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  #3471  
Alt 03.09.2021, 08:28
TSV_Christian TSV_Christian ist offline
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TSV_Christian trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)TSV_Christian trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Coronavirus - Situation im WTTV

Da steht aber das mit dem Schülerausweis nicht mehr. Vielmehr ist es so, dass unter 16 Jahren gar kein Nachweis in irgendeiner Art benötigt wird - einzig noch ein Identitätsnachweis, falls jemand das Alter nicht glaubt. Ist im Tischtennis aber nur bedingt relevant, da der Gastgeber in den Meldelisten zumindest das Geburtsjahr sieht (nur ein Jahrgang könnte also 15 oder 16 sein) - und wenn der Gast die vollständige Liste mitbringt, dann ist da auch das komplette Geburtsdatum drin.

Falsch ist aber tatsächlich die Deutung u.a. von mir, dass die ab 16 Jahren geforderte "Bescheinigung der Schule" sowas ähnliches wie ein Schülerausweis wäre. Stattdessen gilt hier tatsächlich das, was du zitiert hast - aber noch etwas genauer neu formuliert: "Diese Bescheinigung gilt für die Dauer von 48 Stunden ab Ausstellung als Nachweis."

Also gilt für Schüler ab 16 Jahren: In der Schule muss eine Testbestätigung ausgestellt werden (die dann übrigens wie ein negativer PCR-Test gewertet wird, wichtig für den Disco-Besuch der Jugendlichen...) und die kann dann genutzt werden. Für Meisterschaftsspiele am Wochenende hilft das aber nur, wenn der Test in der Schule am Freitag gemacht wurde, da der Donnerstag-Vormittag-Test am Samstag Mittag eben schon älter als 48 Stunden ist. Ansonsten müssen diese Schüler am Freitag oder Samstag noch mal zum Testzentrum und dürften sonst nicht teilnehmen.

Jetzt kommt das große ABER: Es ist mir bereits gesagt worden, dass es Gesundheits- und Ordnungsämter gibt, die diese Regelung für unsinnig halten. Dort akzeptiert man bei stichprobenartigen Prüfungen auch Schülerausweise von weiterführenden Schulen bei Schülern ab 16 Jahren - nicht aber von Berufsschulen mit der Begründung wie oben.

Was sollte man als Verein jetzt draus machen? Erst mal auf Nummer sicher gehen und die Schüler, wenn nicht geimpft, ab 16 Jahren noch mal vor dem Spiel zum Test schicken. Gleichzeitig aber auch mit den eigenen Ordnungsbehörden abklären, wie die das bewerten. Wenn man hier beim Heimspiel die Sicherheit hat, dass der Schülerausweis auch bei Kontrollen akzeptiert wird, dann ist das ja auch wieder OK.

Zudem ist wohl gerade eine Klärung mit dem MAGS in Arbeit, eventuell wird die CoronaSchVO in diesem Punkt auch noch mal geändert.
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  #3472  
Alt 03.09.2021, 20:36
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Zitat:
Zitat von Ludger Strahl Beitrag anzeigen
Im Kreis Düsseldorf gab es bisher 31 Spiele, noch sind keinerlei Probleme bekannt geworden.
Es scheint also zu klappen mit der Umsetzung der Vorschriften.
Schön zu lesen
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Wenn Tischtennis einfach wäre, würde es Fußball heißen.
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  #3473  
Alt 05.09.2021, 10:12
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Zitat:
Zitat von Schwammbombe Beitrag anzeigen
Schön zu lesen
Gestern habe ich mir ein Spiel im Bezirk Düsseldorf angesehen.
Die 3 G Regel wurde in keiner Weise überprüft und mehrere Spieler der Gastmannschaft haben sich nicht um ein Tragen der Maske geschert.
Auch nachdem sie darauf angesprochen wurden, haben sie Masken immer wieder abgezogen oder zumindest die Nasen nicht bedeckt.
😡
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  #3474  
Alt 05.09.2021, 12:33
TSV_Christian TSV_Christian ist offline
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV

Die fehlende Überprüfung von 3G geht absolut nicht, ist aber der Heim Mannschaft anzulasten.

Was die Maske angeht: egal, was der WTTV schreibt (als Auslegung): wenn der Gastgeber bzw dessen Kommune da keine Regel für hat, dann darf der Gast an seinem Platz (sowohl sitzend als auch stehend) die Maske abnehmen. Steht so in der Verordnung und wurde mir vom MAGS NRW sowie LSB NRW klar bestätigt. Und genau so haben wir gerade zwei Spiele erfolgreich und ohne Ärger absolviert.

Wer eine Maske tragen will, trägt eine und gut ist. Wenn der Gegner, der 10 Meter entfernt sitzt, keine Maske trägt, dann wird dadurch das Infektionsrisiko bestimmt nicht deutlich größer...Und wenn der Gegner das dann doch möchte mit der Maske und da eine gute(!) Begründung für hat ("der Verband will das so" ist keine gute Begründung), dann setzt man die als Gast natürlich auf.

Geändert von TSV_Christian (05.09.2021 um 12:37 Uhr)
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  #3475  
Alt 05.09.2021, 12:35
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV

Zitat:
Gestern habe ich mir ein Spiel im Bezirk Düsseldorf angesehen.
Die 3 G Regel wurde in keiner Weise überprüft.....
Das nicht alle sich daran halten werden, musste doch jedem klar sein. Wir sind nun mal nicht alle gleich und einige halten sich halt nicht daran. Da ist nun mal nicht nur der Mannschaftsführer gefragt und die anderen verstecken sich bei der Prüfung, sondern alle müssen dann da einschreiten.
Aber das wird das Problem werden, die meisten möchten sich treffen, ein Bier trinken und keine Probleme haben, deshalb halten sie sich dann da raus.

Bei unserem Spiel gestern wurde alle kontrolliert, inkl. Zuschauer die sich auch dann noch in eine Liste eintragen haben. Es gab ein kleine Meinungsverschiedenheit, die aber schnell geklärt wurde. Das war in 5 min erledigt.

Aber genau das ist halt für viele schon zu viel.

wünsche allen einen schönen Sonntag
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  #3476  
Alt 05.09.2021, 17:21
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV

Mit der Maske hat Christian recht.
2 Dinge.
1. Natürlich nur richtig wenn vorher 3 g kontrolliert und eingehalten wird.
2. Solange man nicht an seinem Sitzplatz ist sondern zb zum Klo geht oder in die Umkleide oder raus eine rauchen ist die Maske zu tragen.

Und da ist das Problem.
Da wird gesagt man braucht keine Maske mehr in der Halle aber diese allgemeine Aussage wird ohne Nennung und Berücksichtigung der "Auflagen" weiter gegeben.
Man hört liest oder sagt nur den Teil den man hören lesen oder sagen will.
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe.
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  #3477  
Alt 05.09.2021, 19:14
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Zitat:
Zitat von TSV_Christian Beitrag anzeigen
Die fehlende Überprüfung von 3G geht absolut nicht, ist aber der Heim Mannschaft anzulasten.

Was die Maske angeht: egal, was der WTTV schreibt (als Auslegung): wenn der Gastgeber bzw dessen Kommune da keine Regel für hat, dann darf der Gast an seinem Platz (sowohl sitzend als auch stehend) die Maske abnehmen. Steht so in der Verordnung und wurde mir vom MAGS NRW sowie LSB NRW klar bestätigt. Und genau so haben wir gerade zwei Spiele erfolgreich und ohne Ärger absolviert.

Wer eine Maske tragen will, trägt eine und gut ist. Wenn der Gegner, der 10 Meter entfernt sitzt, keine Maske trägt, dann wird dadurch das Infektionsrisiko bestimmt nicht deutlich größer...Und wenn der Gegner das dann doch möchte mit der Maske und da eine gute(!) Begründung für hat ("der Verband will das so" ist keine gute Begründung), dann setzt man die als Gast natürlich auf.
Da hast Du die Verordnung aber nicht ganz gelesen oder zumindest nicht wiedergegeben.
Schon bei der ausreichenden Lüftung sind die allermeisten Hallen raus.
Abstand ist natürlich auch fast nie durchgängig gegeben, was auch für die Rückverfolgbarkeit gilt.

*Die Verpflichtungen zum Tragen einer Maske in geschlossenen Räumen bleiben grundsätzlich weiterhin bestehen. Für Bildungs-, Kultur-, Sport- und andere Veranstaltungen gilt: Bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung darf die Maske an festen Sitz- oder Stehplätzen abgenommen werden, wenn näher bestimmte weitere Schutzmaßnahmen (zu Testnachweisen, Abstand und Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden.*

Geändert von Bezirksligalooser (05.09.2021 um 19:16 Uhr)
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  #3478  
Alt 05.09.2021, 19:41
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Das ist nicht die Verordnung, sondern ein Pressetext. In der Verordnung ist die Belüftung der Halle immer Pflicht und hat nichts mit der Maske zu tun. Abstand wiederum ist kein Erfordernis mehr, wenn 3G gilt. Und Rückverfolgbarkeit ist - nicht unbedingt aus nachvollziehbaren Gründen - in NRW inzwischen komplett weg. Also ja, bitte die Verordnung richtig lesen.

Fastest115 liegt auch richtig: sobald man unterwegs ist in der Halle muss die Maske auf. Oder umgekehrt eben wie von mir geschrieben: am Platz darf die runter.
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  #3479  
Alt 05.09.2021, 19:45
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https://land.nrw/corona liefert den kompletten Text der Verordnung. Nur der ist relevant und nicht irgendwelche Zusammenfassungen - egal wer die geschrieben hat.
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  #3480  
Alt 05.09.2021, 20:09
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Zitat:
§ 3
Maskenpflicht
(2) Abweichend von Absatz 1 kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden
7. in Bildungseinrichtungen und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und Versammlungen, Tagungen, Messen und Kongressen an festen Sitz- oder Stehplätzen, wenn entweder die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern haben oder alle Personen immunisiert oder getestet sind
Das ist der relevante Satz der Verordnung. Die Lüftung wiederum ist in der Anlage "Hygiene- und Infektionsschutzregeln" zur CoronaSchVO NRW zu finden und verpflichtet zur dauerhaften oder mindestens regelmäßigen Durchlüftung mit kurzen Lüftungsintervallen. Wo das nicht möglich ist, kann eine Luftfilteranlage eingesetzt werden. Ist beides nicht möglich, so dürfte die Halle eigentlich gar nicht öffnen.

Genauso verhält es sich eben auch mit der Maske, die bei 3G am Platz weg darf. Auch hier kann man nicht argumentieren "weil 3G nicht geprüft wurde, dürfen wir nicht auf die Maske verzichten". 3G ist vielmehr die Grundlage für die Teilnahme an dieser Veranstaltung im Innenraum. Wird der Nachweis nicht erbracht, so ist die Teilnahme nicht zulässig. Und wird nicht geprüft, so müsste die zuständige Kommune die gesamte Veranstaltung bei Kenntnis darüber abbrechen. Also kann man im Umkehrschluss eben davon ausgehen, dass 3G zwingend gilt und damit eben sogar ohne Mindestabstand auf die Maske am Platz verzichtet werden darf.

Wichtig: Alles das sagt nur, was man "darf". Selbstverständlich darf sich Mannschaft A komplett mit Maske auf die eigenen Sitzplätze setzen - die darf eben nur nicht davon ausgehen, dass der Gastgeber dies in seinem Bereich auch zwingend macht. Dass man als guter Gastgeber natürlich auf die Wünsche seines Gastes eingeht ist ne andere Geschichte. Und auch wichtig: Das sind nur die NRW-Regeln. Wenn die zuständige Kommune die Maskenpflicht auch am Sitzplatz hat, dann gilt das. Und ebenso darf der Heimverein als Gastgeber eine solche Regel aufstellen, an die sich dann der Gast zu halten hat. Wichtiger Unterschied: Wird gegen Regeln der CoronaSchVO verstoßen (bei der Maskenpflicht ja nur, wenn man beim Herumlaufen keine trägt), so ist die Höhe der Strafe als Ordnungswidrigkeit festgelegt. Verstößt man gegen Regeln der Kommune, so gilt deren Bußgeld. Und verstößt man gegen die Regeln des Gastgebers, so kann man lediglich mit Verweis auf das Hausrecht der Halle verwiesen werden.

Aber muss man sich wirklich darüber streiten? Etwas mehr Lockerheit auf beiden Seiten wäre wünschenswert. Wenn ich mit meinen vier Spielern 10m von der anderen Mannschaft entfernt ohne Maske sitze, dann kann ich niemanden anstecken (zumindest nicht mehr, als während meiner Sportausübung mit viel Aerosolen ohne Maske)...und wenn ich die Maske auf Wunsch des Gegners aufsetze, obwohl ich es nicht muss, dann sollte ich das auch akzeptieren können.

Was in NRW inzwischen erlaubt ist - ob man das gut findet oder nicht - sieht man aber doch inzwischen deutlich: Bei Fernsehsendungen findet sich wieder Publikum fast ohne Abstand und in nennenswerter Zahl. Und beim Eishockey dürfen nächste Woche 6.500 Menschen in Krefeld in eine 8.000er-Halle - und das komplett(!) ohne Maske.

Geändert von TSV_Christian (05.09.2021 um 20:15 Uhr)
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