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Umfrageergebnis anzeigen: Dass der Pleiteverein Burgwedel nun als Großburgwedel in derselben Liga starten kann
ist für mich unfair und eine Wettbewerbsverzerrung 18 66,67%
sehe ich als legitim an 9 33,33%
Teilnehmer: 27. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #11  
Alt 27.09.2002, 11:16
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hjj hjj ist offline
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hjj ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Regionalligastart TTK

@M.H. Du magst mit Deiner Meinung hier durchaus Recht haben.
HJJ
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  #12  
Alt 27.09.2002, 23:22
User 765 User 765 ist offline
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Ich glaube es gäb viel mehr Ärger, wenn die in der 3.Kreisklasse anfangen und jedem Jahr einer anderen Mannschaft den Aufstieg kaputtmachen - das fände ich sehr viel problematischer als die Zugehörigkeit in einer Klasse in die sie spielerisch reingehören.
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  #13  
Alt 28.09.2002, 00:15
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mh ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Ich glaube wenn das passiert wäre, wäre die Mannschaft auseinander gefallen.

Das Problem ist doch eher ein rechtliches Problem wie ich schon oben geschrieben habe. Wenn der Regionalverband NTTV sich über seine Spielordnungen hinwegsetzt hat er ein Problem. Das ganze hat doch nur funktioniert weil niemand Rechtsmittel eingelegt hat. Warum nicht bleibt den betroffenen Vereinen überlassen. Dadurch dass der NTTV eine Lex Burgwedel beschlossen hat sind jetzt Mauscheleien Tür und Tor geöffnet.

Ich gründe jetzt irgendwo auf dem flachen Land einen Verein, werbe mit ausreichend Geld eine komplette Regionalligamannschaft ab und beantrage diesen Platz in der Regionalliga für den neuen Verein. Wie will der NTTV eine Ablehnung begründen?

Der TTVN hat diesen Fall in seiner Spielordnung vorgesehen und dort wäre ein korrekter Startplatz in der Verbandsliga möglich gewesen.
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  #14  
Alt 28.09.2002, 01:04
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User 765 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Wurde das ganz sicher übertragen? Im STTB gabs ja auch mal eine Einstufung einer guten Mannschaft in die höchste Spielklasse des Verbandes - die haben einen Antrag gestellt und dieser wurde angenommen - das geht bestimmt auch nach der WO des NTTV.
Der Fall wurde aber auch schon mal ausführlich diskutiert. Genaueres gibts über die Suchfunktion des Forums. Am besten nach dem 1.FC Saarbrücken oder ähnlichem suchen.
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  #15  
Alt 28.09.2002, 06:54
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mh ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Was soll das anderes sein als eine Spielklassenübertragung?

Der TTK Burgwedel hat mit dem TTFC rechtlich absolut nichts zu tun, denn sonst würden die offenen Forderungen (z.B. die des DTTB gegen den TTFC sofort eingeklagt werden können). Die Spielordnung des NTTV lässt aber eine Spielklassenübertragung nicht zu, denn der TTK hab definitiv nicht mit dem TTFC fusioniert. (siehe auch oben im Thread) Die Sache ist in der Spielordnung des NTTV so eindeutig geregelt wie es klarer nicht geht.("Ein Recht auf Spielklassenzugehörigkeit kann nicht auf andere Mannschaften oder andere Vereine übertragen werden") De facto hst der NTTV mit seiner Entscheidung pro TTK zwar eine sportlich vertretbare Entscheidung getroffen, aber gegen seine eigenen Regeln verstossen - ein Vorgang der für den NTTV zwar typisch ist, aber der dennoch sehr sehr fragwürdig bleibt. Warum von Mannschaften die betroffen waren (Abstieg aus RL/OL oder entgangener Aufstieg) niemand Rechtsmittel eingelegt hat, weiss ich nicht. Ich vermute mal Unkenntnis oder sie wurden überfahren bzw. "gekauft".


Geändert von mh (28.09.2002 um 07:02 Uhr)
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  #16  
Alt 28.09.2002, 13:47
Thorsten Kleinert Thorsten Kleinert ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von mh
Was soll das anderes sein als eine Spielklassenübertragung?

Der TTK Burgwedel hat mit dem TTFC rechtlich absolut nichts zu tun, denn sonst würden die offenen Forderungen (z.B. die des DTTB gegen den TTFC sofort eingeklagt werden können). Die Spielordnung des NTTV lässt aber eine Spielklassenübertragung nicht zu, denn der TTK hab definitiv nicht mit dem TTFC fusioniert. (siehe auch oben im Thread) Die Sache ist in der Spielordnung des NTTV so eindeutig geregelt wie es klarer nicht geht.("Ein Recht auf Spielklassenzugehörigkeit kann nicht auf andere Mannschaften oder andere Vereine übertragen werden") De facto hst der NTTV mit seiner Entscheidung pro TTK zwar eine sportlich vertretbare Entscheidung getroffen, aber gegen seine eigenen Regeln verstossen - ein Vorgang der für den NTTV zwar typisch ist, aber der dennoch sehr sehr fragwürdig bleibt. Warum von Mannschaften die betroffen waren (Abstieg aus RL/OL oder entgangener Aufstieg) niemand Rechtsmittel eingelegt hat, weiss ich nicht. Ich vermute mal Unkenntnis oder sie wurden überfahren bzw. "gekauft".

Hallo Manfred,

erstmal ist kein Verein sportlich betroffen, da es keinen "verprellten" Aufsteiger gibt, da keine andere Mannschaft aufsteigen wollte. Das erkennt man daran, daß die RL diese Saison mit nur 10 Mannschaften (Sollstärke: 12 Mannschaften) antritt. Somit wurde keiner benachteiligt. Warum der NTTV so entschieden hat, weiß ich nicht. Er hat es allerdings getan. "gekauft" mein lieber Manfred wurde hier jedoch niemand, mit welchem Geld auch????????

Über die moralischen Aspekte zu diskutieren, hieße das Rechtssystem in Frage stellen, dafür sind wir aber nicht hier. Die Gesetze und Verordnungen in unserem Land schließen die Rechtsnachfolge nicht aus. Ein "Schachzug" allerdings war dies auch nicht, nur der Versuch, den Sportlern die für den Schaden des TTFC Burgwedel nicht verantwortlich waren eine sportliche Perspektive zu bieten. Sonst hätten ca. 90 Sportler den Verein wechseln müssen. Übrigens geht der TTK mit 70 Spielern in die neue Saison. Vielleicht sollte man über den Tellerrand unseres Sportes hinaus sehen und in die anderen Sportarten gucken, wo dieses Verfahren sehr viel ausgeprägter stattfindet, z.b. Eishockey, Basketball usw.
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  #17  
Alt 28.09.2002, 13:52
Thorsten Kleinert Thorsten Kleinert ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von mh
Ich glaube wenn das passiert wäre, wäre die Mannschaft auseinander gefallen.

Das Problem ist doch eher ein rechtliches Problem wie ich schon oben geschrieben habe. Wenn der Regionalverband NTTV sich über seine Spielordnungen hinwegsetzt hat er ein Problem. Das ganze hat doch nur funktioniert weil niemand Rechtsmittel eingelegt hat. Warum nicht bleibt den betroffenen Vereinen überlassen. Dadurch dass der NTTV eine Lex Burgwedel beschlossen hat sind jetzt Mauscheleien Tür und Tor geöffnet.

Ich gründe jetzt irgendwo auf dem flachen Land einen Verein, werbe mit ausreichend Geld eine komplette Regionalligamannschaft ab und beantrage diesen Platz in der Regionalliga für den neuen Verein. Wie will der NTTV eine Ablehnung begründen?

Der TTVN hat diesen Fall in seiner Spielordnung vorgesehen und dort wäre ein korrekter Startplatz in der Verbandsliga möglich gewesen.

habe noch etwas vergessen, dieser Fall wie oben beschrieben geht grundsätzlich nicht. Die Spielklasse kann nur übertragen werden, wenn der Hauptverein seine TT-Sparte auflöst und den scheidenden Spielern schriftlich die Spielklassen sozusagen mitgibt (siehe TK Hannover vor ein paar Jahren). Gleiches gab es beim handball als Germania List seine 2. Damenmannschaft komplett an die SG Misburg verlor (Handball) und diese durch Vorstandsentscheid die damalige Oberliga mitnehmen durfte. Es geht aber auch, wenn der Verein aufgelöst wird.
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  #18  
Alt 28.09.2002, 16:59
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@mh
ich habe mit Interesse die Diskussion hier verfolgt.
Du magst zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes Recht haben. Man sollte aber gerade im Sport, nicht "typisch deutsch" an den Rechtsbestimmungen "kleben", sondern auch eine Interessenabwägung vornehmen können. Dazu gibt es ja auch immer wie z.B. im Steuerrecht sogenannte Härteklauseln. Wenn hier, wie dargestellt, wirklich kein anderer Verein geschädigt wurde, dann ist für mich im Interesse der betroffenen Sportlerinnen eine Ausnahmegenehmigung durchaus vertretbar. Es geht ja auch darum, dass in der Region eine gewisse Spielstärke gerade auch für aufstrebende Nachwuchsspielerinnen erhalten bleibt. Gerade im Damenbereich ist dies ja nicht so einfach.

Geändert von D.G. (28.09.2002 um 17:05 Uhr)
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  #19  
Alt 28.09.2002, 23:44
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Thorsten,
Warum der NTTV so entschieden hat weiss wahrscheinlich der NTTV selbst nicht.

Zunächst mal eines: Die Bestimmungen des NTTV sind nun mal so, dass es keine Härteklauseln gibt. Bestimmungen des TTVN oder gar des Niedersächsichen Handballverbands zählen hier Null.
Und zu dem Passus gekauft: Ich möchte hier niemand unterstellen, Geld bezahlt oder angenommen zu haben. Aber in der Vergangenheit gab es schon Fälle, bei denen es zusätzliche Aufsteiger gab, nur damit ein Verein "Ruhe hält". Auch das ist eine Art Kauf. Zitat eines Funktionärs bei einem derartigen Gespräch mir gegenüber: "Wir wären ihnen sehr verbunden wenn sie in dieser Angelgenheit nichts unternehmen würden und würden uns bei anderer Gelegenheit erkenntlich zeigen".


Im übrigen besteht in meinen Augen keinen Zweifel, dass der Start des TTK Großburgwedel in der Regionalliga sportlich absolut berechtigt ist, wie schon oben steht. Was ich anzweifle ist die Rechtsmässigkeit des Verfahrens. Aber da ging der NTTV ja schon öfters "Sonderwege".

Der NTTV hätte in meinen Augen nie und nimmer mit der derzeit geltenden Spielordnung dem TTK Großburgwedel den Start erlauben dürfen. Dazu hätte er die Spielordnung ändern müssen. Das hat er aber nicht getan.

Geändert von mh (29.09.2002 um 12:00 Uhr)
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  #20  
Alt 28.09.2002, 23:53
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Zitat:
Original geschrieben von D.G.
@mh
ich habe mit Interesse die Diskussion hier verfolgt.
Du magst zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes Recht haben. Man sollte aber gerade im Sport, nicht "typisch deutsch" an den Rechtsbestimmungen "kleben", sondern auch eine Interessenabwägung vornehmen können. Dazu gibt es ja auch immer wie z.B. im Steuerrecht sogenannte Härteklauseln. Wenn hier, wie dargestellt, wirklich kein anderer Verein geschädigt wurde, dann ist für mich im Interesse der betroffenen Sportlerinnen eine Ausnahmegenehmigung durchaus vertretbar. Es geht ja auch darum, dass in der Region eine gewisse Spielstärke gerade auch für aufstrebende Nachwuchsspielerinnen erhalten bleibt. Gerade im Damenbereich ist dies ja nicht so einfach.
DG,
Du magst zwar recht haben, aber ich habe es aufgegeben an die Vernunft zu glauben. Wenn es zu irgendwelchen Streitigkeiten kommt, bei dem sich dann Juristen der Sache annehmen zählt nur was schwarz auf weiss dasteht. Gerade der TTVN und bedingt auch der NTTV hat da schon einschlägige Erfahrungen gemacht.

In diesem Fall wäre es ein leichtes gewesen, die Spielordnung zu ändern. Aber die Funktionäre des NTTV haben anscheinenend bis heute noch nicht kapiert, dass die Spielordnung auch für sie gilt, obwohl oder weil sie sie entworfen haben. Genehmigt wurde sie aber auch dem Verbandstag des NTTV.
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