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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#31
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AW: zu kleiner Belag
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... wenn der Gegner mit eine Seite des Schlägerblatts schlägt, deren Oberfläche nicht den Bestimmungen unter 4.3-4.5 entspricht... Das heisst, das manche Spieler nur eine Schlägerseite belägt haben (Penholder) und sie dürfen mit der andere Seite (Holzseite) den Ball nicht schlagen. Der Schläger hat nur zwei Seiten, aber auch einen Griff und die Kante... Wenn Du den Ball mit der Schlägerkante triffst, hast Du einen guten Ball gespielt. |
#32
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AW: zu kleiner Belag
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
#33
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AW: zu kleiner Belag
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nur zum zweitenteil meiner antwort: wer lesen kann ist klar im vorteil egal warum bzw. wodurch die schlägerseite nicht den bestimmungen entspricht. wird damit der ball gespielt wird das spiel unterbrochen und der gegner erhält einen punkt. wenn du dich schon auf eine regel beziehst, und eine andere auffassung über die auslegung hast würde ich an deiner stelle die regel auf die du deine ausage stützt, zitieren. in den von mir angegeben regeln, bezieht sich kein punkt auschließlich auf penholder. ich hab auch keine regel, weder in der wo noch in den tt-regeln teil a / b etwas zu penholdern gefunden. sollte ich mich geirrt haben lasse ich mich gerne eines besseren belehren. das letzte wort in allen regelfragen spricht der OSR, sofern einer anwesend ist. in anderen fällen sind es die mannschaftsführer. nachzulesen in der WO ab 3.1.1 3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für: 3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen; Ab 3.2 sind dann aufgaben des SR's aufgezählt. 3.2.3.1 Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren; Des weiteren zum thema Protest einlegen: 3.3.2 Gegen eine Tatsachenentscheidung des verantwortlichen Schiedsrichters oder Schiedsrichter- Assistenten kann kein Protest beim Oberschiedsrichter und gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann kein Protest bei der verantwortlichen Turnierleitung eingelegt werden. 3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen der Auslegung von Regeln oder Tischtennisregeln kann beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden. Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist endgültig. 3.3.6 Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die sich aus der Entscheidung eines Oberschiedsrichters, oder eine Frage zur Turnier- oder Spielabwicklung, die sich aus der Entscheidung einer Turnierleitung ergibt, kann von dem protestberechtigten Spieler oder Kapitän über seinen zuständigen Nationalverband dem Regelkomitee der ITTF vorgelegt werden. 3.3.7 Das Regelkomitee trifft dann eine Entscheidung als Richtlinie für künftige Fälle. Diese Entscheidung kann auch zum Gegenstand eines Protestes gemacht werden, den ein Nationalverband beim BOD oder bei einer Generalversammlung einlegt. In keinem Fall wird dadurch jedoch die Endgültigkeit der Entscheidung des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder der Turnierleitung für den vergangenen Fall berührt. das war dann genug regelkunde für einen Feiertag
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ich muß nicht besser sein als mein gegner, es reicht wenn ich durch seine fehler gewinne. |
#34
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AW: zu kleiner Belag
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Mein Fehler war, dass ich dachte, TT-Schläger hätte nur zwei Seiten und neben den Griff auch eine Schlägerkante. Nun, Du hast mir erklärt, dass die Schlägerkante eigentlich eine dritte Seite des Schlägers ist. Zuerstmal danke. Die Schlägerkante muss keinen Kantenband haben und es ist auch nicht immer so, dass die Beläge bis 2 mm drüber stehen. Also für viele Spieler, mit oder ohne Kantenband ist es durchaus möglich mit Schlägerkante zu spielen, auch wenn nicht beabsichtlich. Dass man mit nicht belägte Schlägerseite spielen darf ist doch klar aufgeklärt. Nur, wie gesagt, wusste ich bis jetzt nicht, dass Schlägerkante als dritte Seite des Schlägers zählt. Vielmehr erlebte ich sogar die Punkte die mit dem Finger erzielt wurden. (Selbstverständlich mit nicht belägten Fingern!) Spiele Tischtennis seit über dreisig Jahren und habe noch nicht mitbekommen, dass ein Shakehand-Spieler nur eine Seite des Schlägers belägt hat. Bei Penholder ist es keine Ausnahme. Aber wie gesagt, bedanke ich mich bei Dir, dass ich ab jetzt eben die dritte Seite des Schlägers wahr nehmen darf. Gruss Petar Geändert von Petar (29.03.2005 um 09:00 Uhr) |
#35
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AW: zu kleiner Belag
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Du mußt hier im Forum bzw. bei der Regelauslegung versuchen zu unterscheiden was lt Regel verboten ist und was man beim Tischtennis nicht darf. Du spielst ja recht hoch und kennst auch einige Leute die lange gut und hoch spielen. Aber selbst bei Spielern die seit 30 Jahren gut und erfolgreich spielen findet ein heißer "Regelausleger" fast immer etwas was lt. Definition der Regel XY nicht erlaubt ist. (Breite des Stirnbandes oder Größe der Beschriftung auf dem Trikot oder 2mm zwischen Griffende und Belaganfang usw.) Diese extremen Regelauslegungen sind oft nur theoretischer Natur und treffen im Breitensport und selbst im Profisport auf weinig „Nacharmer“. z.B. kann die Abweichung der Oberflächeneigenschaften von deinem Belag von einem „heißen“ SR fast immer als Regenwidrig ausgelegt werden. Deswegen sollte man aber kein schlechtes Gewissen haben zum Tisch zu gehen. Zitat:
Geändert von Todesnoppe (29.03.2005 um 09:37 Uhr) |
#36
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AW: zu kleiner Belag
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natürlich hast Du Recht. Long-Pips schreibt: "Sofern der Ballwechsel nicht wiederholt wird, erzielt der Spieler einen Punkt, wenn sein Gegner denn Ball mit einer Seite des Schlägerblatts schlägt, deren Oberfläche nicht den Bestimmungen unter 4.3-4.5 entspricht." Gut. Neu für mich war nur, dass ein Schläger eine dritte Seite hat (Schlägerkante). Denn ich dachte, ohne das zu wissen, dass die erzielte Punkte mit Schlägerkante oder sogar mit der Schlaghand bis zum Handgelenk zählen und Regelkonform sind. Wusste nicht, dass sie erst mit einem ITTF zugelassenem Belag belägt sein müssen. Tut mir leid, ich wusste es nicht, aber jetzt habe ich es gelernt. Also danke nochmals und Gruss Geändert von Petar (29.03.2005 um 10:58 Uhr) |
#37
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AW: zu kleiner Belag
Ah, ja... Sorry, noch eine Kleinigkeit vergessen:
2.4.6. Beide Schlägerseiten-unabhängig davon, ob ein Belag vorhanden ist oder-nicht, müssen matt sein und zwar auf der eine Seite leuchtend rot, auf der anderen schwarz. (wo bleibt die dritte Seite - Schlägerkannte?) 2.5.7. Ein Spieler schlägt denn Ball, wenn er ihn im Spiel mit dem in der Hand gehaltenen Schläger oder mit der Schlägerhand unterhalb des Handgelenks berührt. (hier naturgemäß sind mehrere Fragen offen: Darf ich die Hand bis Handgelenk frischkleben, schwarz oder rot anmalen, wie schafe ich 85% Holzanteile ohne eine Handprothese? usw. usw.) Werde euch natürlich sehr verbunden für die paar Erklärungen. Gruss Petar Geändert von Petar (29.03.2005 um 11:03 Uhr) |
#38
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AW: zu kleiner Belag
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#39
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AW: zu kleiner Belag
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Bist Du Dir sicher, Todesnoppe? Denn ich weiss, dass sich Long-Pips sehr gut mit TT-Regeln auskennt und er schreibt eben: "...wenn Du also mit nicht belägten Seite des Schlägers, ich nenne sie mal "Kante" oder besser gesagt da wo das Kantenband aufgeklebt wird, triffst, so ist dies ebenfalls ein Punkt für den Gegner." Ja, und noch eine Frage: Wie sieht eine regelkonforme Schlägerkante aus? Welche Farbe muss sie haben, darf man sie auch frischkleben und... und...? Und wenn man einen Kantenband hat, zählt der Punkt dann doppelt oder wie? |
#40
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AW: zu kleiner Belag
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Schläger hält. 5.7 Ein Spieler schlägt den Ball, wenn er ihn im Spiel mit dem in der Hand gehaltenen Schläger oder mit der Schlägerhand unterhalb des Handgelenks berührt. Mit der oben aufgeführten definition, ist das treffen des balles mit der schlägerhand, dazu gehört dann auch der/die finger, abgesegnet. ausnahme, wenn du zuerst mit der schlägerhand und dann mit deinem schläger, oder umgekehrt, den ball triffst. das währe dann der klassische fall einer "doppelberührung und damit punkt für den gegner. des weiteren, ich wußte noch garnicht, dass dein schläger nur 2 dimensional ist. würde mich interesieren, wie der aussieht. Da in der regel 4.2 von "dicke" gesprochen wird, würde ich sagen, das ein tt-schläger 3 dimensional ist. volglich auch eine weitere fläche aufweisst, die landläufig als kante des schlägers definiert wird. Wenn wir jetzt wortklauberei betreiben hast du natürlich recht. diese fläche, ist keine kante. genau genommen, ist die kante deines schlägers, das ende des blattest der seite auf dem der belag aufgeklebt ist. also optisch kaum zu sehen. ich schätze mal so im 10tel mm bereich. da der belag, der an dieser kante abschließen sollte, wesentlich dicker ist, wird es wirklich schwehr die kante zu treffen, oder? @ petar so gut auch wieder nicht aber trotzdem danke.
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