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Umfrageergebnis anzeigen: Wie würdet Ihr Euer politisches Interesse einschätzen?
ich bin politisch interessiert 193 57,10%
ich bin teilweise politisch interessiert 97 28,70%
ich interessiere mich nicht für Politik 19 5,62%
ich verweigere die Aussage 29 8,58%
Teilnehmer: 338. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #42041  
Alt 31.03.2019, 11:00
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von Zweier Beitrag anzeigen
@BlinderBarmer
Ich orte es bei 3 oder 4 ein, absoluter Egotrip gepaart mit maßloser Selbstüberschätzung des Steuernkönnens unter Ausschaltung/Ausblendung jedweden Drumherumdenkens.
Das trifft aber auf jede bewusste Geschwindigkeitsüberschreitung ebenfalls zu.
__________________
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  #42042  
Alt 31.03.2019, 15:53
Noppenzar Noppenzar ist offline
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Ein Problem bei Mord ist, dass es eigentlich keinen "Spielraum" gibt (wenn man jetzt mal von der besonderen Schwere der Schuld absieht).

Damit kommt man sehr schnell zu der Fragestellung ab wenn es ein Verkehrsdelikt mit tödlichem Ausgang ein Mord.

Bleiben wir doch doch mal beim Beispiel der zu schnell fahren in der 30er Zone. Jeder Führerscheinbesitzer hat gelernt und durch Prüfung bewiesen, dass er weiß, dass ein Auto eine tödliche Gefahr für andere darstellt.

Ist es ab 50 Mord oder ab 70 oder erst ab 100 oder gar ab 160. Muss dabei eine rote Ampel überfahren werden, reicht eine Vorfahrtsverletzung oder das nicht beachten eines Zebrastreifens auch aus?
Genau darin sehe ich auch das Problem. Der Gesetzgeber hat solche Delikte über Jahrzehnte als fahrlässige Tötung abgeurteilt, wobei grobe Fahrlässigkeit ja auch schon einen Spielraum nach oben in der Strafbemessung zuließ.

Ich habe auch das Gefühl, wenn ich so die Zeitungen lese, dass die Polizei, angefixt von "oben", zur Zeit sehr schnell mit dem Tatbestand "illegales Rennen" dabei ist.

Auch kommen die Autohasser zur Zeit bei Allem und Jedem aus dem Busch gekrochen.

Dass in dem betreffenden Fall ein hartes Urteil gesprochen werden sollte, keine Frage, da sind wir wahrscheinlich alle einer Meinung.

Schaue ich aber auf Urteile bei anderen Kapitaldelikten, wie Vergewaltigung oder Messerstecher, dann kann hier nicht auf Mord und lebenslänglich entschieden werden.

Wenn brutale Gruppenvergewaltiger 3-6 Jahre bekommen, Messerstecher 5-10 oder Einbrecher nur 2-3 oder auch brutale Überfälle mit 2-4 Jahren bestraft werden, dann kann man gerne über die Justiz diskutieren.

Es wäre auch mal interessant zu schauen was Steinewerfer bekommen haben, egal ob von Autobahnbrücken oder beim G20 Gipfel. Wieviel bekommt ein "Aktivist" der Antifa, wenn er einen Pflasterstein auf die Polizei wirft?

Mein liebstes Beispiel ist aber immer noch die organisierte Kriminalität, die bewusst und mit voller Absicht ins Bein sticht oder schießt, weil das Gesetz hier "Mord" nicht hergibt. Man will töten oder nimmt dies bewusst in Kauf, weil man sich der Anatomie des Körpers bewusst ist, geht direkt auf die Arterie und das Gesetz gibt ein Mordurteil einfach nicht her. Selbst Totschlag ist hier schwer zu beweisen.
  #42043  
Alt 31.03.2019, 21:00
BlinderBarmer BlinderBarmer ist offline
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Jeder schätzt es halt anders ein, von daher gibt es eigentlich keinen Grund, das Urteil als komplett verfehlt anzusehen.
Tatsache ist, die haben mit Absicht eine Situation herbeigeführt, in der jeder andere, der ihnen zufällig im Weg ist, stirbt.
Wie vorsätzlich soll denn der Vorsatz sein?

Immerhin weiß jetzt auch jeder, für sowas kann man als Mörder lebenslang in den Bau gehen.
  #42044  
Alt 31.03.2019, 21:14
BlinderBarmer BlinderBarmer ist offline
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Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Genau darin sehe ich auch das Problem. Der Gesetzgeber hat solche Delikte über Jahrzehnte als fahrlässige Tötung abgeurteilt, wobei grobe Fahrlässigkeit ja auch schon einen Spielraum nach oben in der Strafbemessung zuließ.

Ich habe auch das Gefühl, wenn ich so die Zeitungen lese, dass die Polizei, angefixt von "oben", zur Zeit sehr schnell mit dem Tatbestand "illegales Rennen" dabei ist.
Gewaltenteilung?
Der Gesetzgeber hat da gar nichts abgeurteilt, das machen die Gerichte, und die sind frei.
Und die entwickeln sich über die Zeit.
Meinst du, bei diesen Rennen denken die Fahrer drüber nach, ob sie wegen Mord oder wegen Totschlag verurteilt werden, wenn es schief geht?
Oder gibt es jetzt eventuell weniger Rennen?

Zitat:
Es wäre auch mal interessant zu schauen was Steinewerfer bekommen haben, egal ob von Autobahnbrücken oder beim G20 Gipfel. Wieviel bekommt ein "Aktivist" der Antifa, wenn er einen Pflasterstein auf die Polizei wirft?
Steinwurf von der Autobahnbrücke ist juristisch durchexerziert, Mordversuch und fertig.
Ist bei Steinwurf auf Polizisten nicht anders.
Die sind nur schwerer zu ermitteln.
  #42045  
Alt 31.03.2019, 22:05
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: DER Thread für politisch Interessierte

Zitat:
Zitat von BlinderBarmer Beitrag anzeigen
Jeder schätzt es halt anders ein, von daher gibt es eigentlich keinen Grund, das Urteil als komplett verfehlt anzusehen.
Tatsache ist, die haben mit Absicht eine Situation herbeigeführt, in der jeder andere, der ihnen zufällig im Weg ist, stirbt.
Wie vorsätzlich soll denn der Vorsatz sein?
wie gesagt, diese Situation stellt sich auch dar, wenn man 50 in der 30er Zone fährt. Das überleben Fußgänger dann oftmals auch nicht.

Zitat:
Zitat von BlinderBarmer Beitrag anzeigen
Immerhin weiß jetzt auch jeder, für sowas kann man als Mörder lebenslang in den Bau gehen.
Ich glaube nicht, dass das die "Zielgruppe" dieses Falls von illegalen Rennen abhalten wird. Mir fehlt auch weiterhin die Differenzierung zu einer unbedingten Tötungsabsicht durch überfahren.
__________________
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  #42046  
Alt 31.03.2019, 22:19
Zweier Zweier ist offline
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"Billigend in Kauf genommen" aber keine gezielte unbedingte Tötungsabsicht? So schwer es auch vom Gefühl her ist, dies den Rasern letztlich zuzugestehen. Blindlings rauschten die doch durch das Herz der deutschen Hauptstadt, als wäre dies eine freie Rennstrecke..
  #42047  
Alt 31.03.2019, 23:06
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Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
wie gesagt, diese Situation stellt sich auch dar, wenn man 50 in der 30er Zone fährt. Das überleben Fußgänger dann oftmals auch nicht.
Es ist aber schon was anderes, ob man auf einer subjektiv leeren Straße etwas zu schnell fährt, oder mit Vollgas in einer Großstadt über eine rote Ampel, die man sieht und die einem egal ist.
Und der Fall geht über letzteres.
Mehr bedingter Vorsatz stößt bei mir an die Grenze meiner Phantasie.
  #42048  
Alt 31.03.2019, 23:25
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass das die "Zielgruppe" dieses Falls von illegalen Rennen abhalten wird. Mir fehlt auch weiterhin die Differenzierung zu einer unbedingten Tötungsabsicht durch überfahren.
Also ich kenne durchaus Diskussionen, das man hackedun und mit einem Auto mit nem Mord durchkommen kann. Und da bin ich ja anscheinend nicht alleine mit.
Und ich halte es für richtig, dass der Rechtsstaat versucht, diesem Eindruck was entgegenzuhalten.
Es ist im übrigen auch Aufgabe des Rechtsstaats, durch seine Urteile Signale zu setzen.
  #42049  
Alt 31.03.2019, 23:45
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Zitat:
Zitat von Gandalf446 Beitrag anzeigen
Der Fall Tugce kann hier nicht zum Vergleich herangezogen weden. Bei einem Schlag ins Gesicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Opfer daran stirbt, da kamen noch sehr unglückliche Umstände dazu, die dann zum Tod führten. Wenn man mit 160 km/h über rote Ampeln fährt, kann und MUSS man davon ausgehen, dass ein Unfall tödlich ausgeht.
Schon beim Fall Brunner, der ja durch einen Herzanfall starb, galt ja schon der Grundsatz, dass man kein Recht auf ein gesundes Opfer hat.
Und gerade im Vergleich zu diesem Fall, wo ja auch auf Mord entschieden wurde, obwohl der Tod gerade nicht durch die Tat ausgelöst wurde, ist die Entscheidung auf Vorsatz und damit Mord nicht nur naheliegend, sondern nahezu zwingend.
  #42050  
Alt 01.04.2019, 00:14
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Zitat:
Zitat von Gandalf446 Beitrag anzeigen
Der Fall Tugce kann hier nicht zum Vergleich herangezogen weden. Bei einem Schlag ins Gesicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Opfer daran stirbt, da kamen noch sehr unglückliche Umstände dazu, die dann zum Tod führten. Wenn man mit 160 km/h über rote Ampeln fährt, kann und MUSS man davon ausgehen, dass ein Unfall tödlich ausgeht.
Schon beim Fall Brunner, der ja durch einen Herzanfall starb, galt ja schon der Grundsatz, dass man kein Recht auf ein gesundes Opfer hat.
Und gerade im Vergleich zu diesem Fall, wo ja auch auf Mord entschieden wurde, obwohl der Tod gerade nicht durch die Tat ausgelöst wurde, ist die Entscheidung auf Vorsatz und damit Mord nicht nur naheliegend, sondern nahezu zwingend.
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