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Umfrageergebnis anzeigen: Ist es richtig Punktspiele/Turniere wegen der Corona-Gefahr abzusagen? | |||
Ja | 228 | 64,96% | |
Nein | 123 | 35,04% | |
Teilnehmer: 351. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#3411
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Zitat:
Ich würde es so interpretieren, dass der Heimverein die Verantwortung hat einen Spielort zu finden, wo die 3G Regel anwendbar ist. Zur Not muss er eben auswärts antreten oder das Spiel kampflos abgeben, wenn ihm das nicht möglich ist.
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#3412
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Da in Abschnitt M der WO hier keinerlei Befugnis des Verbandes enthalten ist,was den Zutritt von Sportstätten betrifft und keine anderen Regelungen gemäß Abschnitt M zulässig sind (legitimierte Entscheidungsgremium) -was ist von den Aussagen zu halten?
Hier über was der Verband (Entscheidungsgremium) entscheiden kann! 1 Allgemeines Sollten einzelne Vorgaben der Wettspielordnung aufgrund von Vorgaben staatlichen Rechts in Krisenzeiten nicht umsetzbar sein, darf das in WO A 1.4 veröffentlichte und für die Umsetzung für offizielle Veranstaltungen seiner Zuständigkeit gemäß WO A 11 legitimierte Entscheidungsgremium nur die in diesem Abschnitt der WO genannten Abweichungen beschließen. 2 Start, Unterbrechung und Abbruch des Spielbetriebs 3 Änderung von Meldefristen 4 Verlegung von Spielterminen 5 Anpassung von Spielsystemen 6 Abweichungen von Rahmenbedingungen 7 Abweichungen von den Konsequenzen bei Zurückziehung und Streichung 8 Reservespielerstatus 9 Wertung eines unvollständigen Punktspielbetriebs 10 Regelungen für einen Spielbetrieb, der für ungültig erklärt wurde Es geht nicht eindeutiger! Geändert von maninblack (23.10.2021 um 19:21 Uhr) Grund: Korrektur |
#3413
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Pass auf, was du schreibst! Nicht, dass du am Ende noch die Wettspielordnung lobst.
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#3414
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Zitat:
Auch außerhalb Coronazeiten ließe das Hausrecht immer zu, Spielern den Zutritt zu verwehren. Wenn das als den Verband nichts angeht, werden wir in Zukunft alle Heimspiele 9:0 gewinnen, weil wir den Gegner einfach nicht in die Halle reinlassen.
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#3415
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Nicht das „Papier“ (WO) ist das Problem sondern, dass einige Personen diese nicht kennen oder bewusst ignorieren!
Wenn, wie in einem anderen Landesverband, in einen Gesetzestext [im Schreiben des Verbandes in einen Rahmen gesetzt] etwas "eingefügt" wurde [zwischen zwei Absätzen], ausgehend, dass niemand das Original kennt, dürfte mit die Spitze sein - wurde vom Innenministerium zeitnah angemahnt, da das Original einigen doch bekannt war! |
#3416
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
2G ist eine Option, die durch staatliches Recht gedeckt ist (juristisch bereits erste Urteile - so in Hessen / Hamburg auch u.a. im Lebensmitteleinzelhandel - 2G Option möglich).
Ob sinnvoll ist ein ganz anderes Thema! |
#3417
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Zitat:
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#3418
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Wie gesagt. Das Hausrecht ist auch im staatlichen Recht verankert. Ich kann jederzeit die Gegenspieler vom Zutritt aus der Halle ausschließen, weil mir ihre Nase nicht gefällt. Der Staat schreibt aber dem Tischtennisverband nicht vor, dass er dann das Spiel nicht für die gegnerische Mannschaft werten darf.
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SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 Geändert von mithardemb (23.10.2021 um 19:57 Uhr) |
#3419
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Wenn „die Meinung des Verbandes“ in den Gesetzestext „eingearbeitet“ wurde, hier die Testung Schnelltest Vorort von Betreibern die den Schutzmaßnahmen - NAchweis Status 3G - unterworfen sind (Hallenbetreiber - nicht Veranstaltern] verbietet –
Das Bundesland HESSEN diese, in den Ausführungshinweisen, explizit zulässt [u.a. Landessportbund und ander Sportverbände auch)! Dass der Landesverband vorher freundlich gebeten wurde, diesen Satz zu entfernen, da Landesrecht doch etwas höherwertig ist als ein Schreiben des Verbandes, wurde ignoriert. Erst auf Intervention des Ministeriums (wer geht schon direkt zum Ursprung) vorgenommen. Die „Anpassung“ - KORREKTUR (nur) auf der Verbandshomepage vorher alle 928 Vereine direkt angeschrieben) war äußert geschickt, so dass Personen, die nicht in der Materie sind glauben mussten, dass die Verordnung des Landes geändert wurde – war nicht der Fall! Zum Hausrecht, es gehört etwas mehr dazu um ein „Betretungsverbot“ in öffentlichen Einrichtungen auszusprechen (außer Pandemielage - Vorgabe Gesundheitsschutz) – sollte bekannt sein! Zum Abschluss der Verband hat keinerlei Handhabe bezüglich der Vorgabe (Hallen), da in der WO hier nichts beschrieben ist! Die Spieler/innen haben die Möglichkeit den Zugang über eine Impfung (Optionsmodell 2G) zu erreichen. Wenn dieses Angebot nicht angenommen wird, müssen diese (Spieler/innen – Vereine) die Konsequenzen Kein Zugang gemäß staatlicher Vorgaben => somit kein Spiel => somit Wertung gegen die Gastmannschaft akzeptieren. u.a. keine Lohnfortzahlung ohne Impfung bei einer Infektion mit Covid 19 - und Quarantäne - ist auch gesetzlich geregelt! Ungeimpfte Menschen, die in Quarantäne müssen, bekommen spätestens ab 1. November deutschlandweit keinen Ausgleich mehr für ihre Verdienstausfälle. Darauf habe sich die Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern am Mittwoch (22.09.) verständigt. |
#3420
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AW: Auswirkung von Corona auf den Tischtennissport
Zitat:
Dieses Recht bekomme ich als Verein für eine Veranstaltung fast immer, denn damit ergibt sich auch, dass ich für die Gäste und deren Verhalten Verantwortung habe. Den Rest deines Beitrag habe ich entweder schon beantwortet oder er weicht so weit von der Themenstellung ab, dass ich nicht darauf eingehe.
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SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc 5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4 Geändert von mithardemb (23.10.2021 um 20:45 Uhr) |
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