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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#971
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AW: Spielsystem ab September
je nach Bundesland!
z.B. Hessen nicht! |
#972
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AW: Spielsystem ab September
Hier nochmals die Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)
Hessen Stand 14.09.2020 keine Änderung zum 1.8.2020 Sportbetrieb Der Sportbetrieb ist in einem erweiterten Umfang gestattet. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sowohl als Individual-, als auch als Kontaktsport möglich. Zwischen den Sportlerinnen und Sportlern muss daher der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Eine Beschränkung der Gruppen- bzw. Teilnehmergröße findet nicht mehr statt Nach § 2 Abs. 2 vorletzter Satz sind Zuschauer nach den allgemeinen Regelungen, die für Zusammenkünfte und Veranstaltungen gelten (§ 1 Abs. 2b)), insbesondere der Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand sowie der Regelobergrenze von 250 Personen, gestattet. Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere etwa Betreuerinnen und Betreuer, Trainerinnen und Trainer, Aufsichtspersonen bei Minderjährigen (Erziehungsberechtigte, Mütter und Väter oder Verwandte) welche die Kinder und Jugendliche zum Training oder zum Wettkampf bringen oder währenddessen betreuen, dürfen sich weiterhin unter Wahrung der ansonsten geltenden Kontaktbeschränkungen während des Trainings oder Wettkampfs auf der Sportanlage aufhalten. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Dieses ist von der zuständigen Behörde zu überprüfen. Die Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist, ist ebenso wie der Schulsport ebenfalls gestattet. Hygieneregeln Sportbetrieb Trainings- und Wettkampfbetrieb ist gestattet, wenn • nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwendet wird, • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden, • Umkleiden, Wechselspinde und Schließfächer sowie sanitäre Anlagen (Dusch- und Waschräume, Toiletten) nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Hygiene genutzt werden und sichergestellt ist, dass dort der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Zuschauer sind unter den allgemeinen Regelungen für Zusammenkünfte und Veranstaltungen (§ 1 Abs. 2b) gestattet. Insbesondere ist auf die Einhaltung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, darunter der Mindestabstand zwischen Zuschauern sowie die Regelobergrenze von 250 Personen, zu achten. Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profi- und Spitzensportler bedarf es eines umfassenden Hygienekonzepts. |
#973
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AW: Spielsystem ab September
Ich spreche jetzt nur für den Bereich des bayerischen Tischtennisverbandes. Ob für andere Bundesländer ähnliche rechtliche Vorgaben vorhanden sind entzieht sich meiner Kenntnis.
Auszug aus der 6. BayIfSMV (InfektionsschutzVO für Bayern) "Für den Sportbetrieb in Sportstätten sowie in Fitness- und Tanzstudios ist ein auf den jeweiligen Standort und Wettkampf zugeschnittenes Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen" (§ 5 Abs. 1 Nr. 3) Und in dem zitierten Rahmenhygienekonzept Sport ist ausdrücklich genannt, dass in geschlossenen Räumlichkeiten grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Davon ausgenommen sind die Sportausübung, beim Duschen, Saunieren und anderen in der BayIfSMV ausgenommene Bereichen. Nichts anderes sagen die Empfehlungen des BTTV aus.
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Es geht nichts über eine Rückhandpeitsche. |
#974
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AW: Spielsystem ab September
Wahnsinn!!!
Nach Durchlesen der letzten 3 Seiten mit zig Beiträgen weiß ich, warum ich kein Funktionär geworden bin. |
#975
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AW: Spielsystem ab September
Zitat:
Was du zitierst besagt, dass man von oben nach unten nicht ENTschärfen kann, sehr wohl aber VERschärfen. Wenn die Regierung sagt, du brauchst einen Mundschutz, kann der Verband nicht sagen: Nö, bei uns nicht, umgekehrt aber natürlich Regeln beliebig verschärfen oder neue hinzufügen. Wenn dem nicht so wäre, wäre ein Spielbetrieb innerhalb eines Verbandes überhaupt nicht möglich weil keine Regeln verbindlich wären. Geändert von schlafschaf (17.09.2020 um 18:52 Uhr) |
#976
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AW: Spielsystem ab September
Zitat:
In der Fußball-Bundesliga gibt es Tor-Technik, in der Bezirksklasse A nicht – merkst Du etwas! Vorgaben stehen fest in der Bundesspielordnung des DTTB bzw in der WO, somit sind die Spielregeln jedem klar, der sich die Mühe macht diese zu lesen – scheint hier nicht der Fall zu sein! Da ich für das „schwarze Hemd“ die gesamten Regel und Ordnungen de HeTTV und DTTB / ITTF gelesen habe hier die Kurzfassung: Sollte es nicht der Fall sein gibt Ausnahmegenehmigung bzw. die Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB WO I 1.4 und BSO F 2.3 je Tisch 50.- - 125.- €. Zur Überprüfung ist ein LUX-Meter (geeicht) notwendig, dieser gehört nicht zur Grundausstattung von Schiedsrichtern – müssten als selbst gekauft werden. (P.S. ich besitze einen!). Zu Enez-Zeiten (Gerät um Lösungsmittel nachzuweisen vor Mini-REA) habe ich mir ein solches Gerät gekauft um als OSR die Einhaltung der Regelungen - kleben mit lösungsmittelhaltiger Kleber - überprüfen zu können, wurde mir vom Schiedsrichter-Ausschuss HeTTV zuerst untersagt diese zu nutzen. Erst auf den Hinweis, dass auch eine Überprüfung der Lichtstärke (Pflicht des OSR) nur mit „Privatgeräten“ erfolgt wurden die zuständigen Personen sehr ruhig und die „Erlaubnis“ erteilt mit einem Nicht-Verbandgerät die Vorgaben der WO umzusetzen. In Schulturnhallen gibt es im Normalfall eine Umschaltung von 300 / 600 Lux bzw. bei Neubauten 250 / 500 / 750 Lux. Das diese nach mehreren Jahren nicht mehr vorhanden ist, sollte jedem klar sein. Dieser Vergleich (WO) ist genau wir der in # 951 mit dem Infektionsschutzgesetz fragwürdig (Vergleich Äpfel mit Birnen). Zitat:
Jedes Bundesland hat unterschiedliche Vorgaben, die je nach Anzahl der „bestätigten Infektionszahlen“ begründet liegen. Bsp. Warum soll Mecklenburg-Vorpommern Fallzahlen Stand 16.09.2020 1.081 Zunahme +7 seit 15.09.2020 die gleichen Beschränkungen wie Bayern Fallzahl Stand 16.09.2020 63.632 Zunahme +823 seit 15.09.2020 gelten? Nur staatliche Stellen haben eine Legitimation diese je nach Lage (20 /35 / 50 / 75 je 100.000 Einwohner) regional Verschärfungen vorzunehmen. Da selbst die Sportverbände (DTTB) kommuniziert haben: Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen der zuständigen staatlichen Stelle auf der Ebene des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen und haben Vorrang vor den in diesem Konzept genannten Maßnahmen. Das gilt sowohl hinsichtlich Lockerungen als auch hinsichtlich Verschärfungen. ist eine Rechtfertigung, was Mund/Nase Bedeckung angeht (wie derzeit im WTTV) nicht nachvollziehbar. Sollten die Fallzahlen ansteigen wird, wie im Main-Taunus-Kreis (Hessen), der gesamte Wettkampf- Sportbetrieb ausgesetzt, unabhängig ob Schach, TT, Fußball oder Ringen. Die Regelungen der WO sind bekannt, es wurde zusätzlich der Abschnitt M hinzugefügt. Was jedoch außerhalb der Zuständigkeit der Sportverbände liegt ist die Auslegung des Infektionsschutzes entgegen der staatlichen Stellen. Ob mir oder anderen diese Auslegung (Hessen o.k. – Bayern mit den Fallzahlen vertretbar) zusagen oder nicht, es ist mit den jeweiligen Allgemeinverordnung der Legislative und Exekutive gültiges Recht in diesem Bundesland. |
#977
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AW: Spielsystem ab September
Dann wirst Du deren Wirken wohl auch mit einem gewissen Respekt sehen.
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#978
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AW: Spielsystem ab September
Warum ist das Äpfel mit Birnen verglichen? Beides sind die Umgebungsbedingungen eines Wettkampfs, die vom Verband festgelegt werden können. Genau wie die Größe der Werbeflächen, die Einheitlichkeit der Trikots und fünf Dutzend weiterer Wettkampfbedingungen, für die es keine rechtliche Grundlage einer Regierung braucht. Nach meinem Verständnis kann ein Verband alle Bedingungen, die nicht gegen geltendes deutsches Recht verstoßen, für seine Ligen erlassen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um Bundesliga oder Kreisklasse handelt. Die Regel, das du mit einheitlichen Trikots spielen musst, gilt quer über alle Ligen und wurde weder von Herrn Spahn noch von Frau Merkel eingefordert. Daher sehe ich es als vollkommen legitim an, wenn ein Verband entscheidet, dass zwischen den Spielen Maske zu tragen ist.
Wem das nicht passt, wird ja nicht gezwungen, an Wettkämpfen teilzunehmen. Mit deiner Argumentation hätte auch Frischkleber nie verboten werden dürfen, da weder Brandschutz noch Gesundheit oder Arbeitssicherheit Kernaufgabe der Verbände sind und es dafür staatliche Institutionen gibt. Dasselbe bei der Umstellung von Zelluloid auf Plastikbälle - Sicherheit und Gesundheit als Argumentation eines Verbandes und kein Zwang einer staatlichen Behörde! Geändert von schlafschaf (17.09.2020 um 23:40 Uhr) |
#979
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AW: Spielsystem ab September
Das ist aus meiner Sicht der Punkt.
Wenn du unbedingt mit einer roten Clownnase spielen willst, der ETTB (ernste TT-Bund), in dem du Mitglied bist, aber in seiner WO sagt, dass das Tragen von Clownnasen beim Spielbetrieb nicht erlaubt ist, dann darfst du mit der Clwonnase nicht am Spielbetrieb teilnehmen (auch wenn im Lala-Land, wo du wohnst, Clownnasen erlaubt und gern gesehen sind). Am besten gründest du dann deinen eigenen KTTB (komischen TT-Bund), in dem das Tragen von Clownnasen beim Spielbetrieb vorgeschrieben ist. dann ist auch sichergestellt, dass Leute mit und ohne Clownnase im Spielbetrieb nicht aufeinandertreffen. Zusatz: Im Training darfst du natürlich jederzeit mit deiner Clownnase aufkreuzen. Aber ich glaube, jetzt hat langsam jeder alles zu dem Thema gesagt... Geändert von markx (18.09.2020 um 07:50 Uhr) |
#980
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AW: Spielsystem ab September
Wenn du keine Maske tragen möchtest, kannst du dich ja bis Ende der Pandemie im Keller einsperren.
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neue WO, Saison 20/21 |
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