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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#21
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@ Tommy
als ich Anfang des Jahres die erste/geplante Formulierung der neuen Aufschlagregel gelesen habe, habe ich Unterschiede im gewünschten Sinn und der Auslegungsmöglichkeit gesehen. Daraufhin habe ich eine Mitteilung an den TTVR und den DTTB gemach um darauf hinzuweisen. Keine Reaktion! Dann haben nach dem Beschluss der ITTF der DTTB Monate gebraucht, um die neue Regel rauszubringen und rudert sofort wieder zurück, daß es noch nicht die endgültige Formulierung ist! Ich stelle nicht grundsätzlich etwas in Frage merke nur immer mehr, daß in letzter Zeit viel Bockmist produziert wird, und das alles zu Lasten des kleinen Spielers und des Spielbetriebes. Das manche Dinge mit allen Eventualitäten usw. schwierig zu formulieren sind, ist klar. Aber nach Monaten offensichtliche Fehler zu produzieren ist nun mal Sch... Außerdem: gilt die WO? da steht was drin von 2 Gewinnsätzen bis 21 und so weiter....... |
#22
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Ich schrieb von der WO, die du zuerst nanntest, du schreibst jetzt von den Regeln.
Damit haben die Landesverbände nichts zu tun. Hier geht es zumeist um Übersetzungsprobleme, und auch die sind manchmal schwer zu lösen, wie du sicher weißt. Die 11 Punkte wird man sicher auch bei nächster Gelegenheit noch in der WO unterbringen, aber das dürfte ja wohl nur ein redaktionelles Problem sein. Geändert von Tommy 1 (09.10.2001 um 08:14 Uhr) |
#23
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Ich wollte auch nur gesagt haben, daß man nicht nach dem Sinn gehen darf, sondern nur nach den Buchstaben. Den Sinn legt jeder wieder etwas anders aus, wie er es gerade braucht. Die Buchstaben sind (hoffentlich) unstrittig (im Falle der WO zum Glück ja).
Wenn es mit der WO nur ein redaktionelles Problem wäre, hätte man das ja wohl innerhalb eines halben Jahres erledigen können. Viele bestehen darauf, daß man sich an die bestehenden Regeln hält, wie z.B. bei der Aufstellung hier im Thread, bei der Aufstellung von Jugendlichen in einem anderen, Aufschlagregeln usw. Wie kann es sein, daß die Aktualität eines solchen Regelwerkes jetzt auf einmal lediglich ein redaktionelles Problem ist? Ist es Aufgabe der Mannschaftsführer sich aus Zeitungsartikeln, Internetseiten und alten Ausgaben sich eine aktuelle WO zusammenzubasteln? So wie man meint, das es "sinngemäß" ist? Wir spielen Wettkämpfe, die durch die WO geregelt sind. Und die letzte Ausgabe ist die gültige.... (und die ist "sinngemäß" falsch!) |
#24
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Hallo Ino,
steht in der WO wirklich etwas drin von Anzahl der Gewinnsätze und bis zu welchem Punkt ...? Meiner Meinung nach steht (zumindest) die 11er-Regelung nicht in einer WO sondern in den Internationalen TT-Regeln; bei der Anzahl der Gewinnsätze bin ich mir nicht ganz so sicher und kann gerade nicht nachgucken .... Aber zumindest in Hessen gab es diverse Rundschreiben, Internetveröffentlichungen etc., womit die Regeländerungen allgemein verbreitet wurden. Das die Satzungen/Ordnungen max. einmal im Jahr im Rahmen von "redaktionellen Änderungen" erneuert werden, sollte nicht so problematisch sein. Gruß Ralph |
#25
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Zitat:
Das geht noch weiter: In den veröffentlichten Tischtennisregeln A geht der Satz immer noch bis 21. Trotzdem werden angehende Schiris in Vorbereitung auf ihre Schiri-Prüfung von den Verbänden angehalten, sich diese (Uralt)Regeln reinzuziehen. Es ist lachhaft!!
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Mit Tackiness bekomme ich jeden Ball zum Glühen! |
#26
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Zitat:
Wo wir gerade dabei sind: Was passiert eigentlich bei widersprüchlichen Angaben innerhalb der WO? Zum einen steht darin nämlich, dass die Mindestzahl an teilnehmenden Spielern bei Spielen für Dreiermannschaften 2 ist. An anderer Stelle steht, dass ein Spiel verloren gewertet wird, wenn nicht mindestens ein Spieler mehr als die Hälfte der Sollstärke teilgenommen hat. Bei Dreierteams ist die so berechnete Mindestzahl also 2,5. Diese ist bei nur zwei Teilnehmern eindeutig nicht erreicht, was bedeuten würde, dass bei einem Spiel für Dreiermannschaften alle drei Spieler dabei sein müssen! |
#27
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Also in der WO stehen nicht die Punkte, wohl aber ausdrücklich 2 Gewinnsätze! (bin ich mir 100%ig sicher)
Das ist doch Bockmist. Wird jährlich überarbeitet, deswegen ist unsere "aktuelle" Fassung von 02/99. @Vektor Vielleicht ist gerade wegen der Problematik ausdrücklich die Mindeststärke bei 3-er Mannschaften erwähnt. Wenn spezielle Fälle geregelt sind, fällt natürlich die allgemein gehaltene Formulierung zum gleichen Thema flach. Da ist aber keine 8-er-Mannschaft ausdrücklich genannt, die Fällt unter Deine Rechenregel. Solche Fälle gibt´s im Strassenverkehr auch. Da hebt auch die spezielle Regelung die allgemeine auf. |
#28
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@Ino:
Nein, die zweite Erwähnung ist sicher nicht zur Erläuterung gedacht. Bei den Spielsystemen ist jeweils die konkrete Zahl der Mindestspieler genannt. Unter "Strafbestimmungen" steht dann: "Ein Spiel ist verloren zu werten, wenn nicht mind. 1 Spieler mehr als die Hälfte der vorgesehenen Mannschaftsstärke teilnahm." (sinngemäß) Es bedürfte überhaupt keiner Erklärung, wenn hier stehen würde "... wenn nicht die erforderliche Mindestzahl an Spielern antrat" oder auch "... wenn nicht mehr als die Hälfte der vorgesehenen MS teilnahm". |
#29
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Zitat:
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republikaner sind faschisten |
#30
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Wenn man das mit dem Gegner abspricht und das ein regulärer Spieler ist, ist das was anderes.
Ein großer Verein mit einem Super-Jugendspieler hat den die gesamte Saison unter unterschiedlichen Namen in den Herrenmannschaften als Ersatz eingesetzt. Und das ist Schweinerei! Da hört´s auf. Leider konnten wir das nicht stichfest nachweisen, sonst wäre es denen an den Kragen gegangen. |
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