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#3611
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Das glaube ich - so sehr ich es bedauere - leider nicht. Ich bin ehrlich gesagt gespannt, wieviele Teams am Samstag nunmehr mit zum Teil mehreren Ersatzspielern antreten oder vlt. sogar gar nicht antreten werden.
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"Die Jugend ist meist so allwissend, dass sie alles weiß, bis auf eines: dass auch einmal die Alten allwissend waren, bis sie wirklich alles wussten." - Ernest Hemmingway - |
#3612
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Ich habe kein Mitleid mit Mannschaften oder die Spielern die nicht mehr spielen können. Wegen diesen Menschen sind wir erst in dieser Situation.
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#3613
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Stimme ich zum Teil zu. Allerdings leiden womöglich auch andere - 2G - Teammitglieder darunter oder untere Mannschaften, die ansonsten weiter komplett antreten könnten. Wie immer gibt es auch hier eine Kehrseite der Medaille. Eine mögliche Wettbewerbsverzerrung will ich an dieser Stelle mal gar nicht weiter vertiefen, die auch Teams / Vereine mit nur 2G Spielern treffen kann.
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"Die Jugend ist meist so allwissend, dass sie alles weiß, bis auf eines: dass auch einmal die Alten allwissend waren, bis sie wirklich alles wussten." - Ernest Hemmingway - |
#3614
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Zitat:
Dabei erkennt man nämlich, dass antreten mit den ersten 6 oder mit dem nächstbesten Spieler des Vereins völlig aus derMode ist😖 |
#3615
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Diese Aussage kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein.
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#3616
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Ist halt eine mega beschissene Situation, dass jetzt Leute ausgegrenzt werden die berechtigte Bedenken haben.
Spaltung der Gesellschaft, par excellance. P.s. kann der Wttv aber nix für, sind halt Vorhaben der Politik. |
#3617
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Wir werden ab heute auch die 2G Regelung durchziehen und kontrollieren. Training und Liga, bei 10 Mannschaften, ich bin gespannt wie das klappt, auch mit den Gastmannschaften.
Eine doofe Situation habe ich bei den Kids, die 16 und 17 Jahre alt sind. Von 10 Jungs haben zwei keinen 2G Nachweis, beide muss ich nun vom Training und Ligabetrieb ausschließen, trotz Schultestungen, doofes Gefühl, aber so ist das leider aktuell. Grüße aus Kölle
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Keyshot Light / R&W OFF CB |
#3618
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Wann gibts denn die Info vom wttv, ob die DOSB-PCR-Testung geht?
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#3619
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AW: Coronavirus - Situation im WTTV
Also wir haben von unserem Kreissportbund heute folgende Mail erhalten:
Demnach gilt für uns PCR-Test und 3G für Trainer Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Gestern hat die Landesregierung eine neue Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab heute (24.11.2021) in Kraft tritt. Diese sieht neue Beschränkungen des Sporttreibens vor, und zwar grundsätzlich in den drei Stufen: 3G - Teilnahme für Geimpfte, Genesene und Getestete (bei Zutritt aktueller Schnelltest von offizieller Stelle, nicht älter als 24 Stunden, oder aktueller PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden). 2G - Zugang nur für Geimpfte und Genesene 2G+ - Zugang nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test (bei Zutritt aktueller Schnelltest von offizieller Stelle, nicht älter als 24 Stunden, oder aktueller PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden) Übungsleiter*innen und Trainer*innen 3G gilt für angestellte, selbstständige, ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeitende im Trainingsbetrieb, bei der außersportlichen Jugendarbeit und bei Sportveranstaltungen sowie durch das Bundesinfektionsschutzgesetz ab dem 25.11.2021 für alle weiteren Arbeiten und Tätigkeiten im Verein. Nicht-immunisierte Personen müssen während ihrer gesamten Tätigkeit eine Maske (mindestens medizinischer Mundschutz) tragen. Sollte dies wegen der Art der Tätigkeit (z.B. Anleitung im Wasser) nicht möglich sein, darf die Tätigkeit nur mit PCR-Test aufgenommen werden – diese Regelung gilt allerdings nur übergangsweise (jedoch ohne konkretes Ablaufdatum). Für Mitarbeitende, die einen Immunisierungsnachweis vorlegen, reicht die einmalige Erfassung und Dokumentation des Immunisierungsstatus – bitte beachten Sie, dass der Status „Genesen“ sechs Monate nach der Feststellung der Coronainfektion abläuft und der Status dann wieder zu klären ist. Personen, die nicht immunisiert sind oder ihren Status nicht nachweisen wollen, müssen täglich einen Coronatest vorlegen, bevor Sie ihre Tätigkeit aufnehmen (bei Tätigkeitsantritt aktueller Schnelltest von offizieller Stelle, nicht älter als 24 Stunden, oder aktueller PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden). Sportwettkämpfe Am Wettkampfbetrieb (offizielle Ligen und Wettkämpfe der Verbände), nicht aber im Übungsbetrieb, ist für eine Übergangsphase (deren Dauer nicht benannt wurde) die Teilnahme mit einem maximal 48 Stunden alten PCR-Test möglich. Diese Ausnahmeregelung gilt nach aktuellem Stand nicht für Wettkämpfe, die in Schwimmbädern stattfinden – hier befinden wir uns in der Klärung, ob diese Auffassung tatsächlich der Intention des Verordnungsgebers entspricht. Sitzungen und Versammlungen / Bildungsveranstaltungen / Zuschauer / Veranstaltungen 3G gilt ferner für Gremiensitzungen der Vereine ohne gesellige Elemente, also z.B. Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen sowie für Bildungsveranstaltungen (z.B. Fortbildungen für Trainer*innen/Übungsleiter*innen). 2G gilt für die Teilnehmenden und Zuschauer*innen beim Sportbetrieb (Übungs- und Wettkampfbetrieb) sowie bei der außersportlichen Jugendarbeit. Ferner gilt 2G in der Gastronomie, also auch in Vereinsgaststätten. Für Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind der unteren Gesundheitsbehörde weiterhin Hygienekonzepte vorzulegen, die neben spezifischen Regelungen immer auch die Regeln der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur Coronaschutzverordnung beinhalten muss. Neu ist, dass diese Hygienekonzepte zwingend auch Regelungen zur Zugangskontrolle und Überprüfung des Test- bzw. Immunisierungsstatus enthalten müssen. Sollte ihr aktuelles Konzept entsprechende Regelungen nicht enthalten, empfehlen wir dringend die zeitnahe Einreichung eines überarbeiteten Konzepts. Für mehrere Veranstaltungen am selben Ort kann auch weiterhin ein gemeinsames/dauerhaftes Konzept vorgelegt werden. Sollten Sie noch eine Veranstaltung planen, setzen Sie sich bitte dringend mit der zuständigen Behörde in Verbindung. Kontrollen durch die Vereine Zur Überprüfung des Immunisierungsstatus soll die CovPassCheck-App des Robert-Koch-Instituts verwendet werden. Ferner sind mindestens stichprobenartig die Personalien der entsprechenden Nachweise mit offiziellen Ausweisdokumenten abzugleichen. Gesellige Veranstaltungen 2G+ gilt für gesellige Veranstaltungen mit erhöhtem Infektionsrisiko. Dazu zählen auch Tanzveranstaltungen, die nicht ausschließlich sportlicher Natur sind. Kinder- und Jugendliche Schüler*innen gelten aufgrund der regelmäßigen Schultestungen auch weiterhin als getestet. Bei Personen ab 16 Jahren ist die Schüler*inneneigenschaft durch eine entsprechende Bestätigung nachzuweisen (z. B. Schüler*innenausweis oder Schulbescheinigung). Ausgenommen von der 2G-Regelung sind a) Kinder- und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sowie b) Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie aktuell oder in den vergangenen sechs Wochen nicht gegen COVID-19 geimpft werden konnten, sofern diese über einen aktuellen Test verfügen (bei Zutritt aktueller Schnelltest von offizieller Stelle, nicht älter als 24 Stunden, oder aktueller PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden). Auch hier kann die Erfassung, nach unserer Auffassung, durch einmalige Vorlage erfolgen, allerdings sind die entsprechenden Nachweise für den Fall behördlicher Kontrollen von allen Teilnehmenden jederzeit mitzuführen. Bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit und Sportangeboten für Kinder und Jugendliche kann ein bestehendes Testerfordernis durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden; bei Veranstaltungen an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen mit einem festen Personenkreis genügt dabei ein mindestens zweimal wöchentlicher Test. Arbeitnehmer*innen in den Vereinen Durch das Bundesinfektionsschutzgesetz gilt ab dem 25.11.2021 außerdem wieder die Homeoffice-Pflicht. Sofern nicht in der Tätigkeit liegende bzw. betriebliche Gründe gegen eine Arbeit aus dem Homeoffice sprechen, muss der Arbeitgeber das Homeoffice anbieten und Arbeitnehmer*innen sind verpflichtet, dieses anzunehmen. Diese Regelung dürften insbesondere für Vereine mit hauptberuflicher Geschäftsstelle relevant sein. Bitte tragen Sie mit umsichtigem Verhalten und der weiterhin konsequenten Umsetzung der Maßnahmen dazu bei, dass der Sport auch weiterhin kein Pandemietreiber wird. Für das außerordentliche Engagement aller im Sport tätigen Menschen danken wir allen sehr herzlich. |
#3620
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