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#201
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Zitat:
Spielt also meist keine Rolle. Es ist purer Aktionismus, keine Sinnhaftigkeit. |
#202
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Auch hier stimme ich voll zu.
Ändert aber nichts an meiner Aussage - da es eben aktuell so gehandhabt wird, ist jeder selbst schuld, wenn er in der aktuellen Situation ins Ausland geht ![]()
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Wer Sahne will muss Kühe schütteln! Geändert von nevada (21.11.2020 um 15:45 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt |
#203
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Und das ist eben gerade nicht so. Was heißt selbst schuld? Wir hatten ja genau die Situation und unser Gegner konnte schlichtweg unter Hinweis auf den Aufenthalts im Ausland und die dann zwingende vorsorgliche Quarantäne ein Spiel verlegen lassen.
Es ist gerade eben nicht persönliches Pech, wenn man das macht, sondern das Pech wird sozialisiert.
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Gänzlich frei von Signaturen... Geändert von nevada (21.11.2020 um 15:45 Uhr) Grund: Vollzitat entfernt |
#204
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Weshalb war er denn im Ausland?
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Wer Sahne will muss Kühe schütteln! |
#205
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Zitat:
Beim Hinsetzen = Maske ab. FAZIT: CORONA ist nur beim Laufen + Stehen gefährlich. Beim Marktbesucht im Freien 7:00 h bis 14:00 h = Masken auf. 2 Meter im Cafe neben dem Marktgelände = Maske ab. FAZIT: CORONA innerhalb eines abgegrenzten Territoriums gefährlich aber nur bis 14:00 h - danach ungefährlich. Sperrstunde in Kneipen und Bars 0:00 h. FAZIT: CORONA ist erst ab 0:01 h gefährlich. Private Feiern bis max. 25 Personen. FAZIT: CORONA ist erst ab 26 Personen gefährlich. Feiern außerhalb des privaten Bereits max. 50 Personen FAZIT: CORONA ist outdoor erst ab 51 Personen gefährlich. Quarantäte für Urlaubsrückkehrer, jedoch nicht für einreisende Migranten. FAZIT: CORONA ist bei Kontakt mit einreisenden Migranten ungefährlich Was Obduktionen offenbaren: Es ist kein gesunder Mensch an dem Virus gestorben. Alle hatten schwerwiegende Vorerkrankungen (Prof. K.Püschel). Masken schützen nur vor Bußgeld und sozialer Ächtung. NICHT VOR VIREN. GESAMTFAZIT: Wir werden ganz offenkundig auf´s Feinste verarscht. Wer nach Sinnhaftigkeit fragt, ist bei Funktionären / Politiker in der Regel immer falsch. Wenn das so weitergeht, treffe ich für mich die Entscheidung, mich nur noch privat zum Tischtennis zu treffen also ohne Verband.
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"Schnitt egal" Geändert von ahbeck (03.10.2020 um 20:43 Uhr) |
#206
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
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Gänzlich frei von Signaturen... |
#207
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
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#208
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Zitat:
sehr zutreffend analysiert. So langsam scheint auch ARD wach zu werden.https://www.youtube.com/watch?v=pn8zQ7qY_fY https://www.youtube.com/watch?v=lxV7mM0WdmY Geändert von Neubaur (07.10.2020 um 17:56 Uhr) |
#209
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
I h r g u t e s R e c h t !
Führen Sie diese Information mit sich. Legen oder lesen Sie sie ggf. vor. ____________________________________________________________ Quelle(n): u.a. www.klagepaten.eu. Keine Gewähr. Keine Rechtsberatung. Keine medizinische Beratung. Konsultieren sie immer einen Arzt/Anwalt. Kann sich ändern. Stand 17.09.2020 Rechtliche & Medizinische Hinweise zur sog. *Maskenpflicht* NIEMAND muß MASKE tragen NIEMAND muß BUSSGELD zahlen NIEMAND muß aus dem GESCHÄFT,RESTAURANT oder BUS _____________________________________________________________ In Deutschland gibt es keine Maskenpflicht im Freien und eine Maske ist in Räumen nicht grundsätzlich verpflichtend. Wer sich nicht gegen Unrecht wehrt, ist auch ein Täter. Alltags-Masken sind Unrecht und nicht nur medizinisch falsch. Sie machen Gesunde, Kinder krank und schützen nicht gegen Viren. Masken sind einzig ein Ausdruck sinnloser staatlicher Kontrolle und das lassen wir uns nicht gefallen. Was aber ist zu tun? Medizinische Fakten. Unzählige Studien zeigen, daß die sog. Alltagsmasken für Gesunde (Erwachsene, Kinder) medizinisch nicht nur ohne Nutzen, sondern nachweislich schädlich sind. Die annehmbar erste Tote (13 J. Schülerin) durch die Maske ist zu beklagen. Masken schützen nachweislich nicht vor Viren. Auf den Gebrauchsanweisungen der Masken ist dies vermerkt, keine Zertifizierung, keine CE Nummer. Gehören sie zu immungeschwächten Risikogruppen, bleiben Sie bitte zuhause. Nur das schützt. Haben Sie trotz dieser Informationen Sorge und Angst, so halten Sie bitte Abstand. Bei Husten und Niesen halten sie die Hand vor den Mund und/oder wenden sich ab. Das allerdings haben wir schon immer so gemacht. Auch ohne staatliche Verordnung. Bitte beachten Sie: In allen Corona-Verordnungen der Länder bestehen sog. Ausnahme-Tatbestände, wie z.B. Behinderungen oder medizinische Gründe. Medizinische Gründe können z.B. sein: Panik bzw. Angststörungen, körperliche oder seelische Belastungsreaktionen (ICD F43.9), Kopfschmerzen, Alterschwäche (ICD R54), Unwohlsein, Ermüdungssyndrom (F48.0), Erschöpfung und/oder Ermüdung bei Schwangerschaft (ICD 026.88), oder bei Hitze (ICD T 67.), subjektive und/oder objektive Atemnot, Schwindel, Übelkeit, um nur einige zu nennen. Wichtig: Alle Beschwerden können natürlich auch unvorhergesehen z.B. unmittelbar erst bei dem Betreten eines Geschäftes auftreten. Es kann und muß hier aufgrund der akuten und plötzlich aufgetreten Beschwerden kein ärztliches Attest geben. In einigen Verordnungen sind neben medizinischen zusätzlich *sonstige Gründe* benannt. Worte an die Ordnungskräfte (z.B. Polizei / Ordnungsamt): - Sie sind verpflichtet Ihren Dienstausweis solange zu zeigen, bis er abgeschrieben wurde. - Ich muß mich NUR ausweisen. Allem anderen stimme ich nie zu und äussere mich zu nichts. - Sollten Sie u.a. gegen o.g. genannte Rechtsvorschriften verstoßen und/oder mich in jedweder Form z.B. körperlich/seelisch nötigen, stelle ich unmittelbar Strafantrag und! Strafanzeige wegen u.a. der Verletzung benannter Rechtsvorschriften bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Dies kann u.a. zu negativen Folgen (Diziplinarverfahren, Degradierung, Gehaltskürzungen) wegen offensichtlicher Nichtkenntnis einschlägiger Rechtsvorschriften in Tateinheit mit Nötigung im Amt und Verfolgung Unschuldiger (StGb §344) in Ihrer Personalakte führen. - Bedenken Sie immer die Verhältnismäßigkeit all Ihrer Maßnahmen. Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet. Sie haben auf die Verfassung und NICHT auf unverhältnismäßige Verordnungen/Anordnungen geschworen. Zu den Alltags-Masken * Die Rechtslage 1. Ich darf und werde keine Maske tragen. 2. Ich muß auch keine Gründe benennen und niemand darf mich nach Gründen fragen. Schon die Frage nach Gründen widerspricht dem Datenschutz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dies stellt damit eine justiziable Diskriminierung dar. Private Sicherheitsdienste, Ladenbesitzer, Privatpersonen, als auch Polizisten oder andere Ordnungskräfte sind nach keiner Corona Verordnung berechtigt oder gar verpflichtet nach den Gründen zu fragen, warum eine Person keine Maske tragen darf. 3. Ich muß auch weder Privatpersonen, noch Polizisten ein Attest vorlegen. Sicherheitsdienste, Ladenbesitzer, Privatpersonen oder Polizisten sind nicht berechtigt oder verpflichtet Atteste oder andere Nachweise zu verlangen. Dies widerspricht dem Datenschutz und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es darf auch KEINE DIAGNOSE auf einem Attest vermerkt sein. Dies widerspricht u.a. Gesetzen zur ärztl. Schweigepflicht und stellt eine Straftat nach StgB § 203 dar. Schulen/Lehrer sind nicht berechtigt Diagnosen zu fordern, zu überprüfen. 4. Sie dürfen mich auch nicht des Geschäftes, des Restaurants, eines Busses oder aus anderen öffentlich zugänglichen Räumen verweisen. Hier besteht ein eingeschränktes Hausrecht. (siehe u.a. Urteil vom 3. 11.1993, 8. Zivilsenat, VIII ZR-BGHZ 124 8ZR106/93, BGH, NJW, 188 f.m.w.N.). Etwaige andere Anweisung von z.B. einer Geschäftsleitung sind rechtwidrig und ziehen ggf. eine Klage nach sich, da in grundsätzlich öffentlich zugänglichen Einrichtungen mit sog. allgemeinem Publikumsverkehr, wie z.B. Geschäften, Restaurants, Supermärkten, öffentlicher Nahverkehr, die also eine öffentlich zugängliche Dienstleistungen jedem Kunden anbieten ein eingeschränktes Hausrecht gilt (siehe u.a. Urteil vom 3. 11.1993, 8. Zivilsenat, VIII ZR-BGHZ 124 8ZR106/93, BGH, NJW, 188 f.m.w.N.). Wenn Sie mich dennoch nötigen und/oder mich damit nicht am öffentlichen Leben teilhaben lassen, z.B. am Einkaufen, Restaurantbesuch, und/oder mir gar Hausverbot erteilen, stellt dies eine u.a. eine Diskriminierung nach AGG dar und ich behalte mir vor Sie bzw. die Verantwortlichen wegen Nötigung und/oder auf Schadenersatz/Entschädigungszahlung nach AGG und/oder ggf. nach §1004 BGB i.V.m. Art. 2 Absatz 2 i.V.m. Art. 1 Abs. 2 Grundgesetz (GG) verklagen.* zu verklagen. (Quelle: www.fachanwalt.de) 4. Keine Angst, Sie müssen als Verantwortlicher / Geschäftsinhaber kein Bußgeld zahlen. Sie sind ihrer Verpflichtung nachgekommen, in dem sie den Kunden (ggf. unter Zeugen) hingewiesen haben. (Ausnahmen sind hier Saarland und Mecklenburg Vorpommern.) 5. Sollten Sie oder Andere Corona-Angst haben, halten sie einfach Abstand. Und bleiben sie vor allem immer freundlich. Denn noch sind Menschen unter einander freundlich und der Kunde König. Hieran hat sich auch in Corona Zeiten nichts geändert. 6. Beharren sie oder ihre Geschäftführung trotz ausführlicher Rechtsaufklärung auf den Rechtsverstößen verständige(n) ich/sie die Polizei. Diese benötige ich vor allem als Zeugen ihrer Rechtsverstöße, die konsequent über z.B. Klagepaten.eu verfolgt werden. Tipp: Holen sie bei Problemen immer die Polizei. Auch als Zeugen der häufigen Rechtsverstöße in Geschäften, Restaurants, Busse, Bahnen usw. Vielen Dank. Quellen: fachanwalt.de, klagepaten.eu, BGH, Corona-Verordnungen, persönlich bek. Richter, Anwälte, u.a. Urteil vom 3. 11.1993, 8. Zivilsenat, VIII ZR-BGHZ 124 8ZR106/93, BGH, NJW, 188 f.m.w.N.
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"Schnitt egal" Geändert von ahbeck (09.10.2020 um 07:46 Uhr) |
#210
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Junge, treiben sich hier Kaputte rum.
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