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Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-) |
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#71
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AW: AFD - Wahlprogramm
Zitat:
Im folgenden Fall waren die Regeln für die Kinder klar. Die Kinder mussten schwimmen können. Leider sagte das Mädchen nicht die Wahrheit und die Betreuerin wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt: https://www.merkur.de/bayern/kind-er...n%20l%C3%A4sst. Das ist jetzt ein Extremfall, der Gott sei Dank nur selten auftritt. Ein Lehrer haftet persönlich ab "grober Fahrlässigkeit". Das hört sich erst mal nach halbem Vorsatz an, ist aber tatsächlich schon dann verwirklicht, wenn er ein Risiko erkennt, aber davon ausgeht, dass schon nichts passieren wird. Da man im Streitfall schwerlich beweisen kann, was ein Mensch erkennt, wird das dann eher zu einem "erkennen musste". Also wenn du Kinder betreust (auch privat für Freunde oder Familie), solltest du auf jeden Fall eine gute Haftpflichtversicherung haben. Bei grober Fahrlässigkeit hilft die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr weiter: https://www.vpv.de/service/ratgeber-...betreuung.html
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#72
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AW: AFD - Wahlprogramm
Zitat:
"Die Begründung der Richterin: Die Frau hat ihre Aufsichtspflicht verletzt. Nicht im Schwimmbad, sondern bereits zuvor: Sie habe sich nicht ausreichend bei den Eltern rückversichert, ob das Kind richtig schwimmen konnte. Die Betreuerin hatte ausgesagt, das Kind hätte ihr gegenüber behauptet, es könne schwimmen. Tatsächlich war das nicht der Fall. Das Mädchen hätte sich nicht im tiefen Beckenbereich aufhalten dürfen, so die Richterin." Natürlich hätte die Betreuerin davor einen Elternbrief aufsetzen müssen und die Eltern hätten ankreuzen und unterschreiben müssen "Mein Kind ist in der Lage zu schwimmen".. das sollte in der heutigen Zeit doch aber Standard sein.. Das weiß man doch spätestens nach dem dieses Urteil durch die Presse ging: Nach dem Tod einer Schülerin bei einer Studienfahrt im Juni 2019 verurteilte das Landgericht Mönchengladbach im Februar zwei Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Geldstrafen. Eine 60 Jahre alte Pädagogin erhielt eine Geldstrafe von 23.400 Euro. Die 34-jährige Mitangeklagte wurde zu 7.200 Euro verurteilt. Wegen der langen Verfahrensdauer gilt ein geringer Teil der Beträge als vollstreckt. Die Lehrerinnen sollen sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schüler erkundigt haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Emily seit Jahren Diabetikerin war, die regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen. https://www.news4teachers.de/2025/01...e-lehrerinnen/ Beide geschilderten Fälle sind natürlich grob fahrlässig und es gibt doch haufenweise Guidelines, was man alles vorher abfragen muss. Und als nächstes fragst du noch, wer aus euren Vereinen als Betreuer im Schüler- oder Jugendtraining bzw. bei Spielen ist und jährlich ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis dem Vereinsvorstand vorlegt Auch Gerichte mussten nun in dritter Instanz anerkennen, dass es im Leben keine 100% Sicherheit gibt: Nach dem Tod dreier Kinder in einem nordhessischen Dorfteich hat das Oberlandesgericht Frankfurt den damaligen Bürgermeister der Stadt Neukirchen (Schwalm-Eder) freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Es handele sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des damaligen Bürgermeisters, sagte der Vorsitzende Richter am Montag bei der Urteilsverkündung in Frankfurt. Damit wurden vorangegangene Schuldsprüche unter anderem des Landgerichts Marburg aufgehoben. Es könne nicht festgestellt werden, dass gebotene Maßnahmen zur Sicherung des Teichs den Tod der Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten verhindern können, sagte der Richter. Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren 2016 in Neukirchen ertrunken. Mindestens ein Kind soll beim Spielen ins Wasser gefallen sein, die anderen verunglückten den Feststellungen zufolge beim Versuch, Hilfe zu leisten. Die Böschung war gepflastert und rutschig, so dass die Kinder sich nicht ans Ufer retten konnten. Ihr Vater versucht nun, zivilrechtlich Schadenersatz von der Kommune geltend zu machen. Er glaubt, der Teich sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Das Verfahren laufe derzeit noch außergerichtlich, dies solle sich aber bald ändern, erklärte sein Anwalt. Das Landgericht Marburg hatte den früheren Bürgermeister wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Ansicht des Landgerichts hätte er den stellenweise knapp zwei Meter tiefen Teich absichern müssen. Wegen der gepflasterten und rutschigen Uferböschung hätten sich die Kinder nicht retten können, befand das Gericht. Auch das OLG Frankfurt ging in seinem Urteil davon aus, dass die Gemeinde hätte Maßnahmen treffen müssen. Der Vorsitzende Richter sprach von Schildern mit Piktogrammen, um auf die potenzielle Lebensgefahr hinzuweisen. Möglicherweise hätte auch ein Holzzaun aufgestellt werden müssen. Ein solcher hätte die Kinder aber nicht abgehalten. "Es gibt auch schreckliche Unglücksfälle, für die weder die Eltern noch einen Dritten eine strafrechtliche Schuld trifft", sagte der Richter, der sich bei dem früheren Bürgermeister für die lange Verfahrensdauer und die damit einhergehenden Belastungen entschuldigte. Der Ex-Rathauschef selbst war nicht zu der Verhandlung erschienen. https://www.hessenschau.de/panorama/...rchen-100.html Geändert von HansWurst123 (26.01.2025 um 21:54 Uhr) |
#73
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AW: AFD - Wahlprogramm
Ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass ein Zwang die gesellschaftlich Akzeptanz fördern würde. Eher im Gegenteil. Der Zwang wurde hier in diesem Thread ja auch schon mehrfach damit begründet, dass man es ja früher selbst auch machen musste.
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AW: AFD - Wahlprogramm
Zitat:
Aber ja man sollte meinen, dass die Ausage der Eltern ausreicht. Sieht aber offenbar auch nicht jeder Richter so: https://www.neumarktaktuell.de/news/...605/16-04-2018 Zitat:
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AW: AFD - Wahlprogramm
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Das ist eine wichtige Maßnahme zur Gleichstellung und wird mehr Wirkung haben als jeder Girls Day. |
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AW: AFD - Wahlprogramm
Zitat:
Man lässt Vorschwimmen ohne ins Schwimmbad gegangen zu sein - das möchte ich einmal sehen. Wäre in der nächsten Instanz kassiert worden. Dass das Seepferdchen aber kein Nachweis von Schwimmfähigkeiten ist, das stimmt. |
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AW: AFD - Wahlprogramm
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Gibt es einen Girls Day bei der Bundeswehr?
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AW: AFD - Wahlprogramm
Das "Fragen" war in dem Freibadfall der wunde Punkt. Aber Unfälle mit Schülern passieren sogar im Klassenzimmer. Im Ernstfall werden dann aus vorher nicht wahrgenommenen Fliegen der sprichwörtliche Elefant.
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#79
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AW: AFD - Wahlprogramm
Zitat:
Bundeswehr - Heer - Luftwaffe - Marine - Cyber- und Informationsraum Zivildienst als Folge der Kriegsdienstverweigerung - zigtausende freie Träger - Anderen Dienst im Ausland (ADiA) Zivil- oder Katastrophenschutz - Technisches Hilfswerk - Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft - Deutsches Rotes Kreuz - Johanniter-Unfall-Hilfe - Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland - Malteser Hilfsdienst - Regieeinheiten der Katastrophenschutzbehörden - Freiwillige Feuerwehr (der Dienst dauerte zuletzt vier Jahre) Entwicklungshilfe - anerkannter Entwicklungshilfeorganisationen FSJ-ler oder FÖJ-ler - zig tausende Träger Selbstverständlich gibt es einen Girls Day bei der Bundeswehr, die Zivil- oder Katastrophenschutz Organisationen freuen sich sicher auch über Nachwuchs |
#80
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AW: AFD - Wahlprogramm
Deswegen sichert man sich auch über so Dinge wie Schulordnungen u.ä. ab "Es wird im Klassenzimmer nicht gerannt"..
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