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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#231
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
Hoffentlich nicht
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#232
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
Dann wäre der Fehler aber auch in der Verordnung.
§ 14 Kultur-, Freizeit- und sonstige Einrichtungen sowie Verkehrswesen (1) Der Betrieb von Kultureinrichtungen wie Galerien, Museen, Gedenkstätten, Archiven, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen, Messen, Ausstellungen und Kongressen, Sportstätten, Bädern und Badeseen mit kontrolliertem Zugang, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischen Bus-, Bahn- und Seilbahnverkehren, Skiaufstiegsanlagen und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitparks, zoologischen und botanischen Gärten, Hochseilgärten und ähnlichen Einrichtungen ist für den Publikumsverkehr in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist, in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist; im Freien ist nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet, in den Alarmstufen zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nicht gestattet ist. Die Frage wäre dann was sind Vereins- und Sportveranstaltungen § 10 Veranstaltungen (1) Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadt- und Volksfeste, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen sind in der Basisstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist; dies gilt auch bei Veranstaltungen im Freien ab 5.000 Besucherinnen und Besuchern oder bei Veranstaltungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, in der Warnstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur nach Vorlage eines PCR-Testnachweises gestattet ist; bei Veranstaltungen im Freien ist nicht-immunisierten Personen der Zutritt nur nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet, in der Alarmstufe zulässig, wobei nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern der Zutritt nicht gestattet ist, in der Alarmstufe II zulässig, wobei der Zutritt nur immunisierten Besucherinnen und Besuchern nach Vorlage eines negativen Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet ist. Die Schnellübersicht entspricht ja nur genau diesem Text bisher.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#233
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
§14
Der BETRIEB von Sportstätten Bedeutet aus meiner Sicht nur, dass man die Sporthalle für eine Sportveranstaltung aufsperren darf. §10 regelt wie die Sportveranstaltung abzulaufen hat. |
#234
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
Ich glaube, es wäre sinnvoll, die Länderverordnungen auch in den Länderforen zu diskutieren. Sonst ist bald die Verwirrung vollständig.
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Stopp dem Windelmüll! |
#235
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
§10 ist für Veranstaltungen. Dort gilt 2G+.
Training und Verbandsspiele sind nach meiner Interpretation keine Veranstaltungen. Somit gilt 2G. |
#236
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
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#237
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
Der bayerische Fußballverband führt 2G plus ein (für outdoor!)
https://www.fupa.net/news/asv-neumar...ng-ueb-2820453 Da sehe ich für Tischtennis mal vorsichtig schwarz… |
#238
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
Vieles ist hier spekulativ! Ich warte geduldig auf die Information meines Tischtennis Landesverband TTVN, welche Bedingungen für unseren Sport gelten und wie es dann in meinem Kreis ungesetzt wird. Alles andere bringt mich informativ nicht weiter! Leider!
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#239
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
Der badische Tischtennisverband hat eben per E-Mail informiert, es bleibt bei 2G:
Zitat:
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#240
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AW: Weiterführung, Unterbrechung oder Abbruch des Spielbetriebs in der aktuellen Saison 2021/2022
in den FAQ's Baden-Württemberg zur Coronaverordnung steht in der Rubrik
Was gilt beim Sporttreiben? Alarmstufe und Alarmstufe II: In geschlossenen Räumen gilt die 2G-Regel. Im Freien gilt die 3G-Regel * wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist. Für am Ligabetrieb oder an Wettkampfserien teilnehmende Sportlerinnen und Sportler sowie für die sonstigen daran Mitwirkenden, die nicht Beschäftigte sind (zum Beispiel Verbandstrainerinnen und -trainer, Schieds- sowie Kampfrichterinnen und -richter) ist abweichend von der allgemeinen Regelung in der Warnstufe in geschlossenen Räumen ein Antigen-Testnachweis ausreichend. In der Alarmstufe gilt auch bei Wettkampfserien oder beim Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises und in geschlossenen Räumen 2G. Das würde auf 2G hindeuten und dann wäre alles was ich vorhin geschrieben habe nichtig und ich hätte mich sehr gerne geirrt. |
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