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#81
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Die Maske ist nach der aktuellen Veröffentlichung nur eine Empfehlung - sie wird nur zu einem "Muss", wenn dies in der jeweiligen Kommune so verlangt wird.
Siehe dazu auch die "Häufig gestellten Fragen" im Anhang der Veröffentlichung: Zitat:
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Wer Sahne will muss Kühe schütteln! |
#82
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Doppel kann der httv verbieten (zuständigkeit) und das auch kontrollieren und nachvolltziehen
Fahrgemeinschaften liegen nicht in der Zuständigkeit des httv. Das dürfen sie nicht verbieten auch wenn sie es wollten. U d kontrollieren auch nicht. Ergo verbieten sie nur das eine. Aber da ihr die Problematik einer gemeinsamen Fahrt erkannt habtkönnt ihr ja Sicherheit halber auch ohne Verbot darauf verzichten....oder eben das Risiko bewusst eingehen. Wenn doppel gespielt würde wird man ja quasi dazu genötugtvzu spielen auch wenn man eigentlich nicht will. Aber niemand zwingt dich zu 4 im Auto zu fahren . Da kann man ja auch einzeln fahren. Zu dem ausblasen von Corona in die Halle und das Einatmen von den Viren der anderen...wenn du das so als Problem erkannt hast/siehst ist die einzige vernünftige Handlung auf tt spiele zu verzichten denn dann sind die Probleme da egal ob auf der ank Maske getragen wird oder nicht.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#83
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Um mich mache ich mir da wenig Gedanken
Mal abgesehen davon, dass wir einen minderjährigen und einen 18 jährigen in der Mannschaft haben : mit 6 Autos 400 km für ein Spiel zu fahren, ist aus Klimaaspekten vielleicht auch nur bedingt sinnvoll. Regeln sollten transparent und nachvollziehbar sein. Dieses Konzept passt meiner Meinung nicht.
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cu, sj |
#84
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Wofür die tt Verbände aber nur teilweise was können da die meisten Entscheidungen ja bei Bund Länder und Kommunen liegen und wenn die dann den Verbänden und Vereinen dauernd sich ändernde und sich widersprechende Verordnungen als Grundlage vorsetzen ist es schwer da für den tt spielt eas einheitliches draus zu machen.
Man hat es ja versucht aber es geht eben nicht. Gemeinsame Fahrten sind riskant . Wer es machen will weil darf es aber verbieten kann der Verband es nicht anders als beim Doppel. Masken machen beim Sport keinen Sinn. Daher da wo es geht alsonauf der Bank und als srat usw vorsichtshalber ja... aber auch da nur als Empfehlung weil auch da wieder Kinder und Kommunen die Zuständigkeit haben und nicht der verband Nochmal die Verbände haben die schwierige Aufgabe immer wieder ihre Anweisungen an die Vereine an einen Flickenteppich von lokalen abweichenden Verordnungen anzupassen die sich dann auch noch alle paar Wochen wieder ändern. Das dabei oft was rauskommt was nicht 100% sinnvoll ist und oft auch nicht 100% transparent wundert mich nicht wirklich
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (22.08.2020 um 22:31 Uhr) |
#85
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Jetzt bitte noch mal.
Unser Abteilungsleiter (Verein Bezirk Süd) meinte, Maske sei Pflicht. Es gebe nirgendwo die Aussage, dass es nur eine Empfehlung sei. |
#86
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Auf der HTTV Seite...
Hygiene- und Verhaltensregeln des HTTV für den Wettkampfbetrieb downloaden (PDF)... Dort auf Seite 4, sogar farblich extra markiert und erläutert (gelb...)... Zitat daraus : Frage: Wer muss einen Mund-/Nasenschutz tragen? Antwort: Maßgeblich sind stets die Verordnungen und gegebenenfalls Auflagen des Landes Hessen beziehungsweise der jeweiligen Städte und Kommunen. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Die Corona-Verordnung des Landes Hessen sieht keine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-/ Nasenschutzes vor. Es gibt jedoch Kommunen, in denen die Hygienekonzepte der Sportfachverbände als verbindlich gelten bzw. das Tragen des Mund-/Nasenschutz Vorschrift des jeweiligen Sporthallenbetreibers ist. Wir empfehlen allen anwesenden Personen (außer den Spielern, die sich jeweils in einem Einzel gegenüberstehen) dringend, einen Mund-/ Nasenschutz zu tragen. Es wird unsererseits als Zeichen des verantwortungsvollen Umgangs mit dem bekannten Risiko und des Respekts gegenüber den Mitmenschen gesehen. Gruß Geändert von nevada (21.11.2020 um 15:25 Uhr) Grund: Defektes Zitat entfernt |
#87
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Lektüre hier
https://wirtschaft.hessen.de/wirtsch...t#Sportbetrieb Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Was ist wieder erlaubt, was nicht? Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) Stand: 15.08.2020 Sportbetrieb Der Sportbetrieb ist in einem erweiterten Umfang gestattet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sowohl als Individual-, als auch als Kontaktsport möglich. Zwischen den Sportlerinnen und Sportlern muss daher der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Eine Beschränkung der Gruppen- bzw. Teilnehmergröße findet nicht mehr statt Nach § 2 Abs. 2 vorletzter Satz sind Zuschauer nach den allgemeinen Regelungen, die für Zusammenkünfte und Veranstaltungen gelten (§ 1 Abs. 2b)), insbesondere der Einhaltungder Vorschriften zum Mindestabstand sowie der Regelobergrenze von 250 Personen, gestattet. Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere etwa Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer, Aufsichtspersonen bei Minderjährigen (Erziehungsberechtigte, Mütter und Väter oder Verwandte) welche die Kinder und Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder währenddessen betreuen, dürfen sich weiterhin unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Dieses ist von der zuständigen Behörde zu überprüfen. Die Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist, ist ebenso wie der Schulsport ebenfalls gestattet. Hygieneregeln Sportbetrieb Trainings- und Wettkampfbetrieb ist gestattet, wenn • nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwendet wird, • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden, • Umkleiden, Wechselspinde und Schließfächer sowie sanitäre Anlagen (Dusch- und Waschräume, Toiletten) nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Hygiene genutzt werden und sichergestellt ist, dass dort der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Zuschauer sind unter den allgemeinen Regelungen für Zusammenkünfte und Veranstaltungen (§ 1 Abs. 2b) gestattet. Insbesondere ist auf die Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, darunter der Mindestabstand zwischen Zuschauern sowie die Regelobergrenze von 250 Personen, zu achten. Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profi- und Spitzensportler bedarf es eines umfassenden Hygienekonzepts. |
#88
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Danke.
Aber das hier steht da eben auch: "Außerhalb des eigenen Sporttreibens ist in jedem Fall ein Mund-Nase-Schutz zu tragen." |
#89
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Leider hat der HeTTV (Geschäftsstelle) die korrigierte Fassung (21.08.2020) die notwendigen Anpassungen bezüglich Mund/Nasen Bedeckung noch nicht eingearbeitet!
Schriftlicher Hinweis an die Geschäftsstelle ist erfolgt! |
#90
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AW: Saison 2020/2021 und Corona
Rückmeldung DTTB (Generalsekretär) per E-Mail sowie Rückruf meinerseits!
Sinngemäß: Es gelten ausschließlich die Vorgaben der staatlichen Organe a) Länder b) Kreise c) Städten/Gemeinden d) Vereine mit genehmigtem Hygienekonzept in der jeweils gültigen Fassung! In unserem Fall Hessen (Land) – keine Mund/Nasen-Bedeckung (sofern keine Sonderregelungen b-d) Einen Dissenz hatten wir bezüglich der Anzahl der Länder mit den Vorgaben Mund/Nase Bedeckungen. Laut DTTB knapp die Hälfte, meine Recherche nur Berlin # 372 Es wurde der Vorschlag unterbreitet die Bundesländer zu nennen, da diese dem DTTB bekannt sein müssen, ob dies erfolgt? Mit Zitat antworten |
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