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Umfrageergebnis anzeigen: Wie würdet Ihr Euer politisches Interesse einschätzen? | |||
ich bin politisch interessiert | 193 | 57,10% | |
ich bin teilweise politisch interessiert | 97 | 28,70% | |
ich interessiere mich nicht für Politik | 19 | 5,62% | |
ich verweigere die Aussage | 29 | 8,58% | |
Teilnehmer: 338. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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AW: DER Thread für politisch Interessierte
Zitat:
Quelle: http://www.urbia.de/magazin/recht-un...wissen-muessen Die elterliche Aufsichtspflicht All dies regelt die elterliche Aufsichtspflicht. Sie ist ein Teil der in § 1631 BGB geregelten Personensorge und der elterlichen Fürsorgepflicht, die ganz allgemein das Recht und die Pflicht von Eltern umfasst, ihre Kinder zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen. Die Aufsichtspflicht verfolgt grundsätzlich zwei Ziele: Minderjährige sollen vor Schäden bewahrt werden, die sie sich selbst oder die ihnen Dritte zufügen können. Andersherum sollen aber auch Dritte vor Schäden, die ihnen durch die „Gefahrenquelle Kind“ drohen können, geschützt werden. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann sowohl strafrechtlich wie zivilrechtlich weit reichende Konsequenzen nach sich ziehen. Verursacht ein Kind einen Schaden oder verletzt es sich, müssen die Eltern beweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht korrekt erfüllt haben. Bei Unfällen tritt zwar zunächst die Krankenversicherung ein, doch die erhebt Regressansprüche, wenn Eltern ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Hüten die Großeltern, Freunde oder eine Tagesmutter das Kind, übernehmen sie damit automatisch auch die Aufsichtspflicht. Das gilt auch beim Kindergeburtstag: Die Eltern des Geburtstagskindes haften nicht nur für den eigenen Sprössling, sondern auch für die kleinen Gäste. |
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AW: DER Thread für politisch Interessierte
Ich glaube noch nicht mal, dass ihr so weit auseinander seid.
Allen ist wohl klar, dass es sich hier um ein tragisches Unglück handelt. Allen ist wohl klar, dass solche Unglücke zwar theoretisch vermeidbar sind, dass es aber in der Realität eher eine Frage von Glück ist, ob man in Situationen der Unachtsamkeit von schwerwiegenden Folgen verschont bleibt. Den Unterschied in der Beurteilung sehe ich in erster Linie darin, dass Du das Signal das von einer solchen Schuldzuweisung ausgeht als verheerend einstufst, während WFB und mithardemb es eher auf diesen einen Fall beschränken und sich sagen, dass hier ein Versäumnis mit einer geringen Strafe belegt wurde. Tendenziell würde ich eher Deiner Sichtweise folgen, weil ich glaube, dass jedes einzelne Unglück im Grunde vermeidbar ist, es aber unvermeidlich sein wird, dass es weiterhin solche gibt. Von "Schuld" und "Strafe" in einem solchen fall zu sprechen ist m.E. einfach völlig falsch. Ich kann aber auch nachvollziehen, dass man es auch als falsches Signal verstehen kann, wenn die Vermeidbarkeit keine Rolle spielt und man somit Wachsamkeit und Sorgfalt nicht den Stellenwert einräumt, den sie haben sollten. Letztlich zweifle ich aber eben auch an der Sinnhaftigkeit eines solchen Urteils, das nur einen Sündenbock sucht. Was soll man (oder auch der Betroffene) daraus lernen ? Anfassen eines Tores nur nach schriftlicher Aufforderung mit Unterschrift unter der dazugehörigen Belehrung über das ordnungsgemäße Aufrichten eines Tores und den damit verbundenen Gefahren ? Ich kann nicht beurteilen ob dieser Betreuer gut, mittelmäßig oder mangelhaft seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist, ich kann aber sehr wohl beurteilen, dass mit etwas Pech so etwas tagtäglich überall und jedem passieren kann. Bislang hatte ich immer Glück, sowohl was meine eigenen Unvorsichtigkeiten betrifft, als auch bei Ausübung von Aufsichtspflicht bei meinen Kindern oder im Verein. Andere hatten das Glück nicht. Und da sehe ich es so wie Bretti - die sind gestraft genug. |
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AW: DER Thread für politisch Interessierte
Ja ja, nur wie sieht es in der Praxis aus?
Ich bzw meine Frau sind noch nie von der KK mit Regressansprüchen belangt worden, wenn wir mal zum Arzt sind weil sich unser Sohn während unserer Aufsichtspflicht verletzte. Waren zum Glück nur Bagatellen, aber durchaus Vermeidbares war da auch mal dabei. Hier mal ein wahllos gegoogletes Beispiel für eine echte Tragödie. http://www.augsburger-allgemeine.de/...d25284256.html Ganz sicher auch vermeidbar wie vielleicht auch die Geschichte mit dem Fußballtor. Von einer Klage lese ich da allerdings nichts - mag aber durchaus sein, dass es die später noch gab... |
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AW: DER Thread für politisch Interessierte
Zitat:
Und wenn die Eltern die Aufsichtspflicht abgegeben haben, dann gibt es ja nicht nur die Krankenkasse als wahrscheinlichen Kläger, sondern eben auch die Eltern. |
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AW: DER Thread für politisch Interessierte
Na ja, das mag für "Bagatellunfälle" zutreffen, bei Unfällen mit toten Kindern sicher nicht, denn derartige Todesfälle werden immer untersucht.
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Zitat:
Wenn ein wirkliches Unglück geschieht, bei dem ein Kind wirklich derbe zu Schaden kommt oder gar stirbt, hast du meines Wissens nach als Angehöriger (In dem Fall sprich Eltern) zwar die Möglichkeit bei der Polizei eine mögliche Straftat anzuzeigen, falls die Polizei nicht schon selbst tätig geworden ist, was bei derbe zu Schaden gekommenen Kindern bzw gar zu Tode gekommenen Kindern sehr unwahrscheinlich ist, woraufhin die Polizei die Staatsanwaltschaft einschaltet die dann ihrerseits prüft ob ein ausreichender Tatverdacht gegeben ist um weiter zu ermitteln und von Staatswegen Klage zu erheben und als Nebenkläger wegen möglicher Regressansprüche in einem weiteren zivilrechtlichen Prozess gelten zu machen, aber strafrechtlich ist meines wissens nach immer die Staatsanwaltschaft nötig um zu klagen. Mir sind bezüglich derbe zu Schaden bzw zu Tode gekommener Kinder, die durch die Eltern verursacht wurden nur solche Klagen bekannt, in denen die Eltern richtig derbe Dreck am Stecken hatten. Z.B. verhungern lassen, Kleinstkinder zu Tode schütteln usw. Der ganze unfassbare Wahnsinn halt. Bei zu Tode gekommenen Kindern durch Unfallcharakter, wie z.B. die Sache mitr dem Fußballtorm dem Ertrinken in einem See - auch wenn dort das Schwimmen grundsätzlich verboten war -, oder dem unabsichtlichen Überfahren des eigenen Kindes, ist mir persönlich kein Fall einer Klageerhebung oder gar Verurteilungen bekannt. Derartige Klagen und Verurteilungen kenne ich nur, wenn Dritte die Aufsichtspflicht für fremde Kinder hatten. Genau damit tue ich mich furchtbar schwer und es geht mir keineswegs darum, dass ich einem Freibrief für alle, die sich bereiterklären die Aufsichtspflicht für Fremde Kinder zu übernehmen - gleich ob nun bei einem ehrenamtlichen Engagemet, bei einer Gefälligkeit unter Freunden/Nachbarn oder gar beruflich - richtiger fände. Wenn ein wirklch derbes Verschulden vorliegt, bin ich der Meinung, dass alle gleich behandelt werden müssten. Egal ob's nun durch die eigenen Eltern verschuldet wurde oder wenn auch immer. Genau so bin ich der Meinung, dass die Aufsichtspflicht Dritter nicht höheren Ansprüchen unterliegen darf als die der Eltern. Ob das von den Gesetzestexten her nun eigentlich auch so geregelt und gemeint ist, weiß ich nicht genau. Nur bin ich mir ziemlich sicher, dass in der Praxis für mich nicht einsehbare Unterschiede gemacht werden. Als Vater und jemand, der 'ne ganze Zeit lang ehrenamtlich auch fremde Kinder betreut hatte, stehe ich da eigentlich zwischen den Stühlen. Nach diesem nun wahrgenommenem Urteil, weiß ich, dass ich mir ein nochmaliges, derartiges Engagement mehr als dreimal überlegen würde. IMHO ist da der Gesetzgeber gefordert... Geändert von User 17544 (31.10.2014 um 13:44 Uhr) |
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AW: DER Thread für politisch Interessierte
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Sprich, wenn die eigenen Eltern die Aufsichtpflicht selbst ausüben und es passiert was, wird in der juristischen Praxis anders damit umgegangen als wenn Dritte die Aufsichtspflicht übernommen haben. Auch wenn wie "mithardemb" richtig feststellte, dass hier niemand genaue Details kennt, sehe ich es weiterhin so, dass dem 26-Jahre jungen Trainer wegen dem was offensichtlich ist (Und das ist, dass er die Jungs nicht dazu animiert oder gar verlangt hat das Tor ohne sein Beisein auf- oder abzubauen, was eh völlig egal ist.), niemals der Prozess hätte gemacht werden dürfen. Dass dabei ein 7-Jähriger, der mit der Trainingsgruppe selbst gar nichts zu tun hatte, dabei auf so tragische Weise getötet wurde, ist traurig genug. Warum dann dem jungen Trainer nun vom Gericht sogar noch die Aufsichtspflicht für diesen 7-Jährigen auferlegt wurde, ist zudem auch sehr fragwürdig. Wo soll das hinführen, wenn für derart bedauerliche, tragische Unfälle die Trainer verantwortlich gemacht werden? Als Trainer darauf zu hoffen, dass einem das Glück nicht verlässt, scheint mir ein genau so schlechter Ratgeber zu sein wie von nun an überzureagieren. Hätte er z.B. den 7-Jährigen wegschicken sollen? Mit dem hatte er ja eigentlich nichts zu tun. Sicher nicht, der hatte auf seinen großen Bruder gewartet und wurde dementsprechend geduldet. Völlig normal halt... Puh, mir wird jetzt noch ganz anders, wenn ich an die Zeit denke, in der ich an einer Grundschule bei der Umsetzung zur offenen Ganztagsschule mit einer TT-AG aushalf. Irgendwann war mal aus einem heute mir nicht mehr bekannten Grund die Turnhalle nicht nutzbar und damit die Kids trotzdem beschäftigt waren, bin ich mit ihnen durch einen angrenzenden, hügeligen Wald zu einem nahegelegenen Spielplatz gelaufen. Ein kleines Mädchen ist etwas übermütig durch den Wald geflitzt, dabei dann trotz Ermahnung sich doch bitte etwas zu zügeln bis wir auf dem Spielplatz sind auf einem unterm Laub nicht sichtbaren Ast ausgerutscht und die Böschung runtergebollert. Die hätte sich auch den Hals brechen können. Hat sie zum Glück nicht, denn ansonsten hätte mir die Staatsmacht daraus möglicherweise einen Strick gedreht, denn vermeidbar ist im Nachhinein betrachtet so ziemlich alles... Geändert von User 17544 (31.10.2014 um 14:38 Uhr) |
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AW: DER Thread für politisch Interessierte
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Was sollte der Gesetzgeber denn machen? |
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AW: DER Thread für politisch Interessierte
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Außerdem darf man auch nicht komplett außer acht lassen, dass das Problem mit der Aufsichtsplficht ja nicht nur bei organisierten Veranstaltungen eines Vereines zutrifft. Wie sollte man denn verfahren, wenn ein Nachbar auf ein Kind aufpaßt und da der Aufsichtspflicht nicht genügt. Zitat:
Aus welchen Gesetz genau liest du das heraus? |
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AW: DER Thread für politisch Interessierte
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Ich kenne leider einen ähnlich gearteten Fall bei dem die Großmutter ihre Enkelin überfahren hatte. Auch diese wurde verurteilt. |
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