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#961
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Ja das ist richtig. Die Frage ist ja was genau passiert an der Grenze zur OL.
Beispiel: In der RLO steht wie ich meine 35/35(?) als Regelung. In der WO des WTTV 50/65, Wenn nun 2.1. der LL oben 1900 hat und 1.6 der OL unten 1850... Muss man dann umstellen, weil ja die RLO maßgeblich ist und da ist 35 die Grenze oder darf man die Spieler so lassen weil ja lt WO des WTTV die 65er Grenze nicht erreicht ist? Und wenn die 35 der RLO gelten(oder der Spieler sonst entsprechend zuviele Punkte hat dass er den grenzwert überschreitet)...was passiert dann wenn der LL Spieler aus nem anderen verein dahin wechselt und dort LL oben spielen will. OL spielen darf er nicht weil er zur RR gewechselt ist. LL darf er dort auch nicht spielen, weil er ja lt TTR in die OL muss und einen SPV kann man ihm zur RR auch nicht erteilen, weil das nur geht wenn er dadurch in seiner Mannschaft bleibt...was aber nicht der Fall ist....so war es nämlich in dem Fall den ich im Auge habe..
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (19.11.2012 um 18:50 Uhr) |
#962
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Zitat:
Im übrigen, 35/35 ist korrekt. Die WO des WTTV greift nicht um eine Bevorzugung eines Mitgliedverbandes zu verhindern (habe ich soeben tel. geklärt). Zitat:
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#963
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Jo gut dann war ja alles genau so wie ich es geschrieben bzw angenommen habe
Es gilt die RLO und somit 35/35 weil man keinen verband bevorteilen will und wenn ein Spieler wechselt, muss man bei so einer Konstellation aufpassen (was der Ausgang meiner Anmerkungen war)
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#964
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Genauso ist es!
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#965
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
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#966
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
hallo miteinander,
was ist unter unvollständigem Antreten nach WO zu verstehen? Konkret:was passiert ordnungsstrafenmäßig , wenn 6 Leute im Doppel antreten und dann die Einzelaufstellung nur 5 Leute umfasst? schöne Grüße Arndt |
#967
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Gute Frage und direkt dazu passend was ist wenn es umgekehrt ist (also nur 2 Doppel weil einer später kommt und 6 im Einzel)???
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#968
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
@ Dirk: Ich denke mal, dass dies straffrei ist, bin aber nicht sicher.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß. |
#969
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Eine vollständige Sechsermannschaft besteht aus 6 Einzelspielern und drei Doppelpaarungen. Wenn nun ein Einzelspieler oder eine Doppelpaarung nicht vorhanden ist, ist die Mannschaft daher nicht vollständig bzw. unvollständig. Ich meine also, dass auch bei einem fehlenden Doppel eine Ordnungsstrafe zu zahlen ist.
Gruss Hdd |
#970
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AW: Fragen zur Wettspielordnung
Zitat:
Ein zuspät eintreffender Spieler wirkt ja laut WTTV-WO D 3.3 Der Einsatz eines Spielers in einem Meisterschafts oder Pokalspiel ist dann regelgerecht, wenn er bei mindestens einem Einzel oder Doppel mitwirkt und dieses auch in die Wertung eingeht. Dies gilt auch für verspätet eintreffende Spieler (unter Beachtung von D 4.3). Sofern mindestens ein Spiel des im Einzel oder Doppel aufgestellten Spielers in die Wertung ein geht, ist eine Mitwirkung schon dann gegeben, wenn dieser Spieler bei der Begrüßung anwesend ist oder andernfalls sein Einzel oder Doppel frühestens nach dem ersten Aufschlag, selbst ohne Angabe von Gründen, beendet. an dem Spiel bestimmungsgemäß mit. Unvollständiges antreten kann wohl nur sanktioniert werden, wenn ein Spieler an keinem Spiel teilnimmt. Irgendwo stand auch mal sinngemäß im Leitfaden für SL - soweit ich mich erinnere - dass die SL nicht als die Geldeintreiber der Kreise/Bezirke und Verbände fungieren sollen... |
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