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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#301
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Es geht nicht um Kleber in der "Dekopaint-Richtlinie". Zitat: "Die Verordnung gilt für Farben und Lacke zur Beschichtung von Bauwerken, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung. Der Bereich der Fahrzeuglackierung wird bei der weiteren Betrachtung ausgeschlossen". Kein Wort über Kleber. Quelle: http://www.uzin-utz.com/jordanlacke/...Verordnung.pdf Auch bei Farben und Lacken werden VOC nicht verboten, sondern es geht um bestimmte Grenzen. Geändert von Mighty (10.05.2009 um 19:09 Uhr) |
#302
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Sag' mal, hatten wir das hier nicht schon? Rudi ist doch hier nun wirklich firm, denke ich; und es geht doch darum, ob gewisse Benzole und Tuluole ÜBERHAUPT noch verkauft werden dürfen, oder Rudi. Im TT ist's ja eh' verboten... |
#303
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Es geht um die Inhaltsstoffe. Es werden/wurden keine Kleber verboten, sondern bestimmte Inhaltsstoffe.
Ich zitiere Stefano Soro, EU-Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, Direktion B - Verbraucherfragen (Schreiben vom 10. Juli 2007): "Darauf hinweisen möchte ich Sie, dass Benzol und Toluol in Klebern für die Öffentlichkeit verboten sind.... (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006. Abl.L 136, 29.05.2007, S. 3)". Ich möchte ein Missverständnis ausräumen. Wenn eine Substanz für die Öffentlichkeit verboten wird, so ist sie nicht völlig verboten. Sie kann in Produktionsprozessen unter Einhaltung bestimmter Konzentrationen und sonstiger Sicherheitsbestimmungen weiterhin verwendet werden. Aber sie darf nicht mehr frei gehandelt werden. Es gibt daher z.B. in Baumärkten keine benzol- und/oder toluolhaltige Produkte mehr, seien es Farben, Lacke, Kleber oder Sonstiges. 2010 treten die verschärften Bestimmungen in Kraft. Davon werden auch Produkte mit mindergiftigen org. Lösungsmitteln, konzentrationsabhängig, betroffen sein. Mittelfristig werden weitere Verschärfungen angestrebt. Es sind folglich bestenfalls "Langzeitfrischkleber" denkbar. Anders sieht es mit den Tunern aus. Die neueste Generation ist unbedenklich und nur schwer nachweisbar. Dies gilt nicht für die Booster Marke Eigenbau. Zum Beispiel kann mit einigen Spritzern Lampenöl kontaminierte Nahrung eine atypische Lungenentzündung auslösen (Quelle: Bundesinstitut für Risikoabwägung). Die ITTF hat die Nachbehandlung von Belägen verboten. Andernfalls wären wahrscheinlich häufiger neue Verbote nötig. Noch ein Nachtrag zu Toluol: Das Bundesinstitut konnte, unter den üblichen Bedingungen des Frischklebens in Umkleiden, eine neurotoxische Wirkung von Cyclohexan nicht ausschließen. Das Gefährdungspotenzial von Toluol übertrifft das der mindergiftigen VOC´s, wie Cyclohexan, um ein Zigfaches. Rechnet man die Stellungnahme des Instituts auf Toluol oder Benzol hoch, so kommt man zu besorgniserregenden Ergebnissen. Seien wir froh, dass das Zeug vom Markt ist.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. Geändert von Rudi Endres (10.05.2009 um 20:35 Uhr) |
#304
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Da haben wir das Dokument: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...03:0280:DE:PDF Stolze 278 Seiten, aber wir brauchen nicht das ganze zu lesen, sondern wir benutzen die Suchfunktion. Einfach das Wort "Toluol" eingeben und schon haben wir auf der Seite 143 folgendes über Toluol: "Darf nicht als Stoff oder als Bestandteil von Zubereitungen in Konzentrationen von 0,1 Massenprozent oder mehr in frei verkäuflichen Klebstoffen und Farbsprühdosen in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Die Mitgliedstaaten wenden diese Vorschriften ab dem15. Juni 2007 an." Das bedeutet: "Darf als Stoff oder als Bestandteil von Zubereitungen in Konzentrationen von weniger als 0,1 Massenprozent in frei verkäuflichen Klebstoffen und Farbsprühdosen in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Darf. Nicht verboten für die Öffentlichkeit. |
#305
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Zitat:
Nur 12 Seiten. Ich habe es gelesen. Diese Expertise beweist Ungefährlichkeit des Frischklebens mit autorisierten Klebern in größeren Räumen wie Sporthallen. Nur ausschließlich über einen sehr kleinen "Kleberaum" (30 m³) haben sie geschrieben: ""Die dann erreichten Werte weisen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zum aktuellen „no observed adverse effect level“ (NOAEL) für neurotoxische Effekte auf. Dieser NOAEL charakterisiert die Schadstoffmenge, nach deren Einatmung gerade noch keine nervenschädigenden Wirkungen beobachtet werden." Man muss sich so einen 30 m³ Raum vorstellen. Das ist wie ein kleines Schlafzimmer 3x4 m. Und sogar in diesem Extremfall wird die Gefärhrlichkeitsgrenze nicht überschritten. Deise Expertise wurde im Auftrag von DTTB gemacht und könnte eigentlich als Grund zu Aufhebung des Frischklebeverbotes dienen. |
#306
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Wo ist der Widerspruch? Toluol und Benzol sind vom Markt verschwunden, weil die noch zulässigen Konzentrationen keine technologische Wirkung mehr haben und höhere Konzentrationen verboten sind. Beim Frischkleben geht man z.B. von mehreren Gramm Lösungsmittel pro Klebevorgang aus. Der Lösungsmittelanteil in Frischklebern liegt weit über 90%. Der Anteil in Baumarktprodukten (Klebern, Farben Lacken) dürfte zwar tiefer, jedoch weit über dem Grenzwert gelegen haben. Das müsste man im Einzelfall erfragen. Daher kann man die erlaubte Konzentration mit einem Verbot gleichsetzen. Sämtliche Anbieter haben Benzol und Toluol umgehend ersetzt.
Ein Anteil von 90% Toluol oder Benzol, wie in den verbotenen Frischklebern üblich, ist ohne jeden Zweifel toxisch. Und das nicht nur in kleinen Räumen, sondern auch wegen des Einatmens beim mehrfach wiederholten Klebevorgang. Cyclohexan als Bestandteil der seinerzeit erlaubten mindergiftigen Kleber stellt beim Kleben im Freien keine Gefahr dar. Beim Kleben in Umkleiden hingegen ist der Sicherheitsabstand zu gering. Schließlich geht die Studie von Durchschnittswerten aus. In der Praxis klebten auch schon mal 10 Spieler gleichzeitig. Außerdem werden Langzeitfolgen kontrovers diskutiert. Es hat sich kaum jemand an das Klebeverbot in Räumen gehalten. Mit preisgünstigen Geräten sind hoch toxische und mindergiftige VOC´s nicht zu unterscheiden. Es drohten zudem mögliche Schadenersatzforderungen. Daher entschied sich die ITTF für ein Verbot. Die EU wird aus Gründen der Umweltbelastung die Verwendung mindergiftiger VOC´s weiter einschränken. Sicherlich mag der ein oder anderen Funktionär eine Verlangsamung des Spiels im Auge gehabt haben. Das ändert jedoch nichts an der geschilderten Problematik. --------------------- Wenn Du was ändern willst und sinnvolle Vorschläge hast, solltest Du dich an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe "Kleben" wenden: Federico.Lineros@casa.eads.net
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. Geändert von Rudi Endres (11.05.2009 um 16:47 Uhr) |
#307
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Rudi Endres, ich muss ehrlich sagen: nach allen falschen Aussagen glaube ich dir kein Wort mehr, wenn du über das Frischklebeverbot sprichst.
Du behauptest, dass etwas verboten ist, was in Wirklichkeit erlaubt ist. Du berufst dich auf Verordnungen, die in Wirklichkeit gar nicht relevant sind, dort geht es um andere Sachen. Du berufst dich auf eine Studie, die in Wirklichkeit das Gegenteil beweist. Das ganze bestätigt nur die These, dass es keine Beweise gibt, dass normale Nutzung von (autorisierten) Frischklebern gesundheitsschädigend ist. Deshalb kann man kein Vorwurf den Spielern machen, die das Frischklebeverbot ignorieren. |
#308
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Gut beenden wir die Diskussion. Es wurde ohnehin alle Argumente xmal ausgetauscht.
Sollte weiterer Gesprächsbedarf bestehen, schreibe eine PN.
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Moral ist immer auch eine Kostenfrage. |
#309
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Das allerdings kann ja so nicht sein, verstoßen sie doch gegen eine Regel.
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#310
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AW: Frischklebeverbot überprüfbar?
Wenn eine Regel so zustande kommt, wie das Frischklebeverbot, dann können die Spieler, die diese Regel nicht akzeptieren, ruhiges Gewissen haben.
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