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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#961
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AW: Spielsystem ab September
@ Matousek
- Spielen geht ohne juristische Kenntnisse - bei der Organisation des Spielbetriebes können diese nicht schaden bzw. sollten vorausgesetzt werden @ markx - Es geht ausschließlich darum, dass sich Sportverbände sich über Vorgaben des Infektionsschutzgesetz (Allgemeinverordnung / Verfügung = Landesrecht bzw. Gemeindevorgaben) Mund/Nase Bedeckung bewusst hinweggesetzt haben - in der Anlage war der Allgemeinverordnung (HeTTV) beigefügt - Die Sportverbände haben in diesem Fall (Mund/Nase Bedeckung) ihre Kompetenz überschritten * was einigen Funktionären nicht gefallen hat - Das Tragen von kurzen Hose mit den Maßnahmen des Infektionsschutzgesetz (Mund/Nasen Bedeckung) in Verbindung zu bringen, ist vorsichtig ausgedrückt, fragwürdig Geändert von maninblack (17.09.2020 um 12:00 Uhr) |
#962
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AW: Spielsystem ab September
@ mainblack:
Es gibt doch auch die Hausordnung der jeweiligen Halle. Die Verpflichtet aktuell auch zum Tragen von Mund und Nasenschutz, also Hausrecht. |
#963
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AW: Spielsystem ab September
Hausrecht haben im Normalfall (ca. 98%) die Eigentümer (Kreis / Stadt), die eine Hallenordnung aufstellen.
Ist in dieser die Verpflichtung des Tragens der Mund/Nasen Bedeckung nicht explizit aufgeführt, kann diese, mit einer Ausnahme, nicht von Vereinen durchgesetzt werden. Ausnahme: Es gibt ein durch die Stadt/Kommune genehmigtes Hygienekonzept für diese Halle – gilt im übrigem auch für Private Träger. Mir geht es ausschließlich darum, dass Sportverbände sich hoheitliche Aufgaben anmaßen, die es defacto in den Allgemeinverordnungen der meisten Bundesländer (bzw. Gemeinden/Kommunen) nicht gibt! Jeder der es möchte, darf eine Mund/Nasen Bedeckung tragen! |
#964
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AW: Spielsystem ab September
Um es abzuschließen soll sich jeder einmal die Frage stellen:
Wer hat auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die Berechtigung verpflichtende Maßnahmen für die Bevölkerung anzuordnen? a) staatliche Stellen (Land/Kreis/Stadt/Kommune) b) Sportverbände Damit sollte die Diskussion, um wer darf was, erledigt sein! |
#965
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AW: Spielsystem ab September
Zitat:
Somit hat der Verein für die Zeit seiner Nutzung das Hausrecht, dass er jederzeit ausüben kann. In seiner Entscheidung vom 11.04.2018 (Az. 1 BvR 3080/09) hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen, wie ein Verein vorgehen muss, wenn er einem Besucher Hausverbot erteilen und wie er vorgehen muss, wenn er Personen von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen ausschließen will. Gemäß dem BVerfG darf der Veranstalter das Hausrecht nicht dazu nutzen, Besucher von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dafür kein sachlicher Grund vorliegt. Wenn jemand gegen die Hygienekonzepte z.B. eines Vereins verstößt liegt m.E. auf jeden Fall ein sachlicher Grund vor.
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Es geht nichts über eine Rückhandpeitsche. |
#966
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AW: Spielsystem ab September
Ich finde die Berichte, die ja deutschlandweit das eine oder andere Problem darstellen, insgesamt auch lehrreich. Es gibt ja Sachen, die sonst kaum thematisiert werden, aber jetzt etwas an Bedeutung gewinnen. Ich lese von Hausrecht, Hallenverweisung, wer darf das oder nicht, muss jemand juristische Vorkenntnisse haben, wenn er das Haus verlässt und sich in die Coronawelt begibt, die je nach Land noch anders ausgelegt wird?. Nur eines ist wichtig, den MNS immer mitzuführen und ggf. anzulegen. Der Sportbereich wird das alles überleben, nur Fantasien nachzugehen, was alles passieren kann, helfen niemanden weiter. Jede Sporthalle hat noch eigene Coronaregeln, die besagen aber alle, dass unser Sport durchgeführt werden kann. Also sollten wir dafür dankbar sein. Die Frage der Zuschauer stellt sich für 90 der Vereine überhaupt nicht, da das höchstens mal der Freund oder die Freundin, oder ein Enkelkind sein kann. Habe am Sonntag ein Regionalligaspiel gesehen, 20 Zuschauer, davon 12 vom eigenen Verein, das ist das wirkliche Problem.
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#967
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AW: Spielsystem ab September
Zitat:
Sportverbände stellen Regelungen für die Teilnahme am durch sie organisierten Spielbetrieb auf. Sowohl die Mitgliedschaft im Sportverband, als auch die Teilnahme an dessen Spielbetrieb ist freiwillig. Solange die vom Verband aufgestellten Regeln nicht willkürlich/diskriminierend/unverhältnismäßig sind, wirst du dich dran halten müssen. Dass eine allgemeine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen Zeiten einer Pandemie unverhältnismäßig ist glaube ich nicht, aber ich bin kein Richter. |
#968
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AW: Spielsystem ab September
In NRW magst Du recht haben, in der Coronaverordnung Sport von Baden-Württemberg wird ausdrücklich auf die Hygieneregeln des Veranstalters hingewiesen:
(2) Abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 hat im Falle eines Ligabetriebs oder einer Wettkampfserie der jeweilige Veranstalter ein über die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept zu erstellen. Dieses ist vom Betreiber der öffentlichen oder privaten Sportanlagen, in denen die einzelnen Veranstaltungen durchgeführt werden, an die spezifischen Bedingungen vor Ort anzupassen. |
#969
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AW: Spielsystem ab September
Aus dem Schutz und Hygienekonzept des DTTB - Stand 17.08.2020
Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen und haben Vorrang vor den in diesem Konzept genannten Maßnahmen. Das gilt sowohl hinsichtlich Lockerungen als auch hinsichtlich Verschärfungen. Deutlicher geht es nun wirklich nicht! Sollte für alle verständlich sein! |
#970
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AW: Spielsystem ab September
Da aber die Verordnung im Bereich Sport auf den DOSB mit den jeweiligen Konzepten der Sportart verweist, gilt der Mund-Nasen-Schutz leider durchgehend, wenn für die Halle kein alternatives Konzept genehmigt wurde.
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