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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #21  
Alt 04.02.2010, 17:36
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SchwarzeWolke SchwarzeWolke ist offline
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SchwarzeWolke ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Weil sie dir nicht das Material erlauben, was du gerne spielen willst?
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  #22  
Alt 04.02.2010, 17:40
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Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von SchwarzeWolke Beitrag anzeigen
Wenn er nicht auf der Liste steht, ist er nicht erlaubt
So einfach ist es leider nicht. Es gibt nämlich die Regeln, nicht nur die Liste. Die Liste muss Regel konform sein. Es reicht nicht, einen Belag einfach aus der Liste zu entfernen und fertig.
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  #23  
Alt 04.02.2010, 17:44
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Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von SchwarzeWolke Beitrag anzeigen
Weil sie dir nicht das Material erlauben, was du gerne spielen willst?
Das ist aus dem Bereich "Argumentum ad hominem", aber OK, ich beantworte es.

Ich habe immer mit normalen Belägen gespielt und habe es nicht vor, mit irgendwelchen Noppen oder Antis zu spielen.
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  #24  
Alt 04.02.2010, 17:47
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Zuni ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

@Mighty: Diese Konstruktion kannst du nichtmal vor einem normalen Gericht einklagen, denn in der WO (und allen anderen Schriftstücken auf die diese (das Material betreffend) verweist) steht lediglich, dass Beläge von der ITTF zugelassen sein müssen, nicht jedoch nach welchen Kriterien die ITTF Beläge zulässt oder deiner Argumentation folgend sogar zulassen muss.

Daher ist nur Relevant ober der Belag auf der Liste steht und zusätzlich auch noch alle Regeln erfüllt.
Ob der Belag auf der Liste steht könnte die ITTF allein der für dich allein relevanten WO nach theoretisch sogar auswürfeln.
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  #25  
Alt 04.02.2010, 17:59
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Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von Zuni Beitrag anzeigen
@Mighty: Diese Konstruktion kannst du nichtmal vor einem normalen Gericht einklagen, denn in der WO (und allen anderen Schriftstücken auf die diese (das Material betreffend) verweist) steht lediglich, dass Beläge von der ITTF zugelassen sein müssen, nicht jedoch nach welchen Kriterien die ITTF Beläge zulässt oder deiner Argumentation folgend sogar zulassen muss.

Daher ist nur Relevant ober der Belag auf der Liste steht und zusätzlich auch noch alle Regeln erfüllt.
Ob der Belag auf der Liste steht könnte die ITTF allein der für dich allein relevanten WO nach theoretisch sogar auswürfeln.
Es geht um einen bereits zugelassenen Belag (Superblock). Ich vermute mal, der kreative schweitzer Doctor hat auch die entsprechende Bescheinigung.

Die Zulassungsliste erfasst die zugelassenen Beläge. Wir wollen doch nicht davon ausgehen, dass wenn ein Sachbearbeiter einen Belag aus der Liste entfernt, ist der Belag nicht mehr zugelassen? Ein zugelassener Belag darf nur den Regeln entsprechend aus der Liste entfernt werden. Was im Falle des Superblocks nicht der Fall war imho. Folglich ist er zugelassen.
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  #26  
Alt 04.02.2010, 18:07
Zuni Zuni ist offline
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

@Mighty: Wo stehen denn bitte die Regeln wann ein Belag die Zulassung der ITTF erhält ("erhalten muss") oder sie entzogen bekommen 'darf' ?
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  #27  
Alt 04.02.2010, 18:35
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Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von Zuni Beitrag anzeigen
@Mighty: Wo stehen denn bitte die Regeln wann ein Belag die Zulassung der ITTF erhält ("erhalten muss") oder sie entzogen bekommen 'darf' ?
Zitat:
3.02.01.01 The approval and authorisation of playing equipment shall be conducted on behalf of the Board of Directors by the Equipment Committee; approval or authorisation may be withdrawn by the Board of Directors at any time if its continuation is found to be detrimental to the sport.
http://www.ittf.com/ittf_handbook/ittf_hb.html
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  #28  
Alt 04.02.2010, 19:10
eddie78 eddie78 ist offline
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eddie78 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Ja, und wenn die aktuelle Verkehrsauffassung nunmal so ist, dass glatte Noppen schädlich für den SPort sind (weswegen ja das Verbot aufkam, weil man der Auffassung war, dass hierdurch der SPort kaputtgemacht wird...), dann ist die Entfernung regelkonform.

Diskussionen find ich grundsätzlich ja schön, aber es ist auch beruhigend, dass Einzelmeinungen manchmal erfrischend irrelevant sind.

Fakt ist, das Glattnoppen-Verbot fußt auf der Einstellung der ITTF, dass GLN-Beläge dem SPort schaden (mit welcher BEgründung auch immer - z.B.- weil das SPiel dadurch für den gemeinen Zuschauer uninteressant wird und sich so weniger Leute für den SPort interessieren, oder ob mehr junge Noppen-Innen-SPieler demotiviert werden, oder warum auch immer). Entsprechend kann der Belag regelkonform von der Zulassungsliste entfernt werden.

Und da ist es nunmal so einfach - wenn der Belag nicht aufgeführt ist, gilt er als nciht zugelassen und darf nicht verwendet werden. Ist die NIchtaufführung aufgrund eines Fehlers des Sachbearbeiters entstanden, muss die LIste halt korrigiert werden, und die über die - eigentlich dann unberechtigt - als verloren gewerteten SPiele muss entschieden werden.

Da aber in der SPortgerichtsbarkeit in aller Regel die Tatsachenentscheidung greift, wird aller Wahrscheinlichkeit nach nichts am Ergebnis geändert. WIe beim Fussball, wenn es nach Videobeweis einen unberechtigten Elfmeter gegeben hat - das Tor zählt trotzdem...
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  #29  
Alt 04.02.2010, 19:40
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Mighty ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von eddie78 Beitrag anzeigen
Ja, und wenn die aktuelle Verkehrsauffassung nunmal so ist, dass glatte Noppen schädlich für den SPort sind (weswegen ja das Verbot aufkam, weil man der Auffassung war, dass hierdurch der SPort kaputtgemacht wird...), dann ist die Entfernung regelkonform.

Fakt ist, das Glattnoppen-Verbot fußt auf der Einstellung der ITTF, dass GLN-Beläge dem SPort schaden
Es ist völlig irrelevant, wer bei der ITTF so eine persönliche Einstellung hat. Die Regeln sind relevant. Meine Argumentation beinhaltet die These, dass nach den Regeln gibt es keinen Mindestreibungswert und überhaupt keine Einschränkung für Reibung, daher ist die entsprechende Passage aus dem "Technical Leaflet T4" regelwidrig.

Der Superblock ist also regelkonform. Wäre er nicht regelkonform, dann wäre seine Entfernung aus der Liste vollkommen in Ordnung, weil Zulassung regelwidriger Beläge offensichtlich schädlich für den Sport ist. Aber er ist regelkonform. Daher kann er nicht einfach so von jemandem für schädlich erklärt werden. Dann muss man schon die Regeln ändern, und zwar regelkonform, was nicht gemacht wurde. Die entsprechende Passage aus dem "Technical Leaflet T4" ist keine Regeländerung, weil sie nach den Regeln keine sein darf, also ist sie regelwidrig.

Folglich ist auch die Entfernung des Superblocks aus der Liste regelwidrig.

Das sollten Schiedsrichter berücksichtigen.
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  #30  
Alt 04.02.2010, 20:24
eddie78 eddie78 ist offline
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Lies Dir doch mal Deine zitierte Regel durch. Die ITTF-Führungsriege hat jederzeit das Recht, eine Zulassung zu widerrufen, wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass sie dem Sport abträglich ist.

Wenn die AUffassung des ITTF Board of DIrectors also zu der Auffassung gelangt, glatte Noppen seien aufgrund ihrer spezifischen EIgenschaften (definiert über einen MIndestreibwert) dem SPort abträglich, haben sie entsprechend das Recht, die Zulassung zu widerrufen. Dafür muss nirgends in der Regel weiter ausgeführt sein, was die Auffassung des Board of Directors ist. DIe Regeln sind die Ermächtigungsgrundlage für das BoD, die Entscheidung zu treffen, die Entscheidung wird in der SItzung des BoD beschlossen und in Form der Zulassungsliste bekanntgegeben. Die Begründung für die Entscheidung wird über das Technical Leaflet 4 geliefert, wäre aber noch nciht mal notwendig - es ist nur die Anweisung an das Materialkommittee, nach welchen Kriterien aktuell nach AUffassung des BoD ein Belag förderlich für den SPort ist.

Nach den festgeschriebenen Regeln ist eines der Kriterien für die Spielfähigkeit die Zulassung durch die ITTF - neben anderen wie der leuchtend roten Farbe, der Ebenheit, der Holzzusammensetzung... und die Grundlage der Zulassung sind nciht ausschließlich weitere in den Regeln festgelegt Kriterien, sondern die AUffassung des ITTF-BoD hinsichtlich der Förderlichkeit für den SPort... und dieser Ermessensspielraum ist eben in der von Dir zitierten Regel eingeräumt worden - und es ist Sache des BoD, diesem Ermessenspielraum in sachdienlicher Weise nachzukommen.

Da gibt es nichts zu kritteln... natürlich kann man darüber diskutieren, ob das ITTF-BoD eine wirklich sportförderliche Entscheidung getroffen hat, nur ist da unsere MEinung nunmal nicht maßgeblich...
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