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#31
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AW: Klebeverbot
Aus der heute verschickten Info-Mail:
Allgemeine Hinweise . - Lösungsmittel sind nicht nur in Klebern enthalten, sondern auch im Belag selbst, in Belagreinigern oder auch im Kantenband. All diese Dinge können zum positiven Test führen. - Die Nutzung eines Schlägers, der positiv getestet wird, ist verboten, unabhängig davon, was zu dem Positivtest geführt hat. Wäre mal interessant zu wissen wie oft ich meine Beläge reinigen müßte um die erlaubte oder vom Gerät gestattete Lösungsmittelmenge zu überschreiten. Wenn man also durch Kantenband oder Reinigung der Beläge das Gerät zum auslösen bringen kann, müßte man sich dann nicht die Frage stellen ob lösungsmittelhaltiges Kantenband und die entsprechenden Reiniger ebenfalls nicht mehr erlaubt werden sollten. Gerade wenn ich an Zerstäuberflaschen denke, da bekommt man schon die ein oder andere Prise ab. Würde das zuweit führen oder wäre es einfach nur konsequent?
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Ich werde alt! |
#32
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AW: Klebeverbot
Ich denke die Lösungsmittel im Belag und im Kantenband sind (vernachlässigbar) gering. Lösungsmittel von Belagreininger sind glaube ich nicht so gesundheitsschädlich wie die von Klebern. Also würde ich nicht so weit gehen und diese verbieten. Es kann natürlich passieren, dass ein "grenzwertiger" Schläger, gerade durch diese geringen Mengen, positiv getestet wird. Das würde aber das Ergebnis doch nicht verfälschen, oder?
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