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  #531  
Alt 11.02.2009, 23:36
Norbert Völz Norbert Völz ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Robo Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
man hört immer wieder den Begriff "höhere Gewalt" wenn z.B. der Gegner aus irgendwelchen Gründen nicht antritt bzw. nicht rechtzeitig zum Spiel erscheint.
Gibt es zu der Begriffligkeit eine genau Definition und gilt ein Stau als höhere Gewalt?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
thx
Robo

Zitat:
Zitat von d.L.m.d.K. Beitrag anzeigen
Höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z. B. Naturkatastrophen jeder Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Geiselnahmen, Krieg, Unruhe, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atom-/ Reaktorunfälle oder im industriellen Sinne Maschinenschäden/Produktionsstörungen. Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in den selben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor.
Die Entscheidung ist sehr schwierig....

Beim Tischtennis gilt:

Das Antreten zum Meisterschaftsspiel ist oberstes Gesetz. Spielabsagen oder Spielverzicht bei Meisterschaftsspielen sind unzulässig. Verstöße hiergegen müssen von den Staffelleitungen unnachsichtig geahndet werden (vgl. Punkt A 17.1).

Normale Staus sind normale Ereignisse. Ein Zeitpuffer muss eingeplant werden und alternative Fahrrouten müssen bekannt sein.

Vollsperrung

Auch hier darf man nicht pauschal einen Freibrief erteilen.

Vollsperrung ab 16 Uhr. Anschlagzeit 18:30 Uhr

Drei Vereine müssen zum Auswärtsspiel. Die beste und günstige Verbindung ist auch das Teilstück der Vollsperrung. Zwei Vereine treten zum Meisterschaftsspiel an und einer macht "höhere Gewalt" fürs Nichtantreten gelten. Wenn dann das anerkannt wird, höre ich jetzt schon

das laute Geschrei in diesem Forum.

Ich bedauere jeden Staffelleiter, der in dieser Sache eine Entscheidung fällen muss.

Viele Grüße

aus dem schönsten Ort vom ......
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  #532  
Alt 12.02.2009, 14:10
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Norbert Völz Beitrag anzeigen
Die Entscheidung ist sehr schwierig....

Auch hier darf man nicht pauschal einen Freibrief erteilen.

Vollsperrung ab 16 Uhr. Anschlagzeit 18:30 Uhr

Drei Vereine müssen zum Auswärtsspiel. Die beste und günstige Verbindung ist auch das Teilstück der Vollsperrung. Zwei Vereine treten zum Meisterschaftsspiel an und einer macht "höhere Gewalt" fürs Nichtantreten gelten. Wenn dann das anerkannt wird, höre ich jetzt schon

[Viele Grüße

aus dem schönsten Ort vom ......
Jo da ist genau die Frage. Vieleicht ist Mannschaft A die höhere gewalt geltend macht schon um 15.45 losgefahren weil man ja mit allem rechnen muß. sehr Pflichtbewußt. Die stehen nun ein Auto Hinter dem Unfall in der Vollsperrung. Mannschaft B+C fahren immer auf den letzten Drücker los hier um 17 Uhr. Natürlich hören die von der Vollsperrung im Radio und können das umfahren und erreichen das Spiel noch gerade rechtzeitig. Soll man da Mannschaft A sagen was bist duauch so blöd und fährst extra früh los!!!
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #533  
Alt 12.02.2009, 14:30
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bolek11 bolek11 ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Jo da ist genau die Frage. Vieleicht ist Mannschaft A die höhere gewalt geltend macht schon um 15.45 losgefahren weil man ja mit allem rechnen muß. sehr Pflichtbewußt. Die stehen nun ein Auto Hinter dem Unfall in der Vollsperrung. Mannschaft B+C fahren immer auf den letzten Drücker los hier um 17 Uhr. Natürlich hören die von der Vollsperrung im Radio und können das umfahren und erreichen das Spiel noch gerade rechtzeitig. Soll man da Mannschaft A sagen was bist duauch so blöd und fährst extra früh los!!!
Einzelfallprüfung durch den Staffelleiter ist das entscheidende Stichwort. Es wird keinen Freibrief geben, sondern jeder soll versuchen, anzutreten. Klappt das nicht, muß man die Umstände prüfen.
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  #534  
Alt 12.02.2009, 15:41
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Daniel Treeker Daniel Treeker ist gerade online
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Ich glaub es geht hier um diese Situation richtig?

Zitat:
Zitat von xxxJugendTrainerxxx Beitrag anzeigen
Mühlheim weigert sich um 15.32 Uhr noch anzutreten gegen den LTV Wuppertal. Trainer wollte spielen, Spieler nicht. Finde ich ja ziemlich armseelig. Gut, dass es wohl als höhere Gewalt gilt und das Spiel wohl neu angesetzt wird. Einen 12km Stau kann man eben nicht immer einplanen liebe Mühlheimer. Sehr peinliche Aktion!
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  #535  
Alt 12.02.2009, 17:35
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Daniel Fleddermann Beitrag anzeigen
Ich glaub es geht hier um diese Situation richtig?
@ all
Erstmal danke für eure Antworten...
Der Oben genannte Fall betrifft zwar nicht meinen Verein, aber er war Antstoß für meine Frage.
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  #536  
Alt 13.02.2009, 15:50
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Daniel Fleddermann Beitrag anzeigen
Ich glaub es geht hier um diese Situation richtig?
Es ging doch hier m. W. um ein Jugendspiel, oder?

Mehr als armselig, wenn die Fakten stimmen und eine sehr vernünftige Entscheidung unseres Staffelleiters.

Gruß
Bernd
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  #537  
Alt 02.04.2009, 16:56
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

In den Tischtennisregeln B des DTTB heißt es zur Spielkleidung:

2.2.8 Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden Spieler einer Mannschaft einheitlich gekleidet sein. ...
Von dieser Bestimmung können Socken, Schuhe sowie Anzahl, Größe, Farbe und Design von Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen werden.

Demnach ist der Wechsel in ein abweichendes Trikot eines teilnehmenden Spielers während des laufenden Mannschaftskampfes ein Verstoß gegen diese Regel und muss im Spielbericht zur Ahndung entsprechend gekennzeichnet werden.

Wer ist denn nun für die Kennzeichnung verantwortlich, ausschließlich der Gastgeber, die betroffene Mannschaft oder beide beteiligten Mannschaften?

Was geschieht bei "falschen" Kreuzchen, wenn der Verstoß im Nachhinein bekannt wird? Ist das Risiko einer besonderen Ordnungsstrafe hier nicht gegeben, weil dann "nur" der betroffene Verein mit 10 € zur Kasse gebeten wird?
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  #538  
Alt 02.04.2009, 20:35
Bernie Bär Bernie Bär ist gerade online
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Zitat:
Zitat von Hakim Beitrag anzeigen
In den Tischtennisregeln B des DTTB heißt es zur Spielkleidung:

2.2.8 Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden Spieler einer Mannschaft einheitlich gekleidet sein. ...
Von dieser Bestimmung können Socken, Schuhe sowie Anzahl, Größe, Farbe und Design von Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen werden.

Demnach ist der Wechsel in ein abweichendes Trikot eines teilnehmenden Spielers während des laufenden Mannschaftskampfes ein Verstoß gegen diese Regel und muss im Spielbericht zur Ahndung entsprechend gekennzeichnet werden.

Wer ist denn nun für die Kennzeichnung verantwortlich, ausschließlich der Gastgeber, die betroffene Mannschaft oder beide beteiligten Mannschaften?

Was geschieht bei "falschen" Kreuzchen, wenn der Verstoß im Nachhinein bekannt wird? Ist das Risiko einer besonderen Ordnungsstrafe hier nicht gegeben, weil dann "nur" der betroffene Verein mit 10 € zur Kasse gebeten wird?
Die Mannschaft, die nicht in einheitlichen Trikots spielt wird mit 10 Euro bestraft.
Beide Mannschaftsführer müssen die Frage nach einheitlichen Trikots unterschreiben.
Werden dort vorsätzlich falsche Kreutzchen gemacht, bezahlen beide Mannschaften 50 Euro.
__________________
Ich weiß, dass ich nichts weiß.
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  #539  
Alt 02.04.2009, 21:59
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Wobei die "Einheitlichkeit" im WTTV dann einer Einzelfallprüfung unterzogen wird. Lt WTTV Vorstand würde er sich beide Trikots zeigen lassen und dann entscheiden ob sie einheitlich sind. Tendenziell reicht eine Einheitliche Grundfarbe. Wenn also einer ein Marineblaues Trikot von Andro trägt und danach ein Marineblaues von Donic denke ich ist die Einheitlichkeit schon gegeben. So die Aussage des WTTV als ich mal nachgefragt habe. Der Beispielfall war ein Schwarzes Andro Trikot mit blauen roten und weißen Farbabsetzungen und als Ersatz ein einfaaches schwarzes Polo. Das hätte dem WTTV gereicht als einheitlich. Bei Hosen würde der WTTV übrigens in deren Zuständigkeit garnichts machen. da würde man auch blau und schwarz zulassen
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #540  
Alt 03.04.2009, 21:07
Hakim Hakim ist offline
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AW: Fragen zur Wettspielordnung

Der Wechsel in ein "deutlich" von der Grundfarbe abweichendes Trikot während des laufenden Mannschaftskampfes scheint also unstrittig ein Verstoß zu sein, während Hosen beliebig sein können.

Die Ordnungsstrafe von 10 Euro für nichteinheitliche Trikots dürfte demnach klar sein.

Beide Mannschaftsführer müssen den Spielbericht unterschreiben ist auch klar, wobei meines Wissens nach auf die zusätzlichen Unterschriften im Kopf nicht mehr der frühere Wert gelegt wird.

Die Kreuzchen werden in der Regel wohl vom Gastgeber eingetragen und vom Mannschaftsführer mancher Gastmannschaft am Spielende nicht mehr so genau geprüft.

Bleibt der Hinweis auf "vorsätzlich" falsch gemachte Kreuzchen. Dieser Nachweis beim Trikotwechsel während des laufenden Mannschaftskampfes (der sicher öfter vorkommt) dürfte wohl schwierig werden bei Aussagen wie "im guten Glauben gehandelt" oder "die Regel war uns nicht bekannt".
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