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Saarländischer TTB präsentiert von Leidinger Hotel Event Restaurant

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  #21  
Alt 16.12.2012, 21:26
PPPP PPPP ist offline
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PPPP ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Sind wir denn beim Fußball ?

Zieht man die Strafordnung des STTB zu Rate, ergeben sich folgende Möglichkeiten:

2. Strafen
Verstöße können mit folgenden Strafen geahndet werden:
a) Punkt- bzw. Spielverlust
b) Verweis
c) Geldstrafen bis 500,00 Euro
d) Sperren bis zu einem Jahr gegen Spieler/Innen, Mannschaften und Abteilungen/Vereine
e) Platzsperren bis zu 6 Monaten
f) Ausschluss aus dem STTB (Vereine/Abteilungen und oder Vereinsmitglieder)
g) Mitglieder der Verwaltungsorgane des STTB können bei Nichtbefolgung ihrer Anordnungen
Ordnungsstrafen bis zu 25,00 Euro verhängen
h) Sperren gegen Spieler/Innen von Auswahlmannschaften des STTB für die betreffende
Veranstaltung durch Mannschaftsführer, Betreuer, Verbandsorgane wegen unsportlichen
Verhaltens
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  #22  
Alt 17.12.2012, 08:59
Zebraka Zebraka ist offline
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Zebraka ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Sind wir denn beim Fußball ?

Es geht hier aber um ein Nichtvereinsmitglied!!

Alle Vereinsmitglieder sei es von Roden oder Gersweiler haben sich nicht überaus unsportlich verhalten.
Möge ich auch den Spielabbruch für nicht in Ordnung finden, so war kein Spieler in der Halle überaus aggressiv gegenüber seinem Gegner!!
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  #23  
Alt 17.12.2012, 10:49
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)Fastest115 ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Sind wir denn beim Fußball ?

Auch dann kann es zu STrafen kommen.
1. Natürlich zivilrechtlich gegen die Person.
2. Wenn man mal die analogie zum Fußball nimmt. Auch dort könnenVereine bestraft werden wenn ihre Fans die auch keine Vereinsmitglieder sind "randalieren".
3. Randalierende Personen können da zb auch ein generelles Stadionverbot bekommen.

Da ist dann der Hausherr (Gastgebender Verein) in der Pflicht dafür zu sorgen das dem Gast in der Halle nichts "passiert"

Er hätte zB nach en ersten Aggressionen ja die betreffenden Personen der Halle verweisen können, damit der weitere Ablauf gesichert ist
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
Me too ... TT Classic rules
TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.

Geändert von Fastest115 (17.12.2012 um 10:53 Uhr)
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  #24  
Alt 17.12.2012, 11:16
PPPP PPPP ist offline
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PPPP ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Sind wir denn beim Fußball ?

Dazu gibt es in der Rechts- und Disziplinarordnung zu lesen:

7. Disziplinarverfahren
Prinzipiell gelten nachfolgende Bestimmungen analog auch für das Berufungsverfahren gegen
Disziplinarentscheidungen, sofern unter nicht gesonderte Bestimmungen aufgeführt sind.
Die Disziplinargewalt von Sportgerichten im STTB beschränkt sich auf Mitglieder des STTB und
deren Angehörige sowie auf die Mitarbeiter der Vorstände, der Ausschüsse und der Rechtsorgane
des STTB und seiner Gliederungen. Ein Disziplinarverfahren kann sich immer nur gegen einen
Beschuldigten richten. Jeder kann einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim
zuständigen Sportgericht stellen.
7.1 Sachliche Zuständigkeit
Die Disziplinargewalt des für die jeweilige Ebene zuständigen Sportgerichts bzw. des Sportgerichts
des STTB erstreckt sich auf
7.1.1 sportliche Veranstaltungen, Sitzungen und Tagungen
7.1.2 Verstöße gegen Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen des STTB und seiner Gliederungen
7.1.3 finanzielle Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem STTB und seinen Gliederungen
7.1.4 allgemeine Verstöße von STTB-Mitgliedern bzw. deren Angehörigen gegen die sportliche Disziplin;
dies sind u.a.:
a) Beleidigung, Bedrohung, Nötigung oder Gefährdung der Gesundheit von Spielern, Trainern,
Betreuern, Offiziellen, Schiedsrichtern oder Zuschauern oder Tätlichkeiten gegen diesen
Personenkreis,
b) Nichtbefolgung von Anordnungen der Schiedsrichter
c) Schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruches.

Im übrigen sind alle diese Dokumente auf der STTB-Homepage einsehbar.
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  #25  
Alt 17.12.2012, 11:18
User 765 User 765 ist offline
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?

Da lag ich wohl ziemlich falsch: gerade wurde das Spiel wegen schuldhaftem Spielabbruch mit 9:0 für Gersweiler gewertet.

Interessant... Hätte nach Durchlesen der Strafordnung nicht gedacht, dass diese Entscheidung zustande kommt.
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  #26  
Alt 17.12.2012, 12:25
Kyuss Kyuss ist offline
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?

http://www.tt-info.de/tt-online.cgi?..._nummer=&vor=1
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  #27  
Alt 17.12.2012, 16:08
Mr. President Mr. President ist offline
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?

da folgt sicherlich ein Einspruch der Rodener!
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  #28  
Alt 22.12.2012, 13:13
bjoerni bjoerni ist offline
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?

Zitat:
Zitat von bjoerni Beitrag anzeigen
Lieber Stefan!

Halten wir uns mal an die Fakten. DU WARST ZWEIMAL NICHT IN DER HALLE!

Und ich habe gehört, dass am 21.12. die Welt untergeht. Sogar von mehr als 3 Personen!

Ob zumindest das stimmt, sage ich Dir am 22.12.
Stimmte nachweislich also auch nicht!
__________________
Butterfly Keyshot Alpha VH: Tenergy 05 1,9 mm
RH: Yasaka Mark V 1,5 mm
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  #29  
Alt 14.02.2013, 15:10
Kyuss Kyuss ist offline
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?

Was ist denn der Stand der Dinge bei der Wertung dieses öminösen Spiels?
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  #30  
Alt 16.02.2013, 11:36
Robert Engel Robert Engel ist offline
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Robert Engel ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Sind wir denn beim Fußball ?

Also zur Zeit liegt die Angelegenheit beim Landesrechtsausschuss.

Wann eine Entscheidung dort ergeht, weiß ich leider nicht.
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