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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
Umfrageergebnis anzeigen: Warum das Klebeverbot in der Halle, wenn es keiner beachtet | |||
Klebeverbot aufheben, es beachtet ja niemand. | 5 | 14,29% | |
Klebeverbot sollte überwacht und durchgesetzt werden. | 20 | 57,14% | |
Spieler sollten sich aus eigener Verantwortung daran halten | 10 | 28,57% | |
Teilnehmer: 35. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#21
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Re: Warum hat der DTTB das Klebeverbot in den Hallen erlassen, wenn es von den OSR ni
Zitat:
sehe ich ganz genauso. |
#22
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Re: Warum hat der DTTB das Klebeverbot in den Hallen erlassen, wenn es von den OSR ni
Zitat:
ITTR B 5.3.3 Die Schlägerbeläge müssen in einem ordentlich belüfteten Raum bzw. einer entsprechenden Zone auf dem Schläger befestigt werden. Davon abgesehen, ist die Verwendung von Flüssigklebern in der gesamten Spielhalle nicht zulässig. Warum wird hier ausdrücklich der Kleberaum ausgenommen im Regelwerk? Auf/In der eigentlichen Spielfläche wird nie ein Kleberaum/eine Klebezone eingerichtet werden. Dieses ausdrückliche Ausnehmen wäre ja sonst überflüssig, wenn mit "Spielhalle" nur die "Spielfläche" gemeint wäre. Außerdem gibt es - analog zu B 3.1 (habe den Text aktuellsten Text gerade nicht vorliegen, evtl. stehts auch in dem Punkt mit drin) - auch die Bestimmung, dass die Spieler in die Zuständigkeit des SRaT fallen, sobald sie die Box betreten und die Zuständigkeit endet, sobald sie die Box nach dem Spiel verlassen. Wenn mit "Spielhalle" wirklich nur die Spielfläche gemeint wäre, dann würden die Spieler dem OSR ja nur auf dem Weg zur Box und davon weg, nicht jedoch auf der Tribüne oder im Gang vor den Umkleiden unterstehen. Und was machste, wenn ein Spieler jetzt im Gang oder in den Umkleiden einem anderen eine reinhaut? (etwas übertrieben das Beispiel, hoffen wir dass das nie vorkommt - aber was wenn?) Den könntest du ja laut deiner Auslegung dann nicht disqualifizieren, da er zwar eine grobe Unsportlichkeit begangen hat, aber das nicht in deine Verantwortung fällt. Im englischen Originaltext ist übrigens von "playing venue" die Rede. "venue" kann im Sport auch einfach als "Austragungsort" übersetzt werden. Insofern müsste dies auch die gesamte Halle sein, oder? |
#23
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Re: Warum hat der DTTB das Klebeverbot in den Hallen erlassen, wenn es von den OSR nicht
Hi,
Zitat:
"Die Schlägerbeläge müssen in einem ordentlich belüfteten Raum bzw. einer entsprechenden Zone auf dem Schläger befestigt werden. Davon abgesehen ist die Verwendung von Flüssigklebern in der gesamten Spielhalle nicht zulässig." (int. TT-Regeln B 5.3.3) Zitat:
Gruß. |
#24
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Re: Warum hat der DTTB das Klebeverbot in den Hallen erlassen, wenn es von den OSR ni
@Edwin:
sind wir ja immerhin schon zu zweit |
#25
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Re: Warum hat der DTTB das Klebeverbot in den Hallen erlassen, wenn es von den OSR ni
Hi,
Zitat:
Gruß. |
#26
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Re: Warum hat der DTTB das Klebeverbot in den Hallen erlassen, wenn es von den OSR nicht
Zitat:
__________________
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. |
#27
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Re: Warum hat der DTTB das Klebeverbot in den Hallen erlassen, wenn es von den OSR nicht
Zitat:
ich komme gerade vom DTTB-SR-Seminar in Grünberg, Hessen. Wir haben die Problematik "klebeverbot" dort ebenfalls besprochen und waren uns alle einig, dass die Vollmacht des OSR sich in erster Linie auf die Halle bezieht, in der Tischtennis gespielt wird. Man könnte das gut mit dem Fussballsport vergleichen. Die Vollmacht des SR's Sanktionen, wie "Verwarnung" oder "FaD" auszusprechen, sind nur auf dem Fussballplatz möglich. Vorkommnisse in der Umkleidekabine können lediglich an die zuständige Kommission gemeldet werden. Siehe dazu EM-Qualifikationsspiel Türkei-England: Im Kabinengang während der Halbzeitpause Handgreiflichkeiten. Der italienischen SR hat alles gesehen, aber keine Maßnahmen, wie gelbe oder rote Karte, ergriffen, sondern die Vorkommnisse lediglich in seinem SR-Bericht gemeldet. Also, für uns TT-SR könnte das übertragen heißen: Kleben in der Spielhalle = Disqualifikation durch den OSR Kleben in den Nebenräumen = Meldung an den zuständigen Spielleiter bzw. Fachwart |
#28
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Re: Warum hat der DTTB das Klebeverbot in den Hallen erlassen, wenn es von den OSR nicht
Zitat:
Wenn ein Ball aus der Halle in die Umkleide hinausrollt und der Spieler zertritt den Ball dann dort absichtlich, sollte ein OSR den Spieler bestrafen dürfen. Dasselbe wenn der Ball aus der Halle rollt (tolles Beispiel oder? ) und der Spieler ihn draussen zertritt. Die Definition Spielhalle muss sich auf das gesamte Gebäude (und aussenrum)beziehen. Alles andere würde meiner Meinung nach garkeinen Sinn ergeben. Geändert von Villert (19.10.2003 um 23:36 Uhr) |
#29
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Re: Warum hat der DTTB das Klebeverbot in den Hallen erlassen, wenn es von den OSR nicht
Hallo Joachim,
nimm es mir bitte nicht übel, aber ich frage mich allen Ernstes, wie ihr diese Einigkeit erzielt habt. Dieses Vorgehen widerspricht ganz einfach den int. TT-Regeln und auch der gesunden Logik. Ihr macht aus dem Frischkleben in der Halle ein Kavaliersdelikt, das "nur" zur Disqualifikation führt, während das Kleben in den Umkleideräumen als ein "sehr schwerwiegendes Fehlverhalten" laut int. TT-Regeln B 5.2.11 eingestuft wird (denn nur diese müssen dem Verband des Betroffenen gemeldet werden), dass aber nicht zur sofortigen Disqualifikation führt. Es geht hier schließlich um ein und denselben Punkt der int. TT-Regeln (B 5.3.3), der noch nicht mal zwischen der eigentlichen Spielzone und dem Rest der Halle unterscheidet. Warum man da noch differenzieren möchte, wo der OSR denn nun befugt ist einzugreifen, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass der Vergleich mit dem Fußballspiel hinkt, hat Villert schon aufgezeigt. Wenn dort ein OSR entschieden hat, die Spieler nicht zu disqualifizieren, muss das aber auch nicht unbedingt sinnvoll gewesen sein, oder? Gruß, Andreas Görtz. |
#30
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Re: Warum hat der DTTB das Klebeverbot in den Hallen erlassen, wenn es von den OSR ni
Zitat:
Ich denke, B 5.2.11 ist eine Art Erweiterung von B 5.2.8 (Disqualifikation durch OSR), dies muss außerdem noch geschehen. Leider geht dies aus dem Regeltext nicht eindeutig hervor, ist aber meiner Meinung nach rein logisch abzuleiten. |
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