spiel wird als verloren gewertet, wenn nach dem Spiel durch einen Test mit einem ITTFanerkannten
Testgerät festgestellt wird, dass der Schläger eines Spielers schädliche flüchtige
Lösungsmittel enthält.
Ein einzelnes Spiel wird auch dann als verloren gewertet, wenn vor dem Spiel durch einen Test mit
einem ITTF-anerkannten Testgerät festgestellt wird, dass der Schläger eines Spielers schädliche
flüchtige Lösungsmittel enthält und der Spieler sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen bzw. der
Austausch-Schläger ebenfalls schädliche flüchtige Lösungsmittel enthält.
Internationale Tischtennis-Regeln A (Neu)
4.7 Das Belagmaterial sollte so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne
irgendeine physikalische, chemische oder sonstige Behandlung, welche die Spieleigenschaften,
Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert.
Hauptargument für die vorgenannten Bestimmungen ist der Gesundheitsschutz der Spieler. Insofern
fordern die ITTF und der DTTB alle Spieler auf, keine Kleber oder sonstigen Materialien mehr zu
verwenden, die sog. schädliche flüchtige Lösungsmittel enthalten. Dieser Forderung wird durch die
oben aufgeführten Regelungen Rechnung getragen. Die Zulassung von Klebern ist von der ITTF
eingestellt worden. Die Verantwortung für die Verwendung von Klebern, aber auch anderer
Materialien (z.B. Kantenbänder, Belagreiniger etc.) ohne sog. schädliche flüchtige Lösungsmittel ist
auf den Spieler übertragen worden. Insofern wird bei Kontrollen der komplette Schläger auf
Lösungsmittel getestet. Veränderungen der Spieleigenschaften der Beläge (Ausnahme
alterungsbedingt) sind verboten. Hierzu zählen ausdrücklich auch die sog. Tuner und Booster, die
inzwischen von nahezu allen Tischtennis-Firmen aus dem Programm genommen worden sind und
bald ganz vom Markt verschwinden werden.
Das DTTB-Klebeverbot in umschlossenen Räumen endet am 30.08.2008, da gesundheitsschädliche
Kleber ja nicht mehr verwendet werden dürfen. Kleben mit Flüssigklebern (ohne schädliche flüchtige
Lösungsmittel) zur Befestigung von Belägen ist ab 01.09. ausschließlich in dafür eingerichteten
Kleberäumen zulässig (siehe auch ITTF-Regel 2.4.3). Wird ein Spieler beim Kleben mit Flüssigklebern
(ohne schädliche flüchtige Lösungsmittel) außerhalb des ausgewiesenen Kleberaumes erwischt, so
erteilt ihm der Oberschiedsrichter eine förmliche Verwarnung. Im Wiederholungsfall kann der
Oberschiedsrichter Disziplinarmaßnahmen anordnen (ITTF-Regel B 3.1.2.12)
Kontrollen auf schädliche flüchtige Lösungsmittel werden mit dem von der ITTF anerkannten ENEZTestgerät
durchgeführt. Neben den Lösungsmitteltests werden auch Messungen der Belagdicke
vorgenommen. Beläge dürfen maximal 4,0 mm dick sein. Booster führen unter anderem dazu, dass
die Beläge aufgebläht werden und die zulässige Dicke von 4,0 mm überschritten wird.
Kontrollen sollen vor den Spielen durchgeführt werden, dann könnte der Schläger noch einmal
gewechselt werden. Kontrollen nach den Spielen gibt es, wenn “konkrete Verdachtsmomente“
vorliegen. Ein Positivtest würde dann zum Verlust dieses einen Spieles führen. Gleiches gilt bei einem
positiven Test vor dem Spiel, wenn der betroffene Spieler sich weigert, den Schläger zu wechseln
oder der Ersatzschläger ebenfalls positiv getestet wird.
Auf Bundesebene (Deutsche Meisterschaften, Bundesranglistenturniere, Bundesligen) liegt die
Verantwortung für die Kontrollen beim DTTB. Kontrollen auf darunter liegenden Ebenen obliegen der
jeweilig zuständigen Organisation. Sofern bei einem Mannschaftsspiel kein Kontrolleur vor Ort ist,
man aber einen Verstoß gegen die Kleberegelungen feststellt, sollte der Mannschaftsführer einen
Protest auf dem Spielberichtsbogen vermerken. Die spielleitende Stelle muss sich dann damit
beschäftigen und könnte zum Beispiel zu einem der nächsten Spiele einen Kontrolleur entsenden.
Für den Ablauf der Kontrollen gilt bundesweit die folgende Handlungsrichtlinie des DTTBSchiedsrichterausschusses:
DTTB-Kleberegelung Seite 3/3
_________________________________________________________________________________
Handlungsrichtlinie Klebekontrollen:
Kernpunkte der neuen Regel im Bereich des DTTB sind:
- Kontrollen auf schädliche flüchtige Lösungsmittel können bei allen Veranstaltungen durchgeführt
werden.
- Kontrollen nur durch dafür von der zuständigen Stelle eingesetzte geprüfte Schiedsrichter.
- Freiwillige Kontrollen möglichst vor Turnierbeginn oder vor einem Meisterschaftsspiel, bei
positivem Befund einmalige Möglichkeit des Schlägerwechsels.
- Kontrollen möglichst vor dem Spiel, bei positivem Befund einmalige Möglichkeit des
Schlägerwechsels.
- Kontrollen nach dem Spiel nur in begründeten Verdachtsmomenten nach Entscheidung des
Oberschiedsrichters/eingesetzten Kontrolleurs, bei positivem Befund Verlust dieses einen
Spiels.
Grundsätze für die Klebekontrollen
- Die Kontrollen werden stichprobenartig durchgeführt.
- Auswahl der zu testenden Schläger nach dem Zufallsprinzip durch den
Oberschiedsrichter/eingesetzten Kontrolleur (jeweils alle an einem Spiel beteiligten Spieler).
- Die Kontrollen finden ausnahmslos im jeweiligen Spielraum (der Box), möglichst vor dem
Einspielen, statt.
- Der betroffene Spieler muss den Test verfolgen.
- Ein negativ getesteter Schläger bleibt auf dem Spieltisch liegen, damit er nicht ausgewechselt
werden kann.
- Ein positiv getesteter Schläger wird nicht konfisziert, er verbleibt beim Spieler bzw. muss
ausgewechselt werden (nur ein neuer Schläger möglich).
Allgemeine Hinweise
- Lösungsmittel sind nicht nur in Klebern enthalten, sondern auch im Belag selbst, in
Belagreinigern oder auch im Kantenband. All diese Dinge können zum positiven Test führen.
Die ITTF empfiehlt daher, neue Beläge vor der ersten Verwendung drei Tage lang auszulüften.
- Die Verwendung eines Schlägers, der positiv getestet wird, ist verboten, unabhängig davon,
was zu dem Positivtest geführt hat.
Der DTTB appelliert im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Wettbewerbsgleichheit an alle
Spieler, die vorgenannten Regelungen einzuhalten. Die Tischtennis-Firmen haben die
Spielmaterialien in den letzten Monaten enorm weiterentwickelt. Für die meisten Spieler dürfte es
keinen messbaren Unterschied zu frischgeklebten Belägen mehr geben. Die Entwicklung der
Spielmaterialien wird zudem weiter vorangetrieben.
DTTB, Frankfurt am Main, den 07.08.08
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  #12  
Alt 08.08.2008, 08:21
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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klugscheisser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Strafenkatalog

Noch eine ketzerische Frage: Nachdem nun keine Kleber mehr ausdrücklich zugelassen werden: wie kann der Spieler ohne eigenes ENEZ-Gerät nun erkennen, ob ein Kleber VOC-frei ist. Ja, es liegt ja jetzt in seiner eigenen Verantwortung. Wenn ein Hersteller (von irgendwo auf der Welt) "VOC-frei" draufschreibt und das nicht stimmt - welche Chancen hat der Spieler?
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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht
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  #13  
Alt 08.08.2008, 08:41
Florry Florry ist offline
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Florry ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Strafenkatalog

Er kann das Zeug offen neben sein Bett stellen und wenn er wieder aufwacht, sind die Chance größer, dass es VOC-frei ist

Im Ernst, finde den Einwand gerechtfertigt...
Zumal aber sogar auf der DTTB-Homepage ja steht
Zitat:
- Lösungsmittel sind nicht nur in Klebern enthalten, sondern auch im Belag selbst, in Belagreinigern oder auch im Kantenband. All diese Dinge können zum positiven Test führen. Die ITTF empfiehlt daher, neue Beläge vor der ersten Verwendung drei Tage lang auszulüften.
- Die Verwendung eines Schlägers, der positiv getestet wird, ist verboten, unabhängig davon, was zu dem Positivtest geführt hat
Auf gut deutsch heisst dass für mich soviel wie: "Auch wenn du nicht bescheissen willst, wir kriegen dich trotzdem"...
Bzw. scheint mir das auch ein wenig Panik-Mache zu sein.
__________________
Gummi, rot, dicker - Holz, nicht zu schnell und nicht zu langsam - Gummi, schwarz, dünner
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  #14  
Alt 08.08.2008, 11:00
Rudi Endres Rudi Endres ist offline
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Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
Noch eine ketzerische Frage: Nachdem nun keine Kleber mehr ausdrücklich zugelassen werden: wie kann der Spieler ohne eigenes ENEZ-Gerät nun erkennen, ob ein Kleber VOC-frei ist. Ja, es liegt ja jetzt in seiner eigenen Verantwortung. Wenn ein Hersteller (von irgendwo auf der Welt) "VOC-frei" draufschreibt und das nicht stimmt - welche Chancen hat der Spieler?
Keine der großen Marken kann sich erlauben weiterhin voc-haltigen Kleber anzubieten. Wer seinen Kleber aus dubiosen Quellen bezieht, muss mit dem Risiko leben.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage.
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  #15  
Alt 08.08.2008, 11:17
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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AW: Strafenkatalog

Produktfälschungen bekannter Narken gibt es in jeder Branche. Ich würde auch keine gefälschte Medikament in Orginalpackung erkennen. Und wo ein Markt erkennbar wird, wird es auch seriös erscheinende Quellen geben

Naja, Kassandra hat ja auch niemand geglaubt
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  #16  
Alt 08.08.2008, 11:51
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Joachim Voigt Joachim Voigt ist offline
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Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
Produktfälschungen bekannter Narken gibt es in jeder Branche. Ich würde auch keine gefälschte Medikament in Orginalpackung erkennen. Und wo ein Markt erkennbar wird, wird es auch seriös erscheinende Quellen geben
Peter, nun lass mal gut sein. Glaubst Du wirklich für (professionelle) Produktfälscher ist der poppelige TT-Markt interessant? Noch dazu der völlig uninteressante Teilmarkt der Kleber und Reiniger?
Seit wann gehörst Du zu den notorischen Schwarzmalern?
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  #17  
Alt 08.08.2008, 13:09
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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AW: Strafenkatalog

Seit alles, was ich in diesem Zusammenhang befürchtet habe, eingetreten ist. Übrigens gibts falschen Kleber in richtigen Dosen schon seit Jahrzehnten. Nicht vom freundlichen Fachhändler, aber es gibt genug ... ach nee, ich wollte ja aufhören, sonst nimmt es kein Ende
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  #18  
Alt 08.08.2008, 16:52
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Zitat:
Zitat von Joachim Voigt Beitrag anzeigen
Peter, nun lass mal gut sein. Glaubst Du wirklich für (professionelle) Produktfälscher ist der poppelige TT-Markt interessant? Noch dazu der völlig uninteressante Teilmarkt der Kleber und Reiniger?
Seit wann gehörst Du zu den notorischen Schwarzmalern?
So abwegig ist der Gedanke gar nicht. Was mittlerweile alles gefälscht (auch in Nischenbereichen !) ist schlicht unglaublich. Kann dies leider aus eigener leidvoller Erfahrung bestätigen.

regs nevada
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