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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#971
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Es gibt in Europa sogar einen gesetzlichen Grenzwert für gefährliche Stoffe und der liegt bei 0,1% oder 1000 ppm. Da wird es ein popeliger Verband nicht schaffen industriellen Herstellern von Artikeln einen Grenzwert aufzuoktruieren der um den Faktor 500 über den gesetzlichen Forderungen liegt. (was glaubt Ihr woher die Kopfstände mit Auslüften als Hinweis kommen ?) Na ja ... Ihr werdet die 1000 Beiträge schon noch schaffen ....
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Cogito sum res cogitans |
#972
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Mag alles sein, dadurch wird diese Bestimmung nicht zu einer TT-Regel. Notfalls werden die Beläge in einem Land hergestellt, in dem es solche "zivilen" Regelungen nicht gibt. Und dann?
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#973
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Du machst Witze. Die ITTF kann jederzeit jeden Hersteller dazu bringen Beläge nur noch dann ausliefern zu dürfen, wenn der VOC-Grenzwert eingehalten wird.[ Genau dafür ist die ITTF als vorgebende Institution ja da. Das können sie im Übrigen genauso, wie sie darüber entschieden haben, dass einzelne Beläge - aus welchem Grund auch immer - ihre Zulassung verlieren. Sie müssen es halt nur tun. Ein guter Zeitpunkt wäre mit dem erscheinen der nächsten LARC. Ich hab ganz bestimmt kein Interesse daran mich von dir in Diskussionen über Haarspaltereien verwickeln zu lassen. Die Fakten sind klar. Beläge werden mit viel zu hohen VOC-Werten ausgeliefert. Spieler werden in die Pflicht genommen dafür Sorge zu tragen, dass die geforderten VOC-Grenzwerte eingehalten werden. Die Hersteller von Belägen allerdings nicht. Das die Hersteller von der ITTF in die Pflicht genommen werden können, wirst du sicherlich nicht bestreiten. Dazu ist auch keine Regeländerung nötig. Es reicht völlig aus, dass das zuständige Equipment Committee oder Board of Directors die Zulassung entzieht, wenn die Herrsteller nicht bereit sind die Beläge nur mit den für die Sportler gültigen VOC-Grenzwerten auszuliefern. Eigentlich ist es erschreckend einfach für die ITTF nach den jetzt schon gültigen Bestimmungen von den Herstellern genau das einzufordern. Schau einfach mal in die von dir gern zitierte racket coverings technical leaflet T4: 8. Withdrawal of authorisation of racket coverings It should be noted: 1. that the Equipment Committee has been instructed to deny authorisation to any racket covering that it deems detrimental to the sport, 2. that Board of Directors (BoD) has the right to withdraw the authorisation of any racket covering at any time, if it finds it detrimental to the sport (The Law 3.2.1.1), Wie man in T4 ebenfalls nachlesen kann, müssen Hersteller sogar ein Exemplar des Belages mit dem dicksten Schwamm zur Zulassung eingereichen. Wie ich es verstehe original verpackt um zu überprüfen ob die VOC-Grenzwerte eingehalten werden. 1. The supplier should submit the following: one top sheet sample of each colour- with no sponge, one complete racket covering – any colour - with the thickest sponge to be marketed; packed as it will appear in the market (for VOC test, ref. C.10), Ich hoffe, dass sich damit jede weitere Diskussion mit dir über Regeln und Bestimmungen zu diesem Thema erübrigen. Geändert von User 17544 (03.02.2011 um 01:06 Uhr) |
#974
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Die gesetzlichen Grenzwerte müssen hier in Europa selbstverständlich auch bei eingeführten Waren eingehalten werden. |
#975
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Wenn dann noch den Gepflogenheiten mit Belägen bei den Profis auf den Zahn gefühlt wird, könnte das allerdings ein Bärendienst für den TT-Sport sein und dazu führen, dass unser geliebter Sport mit dem Dopingsumpf des Radsports auf eine Stufe gestellt wird |
#976
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Und wenn auch der komplette Belag 1000000000 ppm hat - kein Problem, die Spieler sollen die Beläge schön auslüften. Das ist zur Zeit der Stand der Dinge. |
#977
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Die gesetzliche Verordnung gilt auch für alle Importe nach Europa und ein Gesetz steht nun einmal über allen Regularien eines Verbandes.
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Cogito sum res cogitans |
#978
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Also ich sehe da ein ganz entscheidendes Problem
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#979
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Gut, dann wird eine Importbestimmung verletzt, ich glaube nicht, dass es Aufgabe eines Schiedsrichters ist, Im- und Exportbestimmungen und das internationale Handelsrecht anzuwenden. Höchstwahrscheinlich würde sich dadurch ein Händler strafbar machen oder eine Ordnungswidrigkeit begehen, das hat aber keine Konsequenz für den Spieler, der damit antritt. Wenn ein solcher Belag wie auch immer beim Wettkampf landet, können nur noch die TT-Regeln angewendet werden, das meinte ich, auch wenn Du mit Deinem Argument völlig recht hast. Gleiches gilt für gestohlene Beläge, um mal ein ähnliches Beispiel zu bringen. Diebstahl von Belägen ist verboten, trotzdem gehört es nicht zum Aufgabenbereich des SR, die legale Herkunft des Belages zu überprüfen.
Geändert von Setz-It (03.02.2011 um 08:34 Uhr) |
#980
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Die jetzige Situation hat dazu geführt, dass sich Fronten gebildet haben. Schiedsrichter stehen wegen den aktuell gültigen Schlägerkontrollen massiv unter Druck. Auch wenn der Tonfall nicht akzeptabel ist, kann keiner die tatsächlich vorhandene Problematik schönreden. Um den aktuellen Schlägerkontrollen einen - wenn auch nur in wenigen Punkten - Sinn zu geben, ist es dringend erforderlich, dafür zu Sorgen, dass Beläge in einem Zustand ausgeliefert werden müssen, die mindestens den VOC-Grenzwerten entsprechen. Selbst wenn das erfolgen sollte, bleiben immer noch einige Aspekte unberücksichtigt. Das minirae mit dem dazugehörenden Messteller ist nur dazu geeignet Messungen auf NI-Belägen durchzuführen. Das liegt ganz einfach daran, dass es nur dafür gedacht ist Booster und Tuner die auf die Belagsoberfläche eines NI-Belages aufgetragen wurden nachweisen zu können. Für alles andere ist dieses Messverfahren ungeeignet. Leider hat das den bekannten Haken, dass Beläge von Haus aus VOC auf der Oberfläche ausdünsten (können) und erst mal von den Spielern in einen Zustand gebracht werden müssen, der den Grenzwert einhält. Dazu gibt es nicht mal verbindliche Handlungshinweise. Profis, die das Material von den Herstellern gestellt bekommen, haben dafür professionelle Hilfe und brauchen sich um so etwas nicht zu kümmern. Amateure haben das nicht. Für die ITTF, die sich nur mit professionell betriebenem TT befasst, ist die Phase Frischklebeverbot komplett abgeschlossen und in dem Bereich (Profi-TT) muss wohl auch nicht mehr befürchtet werden, dass dort frischgeklebt wird. Das minirae ist deshalb auch nicht dafür vorgesehen die Einhaltung des Frischklebeverbotes zu überprüfen. Die benutzen Kleber spielen in dem Bereich auch nur noch eine untergeordnete Rolle. Dort enthaltenes VOC wird nur dann auf der Belagsoberfläche nachgewiesen werden können, wenn der Fehler gemacht wird, einen Schläger, auf dem Beläge frisch montiert wurden, in eine dichte Hülle zu packen und somit das ausgasende VOC in die Belagsoberfläche einziehen kann und dann bei einer Messung wieder nachweisbar ausströmt. Die Ausgasung von VOC-haltigen Klebern, die auf Holz und Schwamm aufgetragen werden, werden sich durch die relativ dichte Struktur des Obergummis an der Oberfläche eher in kaum messbaren Grenzen halten. So nehme ich es jedenfalls an. Dazu kann TT-Trommler mit Sicherheit genaueres sagen. Wie Noppenzar berichtet, scheint dass Frischkleben wieder in Mode gekommen zu sein. Ich nehme mal an, dass das genau aus dem zuvor beschriebenen Grund gemacht wird. Das minirae ist nicht dazu geeignet zumindest relativ verhaltenes Frischkleben nachweisen zu können. Der dabei erzielte unfaire Vorteil dürfte nach meiner Einschätzung um einiges höher sein, als durch Booster oder dergleichen, die an den vorgeschriebenen Grenzwert von 3ppm heranreichend auf die Belagsoberfläche aufgetragen werden. Nach meinem Empfinden kann es kein Nachteil sein, wenn sich die obersten Schiedsrichterausschüsse mal genauer mit der Thematik befassen und ihre vorhandenen Messgeräte dafür nutzen mal solche Dinge zu überprüfen. Augenblicklich "jagt" man boosternde Sportler wie sie wohl eher im Profi_TT vorzufinden sind, "erwischt" dabei allerdings eine Vielzahl von Spielern, die die gut gemeinten Hinweise zum Auslüften bei neuen Beläge missachtet haben. Die wieder erwachten Frischkleber bleiben dabei unentdeckt. Das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein. |
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