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#531
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Zitat:
Beim Tischtennis gilt: Das Antreten zum Meisterschaftsspiel ist oberstes Gesetz. Spielabsagen oder Spielverzicht bei Meisterschaftsspielen sind unzulässig. Verstöße hiergegen müssen von den Staffelleitungen unnachsichtig geahndet werden (vgl. Punkt A 17.1). Normale Staus sind normale Ereignisse. Ein Zeitpuffer muss eingeplant werden und alternative Fahrrouten müssen bekannt sein. Vollsperrung Auch hier darf man nicht pauschal einen Freibrief erteilen. Vollsperrung ab 16 Uhr. Anschlagzeit 18:30 Uhr Drei Vereine müssen zum Auswärtsspiel. Die beste und günstige Verbindung ist auch das Teilstück der Vollsperrung. Zwei Vereine treten zum Meisterschaftsspiel an und einer macht "höhere Gewalt" fürs Nichtantreten gelten. Wenn dann das anerkannt wird, höre ich jetzt schon das laute Geschrei in diesem Forum. Ich bedauere jeden Staffelleiter, der in dieser Sache eine Entscheidung fällen muss. Viele Grüße aus dem schönsten Ort vom ...... |
#532
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#533
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
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"Zwei Minuten gespielt, immer noch hohes Tempo!" Holger Obermann |
#534
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Ich glaub es geht hier um diese Situation richtig?
Zitat:
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„Wenn ich denke, dass der Gegner denkt, und der Gegner denkt, dass ich denke, dann kann ich auch einfach schießen; es macht keinen Unterschied“ |
#535
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
@ all
Erstmal danke für eure Antworten... Der Oben genannte Fall betrifft zwar nicht meinen Verein, aber er war Antstoß für meine Frage. |
#536
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Es ging doch hier m. W. um ein Jugendspiel, oder?
Mehr als armselig, wenn die Fakten stimmen und eine sehr vernünftige Entscheidung unseres Staffelleiters. Gruß Bernd
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#537
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
In den Tischtennisregeln B des DTTB heißt es zur Spielkleidung:
2.2.8 Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden Spieler einer Mannschaft einheitlich gekleidet sein. ... Von dieser Bestimmung können Socken, Schuhe sowie Anzahl, Größe, Farbe und Design von Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen werden. Demnach ist der Wechsel in ein abweichendes Trikot eines teilnehmenden Spielers während des laufenden Mannschaftskampfes ein Verstoß gegen diese Regel und muss im Spielbericht zur Ahndung entsprechend gekennzeichnet werden. Wer ist denn nun für die Kennzeichnung verantwortlich, ausschließlich der Gastgeber, die betroffene Mannschaft oder beide beteiligten Mannschaften? Was geschieht bei "falschen" Kreuzchen, wenn der Verstoß im Nachhinein bekannt wird? Ist das Risiko einer besonderen Ordnungsstrafe hier nicht gegeben, weil dann "nur" der betroffene Verein mit 10 € zur Kasse gebeten wird? |
#538
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Beide Mannschaftsführer müssen die Frage nach einheitlichen Trikots unterschreiben. Werden dort vorsätzlich falsche Kreutzchen gemacht, bezahlen beide Mannschaften 50 Euro.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#539
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Wobei die "Einheitlichkeit" im WTTV dann einer Einzelfallprüfung unterzogen wird. Lt WTTV Vorstand würde er sich beide Trikots zeigen lassen und dann entscheiden ob sie einheitlich sind. Tendenziell reicht eine Einheitliche Grundfarbe. Wenn also einer ein Marineblaues Trikot von Andro trägt und danach ein Marineblaues von Donic denke ich ist die Einheitlichkeit schon gegeben. So die Aussage des WTTV als ich mal nachgefragt habe. Der Beispielfall war ein Schwarzes Andro Trikot mit blauen roten und weißen Farbabsetzungen und als Ersatz ein einfaaches schwarzes Polo. Das hätte dem WTTV gereicht als einheitlich. Bei Hosen würde der WTTV übrigens in deren Zuständigkeit garnichts machen. da würde man auch blau und schwarz zulassen
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#540
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Der Wechsel in ein "deutlich" von der Grundfarbe abweichendes Trikot während des laufenden Mannschaftskampfes scheint also unstrittig ein Verstoß zu sein, während Hosen beliebig sein können.
Die Ordnungsstrafe von 10 Euro für nichteinheitliche Trikots dürfte demnach klar sein. Beide Mannschaftsführer müssen den Spielbericht unterschreiben ist auch klar, wobei meines Wissens nach auf die zusätzlichen Unterschriften im Kopf nicht mehr der frühere Wert gelegt wird. Die Kreuzchen werden in der Regel wohl vom Gastgeber eingetragen und vom Mannschaftsführer mancher Gastmannschaft am Spielende nicht mehr so genau geprüft. Bleibt der Hinweis auf "vorsätzlich" falsch gemachte Kreuzchen. Dieser Nachweis beim Trikotwechsel während des laufenden Mannschaftskampfes (der sicher öfter vorkommt) dürfte wohl schwierig werden bei Aussagen wie "im guten Glauben gehandelt" oder "die Regel war uns nicht bekannt". |
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