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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #201  
Alt 01.04.2016, 22:25
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Zitat von urika Beitrag anzeigen
Aber sollte man nicht mal über eine Lockerung der Aufschlagregel nachdenken, wenn nahezu jeder falsch aufschlägt? Offensichtlich sind die aktuellen Aufschlagregeln nicht umzusetzen, weder von den Spielern, noch von den Schiedsrichtern.
Natürlich sind die Regeln umzusetzen. Allein der Wille würde schon genügen.
Bedauerlicherweise ist aus der Schiedsrichterperspektive nur schwer bis gar nicht zu erkennen, ob ein Aufschlag korrekt ist, und fast alle, auch "gestandene" SR lassen lieber das Spiel laufen statt zu "riskieren", sich die Finger zu verbrennen. Denn das Theater im wahrsten Sinne des Wortes ist vorprogrammiert, wenn ein SR z.B. seitlich geworfene Aufschläge moniert.
Zitat:
Zitat von urika Beitrag anzeigen
Tischtennis kann sich nicht so viele Schieds- und Linienrichter leisten wie Tennis. Wenn auf beiden Seiten in Verlängerung der Grundlinie ein Aufschlagrichter stehen würde, der aus diesem Blickwinkel die Korrektheit des Aufschlages hinsichtlich Verdecken und seitlichem Ballwurf beurteilt, dann wären die Aufschlagregeln eher durchsetzbar.
Zumindest in der TTBL wären die zusätzlichen SR-Kosten lächerlich gering im Vergleich zum Gesamtbudget der Vereine. Aber wenn die dortigen Entscheider bereits über eine Reduzierung der SR konkret nachgedacht haben, um die SR-Kosten zu senken (wir sprechen hier von ca. 500 € pro SR pro Saison und Mannschaft), dann erscheint mir ein zusätzlicher SR illusorisch und Kostengründe nur vorgeschoben.
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  #202  
Alt 05.04.2016, 14:06
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AW: Die Einhaltung der Aufschlagregeln: Eine Analyse von 10 Topspielern der EM 2015

Die aktuelle Regel ist an und für sich gar nicht so schlecht. Sie besagt ja nicht nur, dass korrekt aufzuschlagen ist sondern auch, dass der Spieler dafür Sorge zu tragen hat, dass der Schiedsrichter sich zweifelsfrei sicher sein kann, dass der Aufschlag korrekt ist. Somit würde es eigentlich ausreichen, wenn der Schiedsrichter alles im Grauzonenbereich konsequent ahnden würde. Dass die Schiedsrichter dies nicht tun, ist das eigentliche Problem bzw. wenn sie's mal tun, sind sie nicht wirklich konsequent und dann auch noch oftmals die Buhmänner.
Man müsste aus meiner Sicht einfach mal eine konsquentere Umsetzung bei den Schiedsrichtern forcieren. Reklamierende Spieler sollten dann auch relativ zügig eine gelbe Karte erhalten. Was da von den Spielern auf internationaler Bühne teilweise geboten wird, ist unter aller Sau.
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  #203  
Alt 05.04.2016, 15:09
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AW: Die Einhaltung der Aufschlagregeln: Eine Analyse von 10 Topspielern der EM 2015

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Die aktuelle Regel ist an und für sich gar nicht so schlecht. Sie besagt ja nicht nur, dass korrekt aufzuschlagen ist sondern auch, dass der Spieler dafür Sorge zu tragen hat, dass der Schiedsrichter sich zweifelsfrei sicher sein kann, dass der Aufschlag korrekt ist. Somit würde es eigentlich ausreichen, wenn der Schiedsrichter alles im Grauzonenbereich konsequent ahnden würde.
In der üblichen deutschen Rechtsprechung heißt es doch "im Zweifel für den Angeklagten". Das wird hiermit ins Gegenteil verkehrt.
Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Dass die Schiedsrichter dies nicht tun, ist das eigentliche Problem bzw. wenn sie's mal tun, sind sie nicht wirklich konsequent und dann auch noch oftmals die Buhmänner.
So ist es.
Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Man müsste aus meiner Sicht einfach mal eine konsquentere Umsetzung bei den Schiedsrichtern forcieren. Reklamierende Spieler sollten dann auch relativ zügig eine gelbe Karte erhalten. Was da von den Spielern auf internationaler Bühne teilweise geboten wird, ist unter aller Sau.
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  #204  
Alt 05.04.2016, 19:19
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AW: Die Einhaltung der Aufschlagregeln: Eine Analyse von 10 Topspielern der EM 2015

Im Zweifel für den Angeklagten gilt ja prinzipiell auch, aber an anderer Stelle. Passender wäre der Vergleich mit einem Formfehler oder Versäumen einer Frist in einem Verfahren. Da wird auch im Zweifel nicht automatisch für den Säumigen entschieden, sondern bestimmte Ansprüche erlöschen einfach. Auf unser Beispiel bezogen: ist der Aufschlag nicht sicher gut, weil er nicht zu beurteilen ist, soll er abgezählt werden. Wenn der Aufschlag gut beurteibar ist (vorgegebene Form ist eingehalten), dann gehen nicht sichtbare/nicht gesehene Verstöße ja auch durch und damit wird für den "Angeklagten" entschieden.
__________________


Geändert von Setz-It (05.04.2016 um 20:06 Uhr)
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