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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 04.02.2010, 14:06
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Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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Torsten von Bayern ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Noch ergänzend zu dem was Dirk gerade geschrieben hat:

- Wir sind ja nicht in der Ordentlichen, sondern in der Sportgerichtsbarkeit. Da dürfte ein Digitalfoto durchaus ausreichen.

- Die Unterschrift des gegnerischen MFs auf dem Spielbericht bedeutet NICHT, dass er den im Protest dargelegten Sachverhalt anerkennt. Er wird wohl vielmehr vom Spielleiter zu einer Stellungnahme aufgefordert und kann dann bestreiten, dass mit dem fraglichen Schläger gespielt wurde.
Daher ist eine Beweissicherung schon wichtig (Fotos oder Zeugen).

- Die Regelstellen dazu (alle sind bundesweit gültig):
-- Das Protestverfahren ist in WO A16 beschrieben.
-- Die Erlaubnis, dass man den gegnerischen Schläger untersuchen darf, steht in TT-Regel A 4.8 .
-- Die Feststellung, dass nur Beläge erlaubt sind, die auf der Belagliste stehen: TT-Regel B 2.1.3 .
-- Gültig sind bis 30.6.2010 die Belaglisten Nr. 30 und Nr. 30b .
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  #12  
Alt 04.02.2010, 14:18
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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klugscheisser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Das Foto für sich bringt nix, ich kann jederzeit ein anderes Foto vorlegen, bzw. das vorgelegte Foto anzweifeln. Im Endeffekt hilft nur der Apell an die Ehrlichkeit. Selbst ein bestellter OSR wirkt nir in diesem Spiel, im nächsten kommt wieder der Stinkefinger.

Verbotenen Schläger einzihen und nach Beweissicherung vernichten? Sinnvoll, geben aber die Regeln nicht her.

Also SR-Pflicht für alle Spiele, aber woher nehmen?

Welchen Sport treiben wir eigentlich?
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  #13  
Alt 04.02.2010, 14:27
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Torsten von Bayern ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
Das Foto für sich bringt nix, ich kann jederzeit ein anderes Foto vorlegen, bzw. das vorgelegte Foto anzweifeln.
Die Entscheidung über den Belag trifft ja der Spielleiter im Einzelfall, und es ist klar, dass ein solches Foto, zumal in Verbindung mit Zeugenaussagen, die Entscheidung erleichtert.

Denn oft genug geht es nur darum, dass niemand sich mehr so genau erinnern kann, was auf dem Schläger stand. Dieses Problem wird durch ein Foto umgangen.

Wir empfehlen in Bayern den Spielern ein solches Vorgehen ganz offiziell.
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  #14  
Alt 04.02.2010, 14:35
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Ja aber der Klugscheisser hat recht. Wenn man sich blöd stellen will bzw bescheissen nutzt son Foto vom belag wenig. da sagt der Protestierende hier das Foto vom Neubauer Boomerang. Und der Spieler sagt...nene ich hab auch nen Foto gemacht es war der Boomerang classic. hier das Foto und hier der schläger mit dem classic mit dem ich gespielt habe. und dann stehen am ende 6 zeugen zu dem einen und 6 zu dem anderen Foto da...wen es hart auf hart kommt. Und wenn man keine 6 zeugen hat die "lügen" egal von welcher seite dann braucht man auch kein foto weil dann reichen auch die (wahrheitsgemäßen) Aussagen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #15  
Alt 04.02.2010, 16:55
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Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Ein "unerlaubter" Belag kann vollkommen legal sein.

Nehmen wir den bekannten Superblock als Beispiel.

Ich behaupte mal, dieser Belag ist Regel konform imho. Er steht allerdings nicht auf der Zulassungsliste, aber ich behaupte mal wieder, seine Entfernung aus der Zulassungsliste war nicht Regel konform. Daher ist dieser Belag erlaubt. Man muss also 2 Sachen betrachten: den Belag und die Zulassungsliste.

1. Der Belag. Angeblich ist er zu glatt und erfühlt das Mindestreibungswert-Kriterium nicht. Sehr kurz: der Mindestreibungswert selbst ist illegal. In den Regeln ist er nirgendwo zu finden, dort gibt es überhaupt keine Einschränkung bezüglich Reibung. Zu finden ist er allerdings im "Technical Leaflet T4", was ihn aber nicht legal macht, weil "Technical Leaflet T4" den Regeln entsprechen muss, nicht umgekehrt.

2. Folglich ist dieser Belag regelwidrigerweise aus der Liste entfernt. Laut den Regeln, ein Belag darf nur aus der Liste entfernt werden, wenn sein Verbleiben dort schädlich für den Sport wäre. Ein Regel konformer Belag ist offensichtlich nicht schädlich für den Sport.

Fazit: nach den Regeln ist Superblock erlaubt.

P.S. Es wäre schön, wenn meine Opponenten auf "Argumentum ad hominem" verzichten würden. Danke im Voraus.
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  #16  
Alt 04.02.2010, 17:00
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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Es wir immer verrückter. Worauf soll man sich denn nun verlassen können?
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  #17  
Alt 04.02.2010, 17:15
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
Es wir immer verrückter. Worauf soll man sich denn nun verlassen können?
Gute Frage. Ich würde sagen, man sollte auf jeden Fall versuchen, die Regeln selbst kritisch zu lesen. Dabei auch berücksichtigen, dass möglicherweise nicht alles, was dort steht, Regel konform ist! Unbedingt "Chapter 1 - Constitution" der ITTF-Regeln lesen, wo beschrieben wird, wie die Regeln gemacht werden dürfen. Deutsche Übersetzung ist mir nicht bekannt.

Die Geschichte mit dem Mindestreibungswert ist nicht die einzige dieser Art, aber wir sollten in diesem Thema uns lieber nur auf die beschränken.
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  #18  
Alt 04.02.2010, 17:21
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

solche Regeln und Zusätze sind sinnlos. Eine Sportart, deren Regeln sinnlos sind, ist sinnlos.
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  #19  
Alt 04.02.2010, 17:25
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Ich behaupte mal, dass ich der König von Deutschland bin.



Wenn er nicht auf der Liste steht, ist er nicht erlaubt, da kannst du noch irgendwas behaupten!
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  #20  
Alt 04.02.2010, 17:35
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
solche Regeln und Zusätze sind sinnlos. Eine Sportart, deren Regeln sinnlos sind, ist sinnlos.
Die Verzweiflung ist verständlich, aber so weit darf sie trotzdem nicht führen.

Nicht alle Regeln sind sinnlos. Besser gesagt, es gibt einige regelwidrige Paragrafen und Zusätze imho.
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