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  #21  
Alt 04.11.2001, 12:24
Michael Frey Michael Frey ist offline
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Registriert seit: 26.03.2000
Ort: Offenburg
Alter: 49
Beiträge: 326
Michael Frey ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hallo Leute, hallo Heber:

Tut mir leid, dass ich erst heute auf deinen Beitrag, Heber, antworte (ich habe ihn erlich gesagt überlesen):

Grundsätzlich ist es so: Sobald ein Gericht entgültig (dh in der letzten Instanz) festgestellt hat, dass die Ausländerregelung rechtswidrig (und damit nichtig) ist, tritt rückwirkend die letzte rechtmäßige Regelung in Kraft (in diesem Fall: ETTU-weite Freigabe + 1 Nicht-ETTU-Ausländer). Alle Spiele von Mannschaften, die entsprechend der vorherigen (rechtmäßigen) Ausländerregel aufgestellt und gespielt haben, müssen dann so gewertet werden, wie gespielt.

Im eV-Verfahren (dass seinem Zweck nach dazu dient, die Rechte einer Partei (in unserem Fall der Vereine) solange bis eine entgültige Entscheidung (so, die sog. Entscheidung in der Hauptsache) gefallen ist, zu sichern.) wird vom Gericht lediglich festgestellt, dass

bis zur entgegenstehenden Rechtskraft eines Urteils in der Hauptsache (bis eben entgültig entschieden ist)

in unserem Fall

der Verband verpflichtet wird, den Vereinen zu gestatten, in der eingereichten (und der neuen Ausländerregelung widersprechenden) Aufstellung zu spielen (und als Annex) diese Spiele auch dem Spielausgang entsprechend zu werten.

Das Gericht prüft bei einer eV neben der Eilbedürftigkeit (=Dringlichkeit) auch summarisch den voraussichtlichen Ausgang eines Hauptsacheverfahrens. (Kurz und faktisch: Würden die Vereine, nach dem was das Gericht jetzt weiss, in der Hauptsache gewinnen. oder nicht ). Hier sei korrekterweise angemerkt: Das eV-Verfahren ist keine Vorwegnahme der Hauptsache, und der Gesetzeswortlaut lautet sinngemäß: Eine eV ist zu erlassen, wenn eine Rechtsverletzung des Antragstellers nicht ausgeschlossen ist. Faktisch läuft das aber so wie oben geschildert und dürfte unter Juristen unstreitig sein.

In der Gerichtspraxis ist es so, dass schätzungsweise in 95% der Fälle die Hauptsacheentscheidung genauso ausgeht, wie das eV-Verfahren (weil die Gerichte idR sehr gründlich prüfen, erst recht, wenn, wie im Fall von Altshausen mündlich verhandelt wurde).

Häufig ist es so, dass der unterlegene aus Gründen des Kostenrisikos erst gar nicht mehr in die Hauptsache geht. (Anm: Dies würde ich auch den Verbänden hier empfehlen).

Soweit zum Systematischen (hoffe, du hast es verstanden, wenn nicht: frag nach!).

Zum konkreten Fall (Altshausen):
Altshausen hatte vor dem AG Stuttgart eine eV gegen den TTVWH erlangt. dagegen hat der TTVWH Einspruch eingelegt. Die Sache wurde vor dem LG Stuttgart dann erneut geprücft, der einspruch des TTVWH als unbegründet zurückgewiesen.

Dh: Sowohl das AG Stuttgart als auch das LG Stuttgart sehen die Ausländerregelung mit großer Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig an.

Die Verbände müssen sich jetzt -nachdem sich die Tendenz: Rechtswidrigkeit der Ausländerregelung festigt) fragen lassen, wielange sie diese Prozesse (die die Verbände als Verlierer jede Menge Geld kosten) noch weiterführen wollen.
__________________
"Glut wird alles, was ich fasse,
Asche alles was ich lasse,
Flamme bin ich sicherlich"
(Nietzsche)
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  #22  
Alt 05.11.2001, 09:23
Jaskula Jaskula ist offline
hasst die 11
Foren-Urgestein - Master of discussion *
 
Registriert seit: 23.05.2001
Ort: Hessen
Beiträge: 6.145
Jaskula ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Die Verbände müssen sich jetzt -nachdem sich die Tendenz: Rechtswidrigkeit der Ausländerregelung festigt) fragen lassen, wielange sie diese Prozesse (die die Verbände als Verlierer jede Menge Geld kosten) noch weiterführen wollen.
Wieso ?

Ist doch nicht Ihr eigenes Geld, das da verbraten wird.
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