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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#21
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AW: Welche Sanktionen drohen...
Zitat:
Richard |
#22
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AW: Welche Sanktionen drohen...
Zitat:
Dann wird jemand völlig "schuldlos" angeprangert nur weil nen paar Leute zu blöd sind gegen den zu spielen. Oder es schließen sich 3-4 zusammen die den nicht leiden können und behaupten einfach dass die Noppe behandelt ist. Am besten legt sich noch einer 6 Usernamen zu unter denen er anonym mit sich selbst darüber ausgiebig diskutiert??? Macht man das gleiche auch mit NI spielern, deren beläge komisch riechen und man dann die anprangert und sagt die sind geklebt oder getunt?
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#23
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AW: Welche Sanktionen drohen...
Also kapitulieren vor unsportlichen Betrügern? Ist irgendwie nicht mein Ding.
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#24
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AW: Welche Sanktionen drohen...
Die Stellungnahme im Fall Celik war sinngemäß wie folgt:
Es gibt keinen offiziellen Test mit dem ein SR aber eben auch kein Spieler feststellen kann ob/wann sein belag zu glatt ist. Wenn der Belag nicht eindeutig behandelt ist (also keine optischen Spuren da sind wie zb Schichten von Sekundenklebern auf dem Belag) kann man nur feststellen ob er zu glatt ist oder nicht. Der Belag könnte dann auch durch natürliche Alterung/Abspielen zu glatt geworden sein; dann kann man dem Spieler nicht zumuten, festzustellen ab welchem Moment X der Belag die 25mN unterschreitet. Vieleicht nach einem Monat nach 2 nach 6 nach 12 oder nach 2, 3, 5 Jahren. Besonders wenn der Belag sich gerade knapp unter der Grenze von 25 mN befindet (die nur im "Labor" bei der ITTF messbar sind) Ergo kann man nicht mit einer nachträglichen Prüfung den Schläger rückwirkend für nicht zulässig erklären. Darum muß ein OSR vor Ort sein und den Schläger untersuchen und dann per Tatsachenentscheidung (wie auch immer die Prüfung dann bei jedem einzelnen OSR aussieht) entscheiden, dass der Belag zu glat ist oder nicht und wenn er zu glatt ist, dann darf/muss der Spieler nen anderen zugelassenen Schläger nehmen. Weiteres Problem der nachträglichen Prüfung. Man kann nicht verhindern, dass der Spieler beim Prüfungstermin einen gleichen unbehandelten belag vorlegt. Ist im Fall Celik damals nicht geschehen. Der hatte sich keiner Schuld bewußt (da Belag einfach durch abspielen zu glatt war) den Belag vorgelegt, den er wirklich benutzt hatte. Soweit ich gehört habe hat sich der Spruchausschuss den Schläger von Celik nichtmal angeguckt sondern dieses Urteil unabhängig von dem speziellen Belag getroffen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#25
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AW: Welche Sanktionen drohen...
Zitat:
Zitat:
Kann ich mir gut vorstellen. Ein Schiedsrichter von höherer Instanz meinte dazu nur, dass er das Urteil für ziemlich daneben hält. |
#26
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AW: Welche Sanktionen drohen...
Also unter 16 cm kann sich jeder was vorstellen. Ist so hoch wie das netz. da kann man mit blossem Auge erkennen ob der Ball aus dem Handteller 16 cm aufsteigt (naja ob 15 oder 17 wird da auch schwer). Und da werden subjektive entscheidungen gefällt. In unteren Ligen wo der Mannschaftskollege zählt heißt die fast immer "scheiss drauf" sprich auch wenn der Ball sich nicht einen mm nach oben aus dem handteller bewegt sonder einfach der handteller gekipt wird und der Ball nach unten fällt, zählt das kaum jemand ab.
Hohn: Ja stimme ich dir zu aber genau so ist es im WTTV. Und nochwas: Im WTTV kann unterhalb der RL weiter jeder frischkleben mit VOC weil es ja keine Eneztests gibt. Oder den Belag auch in der RL oder noch höher Tunen weil die Messgeräte die Tuner erkennen noch nicht offiziell auf dem Markt sind. Nach deiner Logik (Man kann gegen eine Behandlung von NI Belägen nichts machen) müßten NI dann auch alle verboten werden??? SR zu dem Urteil: Da habe ich schon wie gesagt die verschiedensten Aussagen gehört von: Ohne Messgerät lass ich alles durchgehen was auf der ITTF liste steht bis sobald ich nur den hauch von zu glatt im verdacht habe zieh ich den raus. Ein internationaler im WTTV angesehener SR soll lt Berichten neulich sinngemäß zu Celik gesagt haben (als der mit Anti spielte) : Warum nimmste nicht mehr deine Noppen. Reibetests sind nicht zulässig also könnte ich den garnicht aus dem verkehr ziehen auch wenn er noch so glatt ist
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (24.02.2010 um 13:15 Uhr) |
#27
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AW: Welche Sanktionen drohen...
Anderer Präzedenzfall aus einer niedersächsischen Bezirksklasse:
Ein LN-Spieler (Team A) trifft im zweiten Einzel auf einen anderen , der exakt den gleichen roten LN-Belag spielt. Farbe und Griffigkeit der Oberfläche sind aber total unterschiedlich. Team A kündigt an nur unter Protest weiterzuspielen. Daraufhin läuft der beschuldigte Spieler rot an und verschwindet wortlos aus der Halle. Team A gewinnt damit dieses Einzel kampflos, verliert aber 7:9, wobei der beschuldigte Spieler sowohl sein erstes Einzel als auch das Doppel gewonnen hatte. Bei dem vom Staffelleiter angeordneten Vorführungstermin des Schlägers erscheint der Spieler mit einer frisch aufgezogenen Noppe, die definitiv nicht nachbehandelt ist. Auf Nachfragen erläutert er, er habe die alte Noppe direkt nach dem Spiel turnusgemäß gewechselt und entsorgt. Ausgang: da kein definitiver Verstoß nachgewiesen werden kann und auch weder im Doppel noch im ersten Einzel Protest eingelegt wurde, bleibt es bei der Wertung des Spiels. Persönliche Strafen werden nicht ausgesprochen. Der beschuldigte Spieler wechselt danach Hals über Kopf den Verein und spielt heute - offensichtlich mit korrektem Belag - in einem anderen Verein mit entsprechend schwächerer Bilanz weiter. |
#28
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AW: Welche Sanktionen drohen...
Ja auch ne Sache....
Da wären dann einige Interessante Fragen aufgelaufen, wenn es anders gewesen wäre. 1. Was wäre passiert wenn der beschuldigte gespielt und gewonnen hätte und wäre zu dem termin mit der neuen Noppe aufgelaufen??? Hätte man ihm ja auch nichts nachweisen können 2. Was wäre passiert wenn er gespielt hätte und wäre zum Termin mit ner gespielten aber unbehandelten Noppe aufgelaufen und hätte gesagt: Das ist der Belag den ich damals dabei hatte 3. Was wäre passiert wenn er den Belag vorgelegt hätte, den er wirklich benutzt hat (analog Fall celik) und der wäre wirklich glatter gewesen als ein neuer (Hoffe der Ausschuss hätte dann nen Vergleichsbelag in neu da gehabt) (wie glatt ist dann noch interessant). Und Frage: Hätte man optisch wirklich eine Behandlung nachweisen können (zb Lackschicht auf den Noppen), denn glatt kann auch einfach abgenutzt sein (wenn ich nen NI Belag 2 Jahre spiele wird der ja auch glatt(er))...wäre es dann auch analog wie im Fall Celik zu den Folgen gekommen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#29
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AW: Welche Sanktionen drohen...
Zitat:
Und zum Thema: Wieso sollten Reibetests nicht zulässig sein??? Wie sonst soll man denn erkennen können, ob ein LN-Belag glatt/nachbehandelt wurde? Durch bloßes Anschauen??? |
#30
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AW: Welche Sanktionen drohen...
Zitat:
Ein Reibetest ist nicht sicher.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. |
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