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Saarländischer TTB präsentiert von Leidinger Hotel Event Restaurant |
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#21
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
Zieht man die Strafordnung des STTB zu Rate, ergeben sich folgende Möglichkeiten:
2. Strafen Verstöße können mit folgenden Strafen geahndet werden: a) Punkt- bzw. Spielverlust b) Verweis c) Geldstrafen bis 500,00 Euro d) Sperren bis zu einem Jahr gegen Spieler/Innen, Mannschaften und Abteilungen/Vereine e) Platzsperren bis zu 6 Monaten f) Ausschluss aus dem STTB (Vereine/Abteilungen und oder Vereinsmitglieder) g) Mitglieder der Verwaltungsorgane des STTB können bei Nichtbefolgung ihrer Anordnungen Ordnungsstrafen bis zu 25,00 Euro verhängen h) Sperren gegen Spieler/Innen von Auswahlmannschaften des STTB für die betreffende Veranstaltung durch Mannschaftsführer, Betreuer, Verbandsorgane wegen unsportlichen Verhaltens |
#22
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
Es geht hier aber um ein Nichtvereinsmitglied!!
Alle Vereinsmitglieder sei es von Roden oder Gersweiler haben sich nicht überaus unsportlich verhalten. Möge ich auch den Spielabbruch für nicht in Ordnung finden, so war kein Spieler in der Halle überaus aggressiv gegenüber seinem Gegner!! |
#23
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
Auch dann kann es zu STrafen kommen.
1. Natürlich zivilrechtlich gegen die Person. 2. Wenn man mal die analogie zum Fußball nimmt. Auch dort könnenVereine bestraft werden wenn ihre Fans die auch keine Vereinsmitglieder sind "randalieren". 3. Randalierende Personen können da zb auch ein generelles Stadionverbot bekommen. Da ist dann der Hausherr (Gastgebender Verein) in der Pflicht dafür zu sorgen das dem Gast in der Halle nichts "passiert" Er hätte zB nach en ersten Aggressionen ja die betreffenden Personen der Halle verweisen können, damit der weitere Ablauf gesichert ist
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (17.12.2012 um 10:53 Uhr) |
#24
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
Dazu gibt es in der Rechts- und Disziplinarordnung zu lesen:
7. Disziplinarverfahren Prinzipiell gelten nachfolgende Bestimmungen analog auch für das Berufungsverfahren gegen Disziplinarentscheidungen, sofern unter nicht gesonderte Bestimmungen aufgeführt sind. Die Disziplinargewalt von Sportgerichten im STTB beschränkt sich auf Mitglieder des STTB und deren Angehörige sowie auf die Mitarbeiter der Vorstände, der Ausschüsse und der Rechtsorgane des STTB und seiner Gliederungen. Ein Disziplinarverfahren kann sich immer nur gegen einen Beschuldigten richten. Jeder kann einen Antrag auf Einleitung eines Disziplinarverfahrens beim zuständigen Sportgericht stellen. 7.1 Sachliche Zuständigkeit Die Disziplinargewalt des für die jeweilige Ebene zuständigen Sportgerichts bzw. des Sportgerichts des STTB erstreckt sich auf 7.1.1 sportliche Veranstaltungen, Sitzungen und Tagungen 7.1.2 Verstöße gegen Satzungen, Ordnungen und Bestimmungen des STTB und seiner Gliederungen 7.1.3 finanzielle Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem STTB und seinen Gliederungen 7.1.4 allgemeine Verstöße von STTB-Mitgliedern bzw. deren Angehörigen gegen die sportliche Disziplin; dies sind u.a.: a) Beleidigung, Bedrohung, Nötigung oder Gefährdung der Gesundheit von Spielern, Trainern, Betreuern, Offiziellen, Schiedsrichtern oder Zuschauern oder Tätlichkeiten gegen diesen Personenkreis, b) Nichtbefolgung von Anordnungen der Schiedsrichter c) Schuldhaftes Herbeiführen eines Spielabbruches. Im übrigen sind alle diese Dokumente auf der STTB-Homepage einsehbar. |
#25
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
Da lag ich wohl ziemlich falsch: gerade wurde das Spiel wegen schuldhaftem Spielabbruch mit 9:0 für Gersweiler gewertet.
Interessant... Hätte nach Durchlesen der Strafordnung nicht gedacht, dass diese Entscheidung zustande kommt. |
#26
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
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#27
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
da folgt sicherlich ein Einspruch der Rodener!
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#28
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
Zitat:
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Butterfly Keyshot Alpha VH: Tenergy 05 1,9 mm RH: Yasaka Mark V 1,5 mm |
#29
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
Was ist denn der Stand der Dinge bei der Wertung dieses öminösen Spiels?
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#30
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AW: Sind wir denn beim Fußball ?
Also zur Zeit liegt die Angelegenheit beim Landesrechtsausschuss.
Wann eine Entscheidung dort ergeht, weiß ich leider nicht. ![]() |
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